Verfassungsfeinde auf Regierungssesseln? – Die Einführung von Studiengebühren als Exemplum

In Hessen wie auch in einigen anderen Bundesländern werden gegenwärtig Gebühren für das Studium an öffentlichen Hochschulen eingeführt. Die hessische CDU-Regierungsmehrheit missachtet damit den Artikel 59 der Landesverfassung, wonach der Unterricht an öffentlichen Hochschulen unentgeltlich ist. Aber auch die anderen Bundesländer verstoßen mit der Einführung von Studiengebühren gegen höherrangiges Recht. Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ist im Jahre 1976 auch für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten und gilt hier im Range eines Bundesgesetzes.
Handelt es sich hier nur um Unkenntnis oder um verschiedene Lesarten von Rechtsquellen? Oder gibt es gegenwärtig generell einen „lockeren Umgang“ der Regierenden mit lästigen Verfassungsfesseln?
Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren gleich zweimal dem Bundesgesetzgeber bescheinigt, mit neuen Regelungen die nach Artikel 1 des Grundgesetzes unantastbare Menschenwürde verletzt zu haben. Zum massiven Abbau des ebenfalls im Grundgesetz verankerten Sozialstaates hat sich das höchste deutsche Gericht hingegen noch nicht geäußert.
„Betrachtet und behandelt eine Regierung die Verfassung als lästige Fessel, ein Volk sie mit Gleichgültigkeit, so ist sie allerdings eine Last,…eine leere, gehaltlose Form“. Diese ernüchternde Feststellung ist tatsächlich schon über 150 Jahre alt. Hat sie auch heute noch Gültigkeit, und welche Konsequenzen sind daraus abzuleiten?
Über Einzelheiten dazu referiert Prof. Dr. Martin Kutscha am Montag (30. Oktober) ab 20 Uhr im Hörsaalgebäude der Philipps-Universität an der Biegenstraße. Kutscha ist Staatsrechtsprofessor an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin und Mitglied im Beirat der Humanistischen Union (HU).

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