pm 4/01: Rechtswidrige Razzia? – HU protestiert gegen Hausdurchsuchung bei Marburger Journalisten

Die Humanistische Union (HU) protestiert gegen die Hausdurchsuchung bei dem Marburger Journalisten Michael Marten. Beamte des Wiesbadener Landeskriminalamtes hatten die Wohnung des Freien Journalisten am Dienstag (13. März) durchsucht, weil er Funkfrequenzen der Polizei im Internet veröffentlicht hatte. In dieser Polizeiaktion sieht der HU-Ortsverband Marburg einen unakzeptablen Eingriff in die Pressefreiheit. Marten ist Spezialist für Funk- und Technikjournalismus. Am 1. Mai vorigen Jahres hatte er auf eine Anfrage in einem Internet-Forum die Frequenzen angegeben, mit denen sich die Berliner Polizei während der autonomen Mai-Demonstration verständigt hat. Diese Angabe erfolgte vor Beginn der Demonstration und war völlig legal. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen gegen einen unbekannten Beamten und wegen Beihilfe dazu gegen den Marburger Journalisten. In der Durchsuchung seiner Wohnung sieht die HU eine unverhältnismäßige Aktion. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet nach Auffassung der Bürgerrechtsorganisation eine Hausdurchsuchung wegen eines Delikts, das nach seiner Art und Schwere keine hohe Strafe erwarten lässt. Vor allem aber ist die Durchsuchung bei einem Journalisten ein Eingriff in die Pressefreiheit, der nach Ansicht der HU nur durch einen sehr schwerwiegenden Vorwurf gerechtfertigt werden könnte. Journalisten genießen aufgrund ihrer besonderen Stellung den Schutz des Staates als Träger vertraulicher Informationen. Ihr grundgesetzlich garantiertes Zeugnisverweigerungsrecht würde aber ausgehebelt, wenn Staatsanwälte die so nicht erreichbare Information durch Hausdurchsuchung leicht beschaffen könnten. Der besonderen Stellung von Journalisten trägt auch die Einschränkung des – von der HU verurteilten – „großen Lauschangriffs“ Rechnung, von dem Journalisten ausdrücklich ausgenommen sind. Ein „großer Stöberangriff“ gegen Journalisten widerspricht nach Ansicht des HU-Ortsverbands Marburg nicht nur dem Geist dieser Regelungen und dem in der Verfassung verankerten Schutz der Presse- und Informationsfreiheit, sondern im Falle von Michael Marten auch dem Übermaßverbot und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. Besonders erstaunt ist die HU darüber, dass der Marburger Richter Franz Kahle den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnet hat, der aufgrund seiner Parteizugehörigkeit zu den Grünen nicht als „law and order“- Verfechter gilt. Kahles Begründung, die Rechtslage habe ihm keine andere Wahl gelassen, stimmt die BürgerrechtlerInnen nachdenklich. Die Humanistische Union fordert deswegen eine klare gesetzliche Regelung, die die Anforderung an Durchsuchungen bei Journalistinnen und Journalisten deutlich verschärft.

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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