pm 21/06: Weder Wirtschafts-Experten, noch weise – ESBR kritisiert Vorschlag zu Kombilohn

Als unvereinbar mit dem Grundgesetz zurückgewiesen hat der Arbeitskreis “Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR) den Vorschlag des “Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ vom Mittwoch (6. September). Den Vorstoß der sogenannten “Wirtschaftsweisen“ hat der Marburger Arbeitskreis der Humanistischen Union (HU) bei seiner Sitzung am Mittwoch (13. September) als Angriff auf die Menschenwürde Erwerbsloser verurteilt.
In ihrem “Gutachten“ zur Einführung von Kombilöhnen schlagen vier der fünf Wirtschaftswissenschaftler eine Absenkung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) von derzeit 345 Euro monatlich auf nur mehr 240 Euro vor. Das so eingesparte Geld wollen sie dann in die Finanzierung von Kombilohn-Modellen investieren.
Darin sieht der ESBR eine Subventionierung privater Arbeitgeber aus lebensnotwendigen Geldern der Erwerbslosen. Gleichzeitig argwöhnt der Arbeitskreis, dass Kombilohn-Modelle vor allem dazu dienen sollen, das Lohn-Niveau noch weiter abzusenken.
Zur Durchsetzung ihrer “neoliberalenIdeologie“ sei den sogenannten “Wirtschaftsweisen“ anscheinend jedes Mittel recht, kritisierte der Marburger HU-Ortsvorsitzende Franz-Josef Hanke: “Schon jetzt reichen die 345 Euro monatlich nicht aus, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Wer diesen Betrag noch absenken will, der fordert damit die physische, gesundheitliche und soziale Verelendung von mehr als drei Millionen Menschen, die ALG II beziehen!“
Für diese Veröffentlichung findet der ESBR nur einen angemessenen Ausdruck: Das sei Volksverhetzung!
Bezieher von ALG II müssten sich durch derartige Forderungen in ihrer persönlichen Lebensgestaltung wie auch in ihrer psychischen Stabilität massiv angegriffen fühlen, erklärte der ESBR. Es sei eine erwiesene Tatsache, dass Armut und die Angst um die nackte Existenz die Menschen krank mache.
Äußerungen der CDU-Politiker Ronald Pofalla und Volker Kauder, die “Sachverständigen“ hätten in ihrem “Gutachten“ nur eine Absenkung der Bezüge für ALG-II-Bezieher gefordert, die vorgeschlagene Arbeiten nicht annehmen, hält der ESBR für plumpe Beschwichtigung. In der Zusammenfassung ihres Gutachtens schrieben die Autoren selbst etwas Anderes: Darin forderten sie die generelle Absenkung des ALG II.
Empört ist der ESBR darüber, dass dieses verfassungswidrige “Gutachten“ aus Steuermitteln finanziert wird. Schließlich erhalten alle “Sachverständigen“ dafür ein nicht unbeträchtliches Honorar aus der Staatskasse!
Der ESBR verlangt nach diesem vorgeschlagenen Griff der “Gutachter“ in die Taschen der Armen die Entlassung dieser angeblichen “Sachverständigen“. Wer so etwas fordere, habe weder Ahnung von der Verfassung und dem darin verankerten Sozialstaatsgebot, noch von Wirtschaft. Ohne Kaufkraft gebe es schließlich auch keinen Konsum.
Außerdem – so meinte der ESBR abschließend – könne man die Urheber solcher Vorschläge ganz bestimmt nicht als “weise“ bezeichnen.

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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