EU-Verfassung nun ohne Volksentscheid – Wie Politiker das Volk austricksen

Unter dem Namen „Reform“ soll dem Volk nun wieder abgestandene Politik in aufpolierten Schläuchen verkauft werden. „Reformvertrag“ nennen die Politiker das Machwerk, das sie beim EU-Gipfel am Donnerstag (18. Oktober) und Freitag (19. Oktober) in Lissabon beraten. Hinter diesem Namen verbirgt sich aber zu weiten Teilen jene „EU-Verfassung“, die die Bürger der Niederlande und Frankreichs bei Volksabstimmungen im Mai 2005 abgelehnt hatten.

Ausgeheckt hat diesen Taschenspielertrick die Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft hat sie den „Reformvertrag“ im Juni 2007 auf den Weg gebracht.

Bereits am 13. Dezember 2007 möchte die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft den „Reformvertrag“ durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten unterschreiben lassen. Bis 2009 sollen die nationalen Parlamente das Vertragswerk dann ratifizieren.

Parlamentsvoten statt Volksabstimmungen

Volksabstimmungen wie bei der EU-Verfassung soll es über den „Reformvertrag“ nur in Irland und vielleicht noch in Großbritannien geben. Trotzdem soll der Vertrag die Arbeit der Europäischen Union (EU) auf eine neue Grundlage stellen.

Nicht aufgenommen ist in dem „Reformvertrag“ die Europäische Grundrechts-Cahrta aus dem ursprünglichen Verfassungsentwurf. Allerdings sieht der „Reformvertrag“ einen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) vor. Doch räumt er den Mitgliedsstaaten zugleich das Recht eines „Opt Out“ ein, das sie von der Gültigkeit dieser Regelungen befreit.

Damit folgt der Vertrag einem britischen Wunsch. Doch schon haben auch andere EU-Staaten eine Option auf die „Opt-Out-Möglichkeit“ angemeldet. Insbesondere dem EU-Parlament ist diese Wahlmöglichkeit aber aus guten Gründen ein dorn im Auge.

Effizienz statt Demokratie

Der „Reformvertrag“ – ursprünglich auch EU-Grundlagenvertrag – soll der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und den abgelehnten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ersetzen. Von mehreren Seiten wie beispielsweise dem ehemaligen französischen Präsidenten Valery Giscard d’Estaing wird kritisiert, dass der „Reformvertrag“ bloß „kosmetische“ Änderungen vornehme und die Inhalte des EU-Verfassungsvertrags lediglich anders darstelle, um diese „leichter verdaulich“ zu machen und Referenden zu vermeiden.

Im Gegensatz zum geplanten Verfassungsvertrag soll der „Reformvertrag“ die bisherigen EU-Verträge aber nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Dennoch entspricht er in weiten Teilen dem abgelehnten Verfassungsvertrag.

Auch er möchte das Prinzip der Einstimmigkeit von Entscheidungen im Ministerrat abschaffen. Bei inzwischen 27 Mitgliedsstaaten werde die EU sonst handlungsunfähig, beteuern die Regierungschefs der großen Mitgliedsländer.

Tatsächlich wirksam werden soll das Prinzip der „Doppelten Mehrheit“ aber erst in den Jahren 2014 bis 2017. Damit trägt der Vertrag den Bedenken Polens und anderer Mitgliedsländer Rechnung, die sich durch die „Doppelte Mehrheit“ in ihren Entscheidungsrechten eingeschränkt fühlen.

Vorerst bleibt es also bei dem im Vertrag von Nizza festgelegten Verfahren zur Herstellung von Mehrheitsentscheiden und bei der Beschränkung der Entscheidungen auf die bisher bereits vereinbarten Rechtsgebiete.

Weiterhin wird es in der EU demzufolge auch keine „Gesetze“ geben, sondern „Regulationen“, die die Mitgliedsländer direkt binden, sowie „Richtlinien“, die die Mitgliedsstaaten hinterher selbst in nationales Recht umsetzen müssen.

Allerdings sind das alles nur Worthülsen, die den Macht-Zuwachs der Vertreter Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands im EU-Ministerrat nur verschleiern. Dieses Gremium bleibt nach wie vor die eigentliche Macht-Zentrale der Eu.

Ministerrat versus Gewaltentrennung

Die bisherige Struktur der EU widerspricht allen demokratischen Grundsätzen: Grundsäule des demokratischen Staatswesens ist die Gewaltentrennung nach Charles de Secondat, Baron de Montesquieu. Danach müssen Legislative, Exekutive und Jurisdiction voneinander unabhängig sein.

Schon in der Bundesrepublik besteht diese strikte Trennung der Gewalten nicht vollständig: Richter werden von den Richter-Wahlauschüssen der Länder ernannt, in denen die jeweiligen Parlamente und Regierungen das Sagen haben. Auf ähnliche Weise werden auch Bundesrichter bestellt.

Zudem verkümmern die Parlamente häufig zu Abnick-Organen der jeweils herrschenden Regierungsmehrheit. Eine wirksame Kontrolle der Regierung durch die Parlamente findet nur noch ansatzweise statt.

Noch deutlicher stellt sich die Problematik einer fehlenden Gewaltentrennung in den Institutionen der EU dar: Einflussreichstes Organ zur Beschlussfassung ist dort der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den Fachministern der Mitgliedsstaaten. Hier mutieren also die Vertreter der nationalen Exekutive zur europäischen Legislative.

Vorbereitet werden ihre Entscheidungen von der EU-Kommission. Auch sie setzt sich aus Personen zusammen, die von den nationalen Regierungen dorthin entsandt worden sind.

Dagegen hat das EU-Parlament nur den Charakter eines demokratischen Feigenblatts. Zwar haben sich die Parlamentarier nach und nach immer mehr Mitwirkungsrechte ertrotzt, dennoch fehlt ihnen die faktische Entscheidungsgewalt in der EU weitgehend. Selbst über ein uneingeschränktes Initiativrecht verfügen die EU-Abgeordneten nicht.

An diesem grundlegenden Demokratie-Defizit will jedoch auch der neue „Reformvertrag“ nichts Wesentliches ändern. Vielmehr soll er im Wesentlichen genau diesen undemokratischen Status Quo für die Zukunft zementieren.

Regierungsentscheid statt Volksentscheide

Mit der Beschlussfassung über den „Reformvertrag“ übergehen seine Initiatoren den Volkswillen zumindest in denjenigen Ländern, die sich in Volksentscheiden bereits gegen die ursprünglich geplante EU-Verfassung ausgesprochen haben. Der Vertrag dient allein dem Ziel, die wesentlichen Elemente dieses abgelehnten Verfassungsentwurfs nun möglichst ohne eine Durchführung von Volksentscheiden durchzusetzen.

Diese Strategie folgt einer undemokratischen Methode, die die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten seit Längerem schon gerne anwenden: Unangenehme Entscheidungen werden auf europäischer Ebene unter Umgehung der – auf nationaler Ebene meist doch üblichen – Bürgerbeteiligung beschlossen und dann den nationalen Parlamenten als „umzusetzendes Europäisches Recht“ vorgesetzt nach dem Motto: Vogel, friss oder stirb!

Nach Verabschiedung und Ratifizierung des „Reformvertrags“ wird diese Strategie wahrscheinlich noch leichter durchzuführen sein, da sich die nationalen Regierungen dann noch großmäuliger auf „Mehrheitsentscheidungen aus Brüssel“ zurückziehen können.

Politikwäsche für nicht durchsetzbare Regelungen

Gerne nutzen nationale Regierungen die EU so als Zwischenstation für schwer durchsetzbare Vorhaben: Sehen sie in ihrem Herkunftsland nur geringe oder gar keine Chancen, ihre Pläne zu verwirklichen, so versuchen sie es damit einfach auf dem Umweg über die europäische Ebene. Nicht selten wurden dort dann Regelungen wie die Vorratsdatenspeicherung oder die Weitergabe sensibler Fluggast-Daten an US-Behörden beschlossen.

Hinterher legen die Initiatoren derartiger Regelungen ihre über Richtlinien aus Brüssel legitimierten Gesetze dann den nationalen Parlamenten achselzuckend wieder vor mit der Bemerkung, dass das EU-Recht sie nun zur Umsetzung dieser Richtlinien zwinge. Der EU-Parlamentarier Alexander Alvaro hat diese Vorgehensweise analog zur Geldwäsche einmal als „Politikwäsche“ bezeichnet.

Beobachten kann man diesen Vorgang derzeit auch bei der sogenannten „Terrorismus-Bekämpfung“: Nachdem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in Deutschland und andere europäische Innenminister in ihren jeweiligen Heimatländern eifrig an einem „Heimatschutz“ analog zum US-amerikanischen Vorbild gebastelt haben, ist nun der für die „Innenpolitik“ zuständige EU-Kommissar Franco Fratini in die Bresche gesprungen. Schon bald drohen dann auf EU-Ebene all die Sachen, die Schäuble und Co. In ihren nationalen Parlamenten nicht durchsetzen können.

Wirtschaftsinteressen vor Bürgernähe

Letztlich ist diese undemokratische Konstruktionsweise der EU ihrer Entstehungsgeschichte geschuldet. Schließlich ist sie als „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) entstanden. Vorrangiges Ziel war damals die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Wirtschaftsraums.

Maßgeblich mit vorangetrieben hatte diesen europäischen Zusammenschluss der niederländische Elektro-Konzern Phillips. Einer weiteren Expansion des Unternehmens zu einem Welt-Konzern setzten die Grenzen der relativ kleinen Niederlande in den 50er Jahren bald größere Hürden entgegen. So schlossen sich die Niederlande zunächst mit Belgien und Luxemburg zu der „BeNeLux“-Staatengemeinschaft zusammen. Nächster Schritt zur Erschließung größerer einheitlicher Absatzmärkte für Phillips war dann die EWG.

Neoliberal statt freiheitlich

Neoliberale Positionen ziehen sich dann auch durch den „Reformvertrag“ wie durch die gesamte Struktur der EU. Ihre „vier Freiheiten“ eröffnet die EU zunächst Waren, Dienstleistungen und Finanzströmen. Erst spät kam die Bewegungsfreiheit der Menschen hinzu.

Durch das „Schengener Abkommen“ wurde sie allerdings gleich mit polizeilichen und kriminalpolitischen Regelungen verknüpft, die die Freiheitsrechte der Menschen einschränkten. An den Grenzen wurden die Hürden für EU-Ausländer beinahe unüberwindbar hoch.

Kriegssteuer im Namen des Friedens

Schon am Verfassungsvertrag wurde bemängelt, dass er alle EU-Mitgliedsstaaten zu einer stetigen Steigerung ihrer Militär-Ausgaben verpflichte. Diese Regelung ist im „Reformvertrag“ weiterhin enthalten. Auch er hält die EU-Staaten zur ständigen Aufrüstung an.

Den ursprünglich geplanten „Eu-Außenminister“ hat man in „Hohen Repräsentanten für Außen- und Sicherheitspolitik“ umbenannt. Namen sind eben Schall und Rauch.

Angesichts dieser kriegstreiberischen Politik kann man nur hoffen, dass die EU nicht irgendwann mit lautem Schall in Rauch aufgehen wird. Friedlich jedenfalls ist diese EU nach alledem eher nicht.

Menschlichkeit statt Nationalismus

Verkauft wurde den Bürgern die „Europäische Idee“ immer mit dem Verweis auf Kriege zwischen europäischen Völkern und der Hoffnung auf Frieden durch den Zusammenschluss der Staaten Europas unter einem gemeinsamen Dach. Tatsächlich bedarf die Freizügigkeit und der Frieden aber nicht eines neoliberal geprägten Verwaltungssystems mit überbordender Bürokratie und einer europaweiten Zusammenarbeit der Polizei- und Geheimdienstkräfte.

Europa in Gestalt der heutigen EU dient mehr zur Unterdrückung der Menschen als zur Gewährung ihrer Freizügigkeit und Freiheit. Ein demokratischeres Europa wollen die Herrschenden vermutlich deshalb nicht, weil sie über den Umweg durch Brüssel ihre eigene Macht vergrößern und sichern können. Insofern betreiben sie mit Hilfe der EU nicht nur „Politikwäsche“ sondern auch „Machtwäsche“.

Vor allem der Einfluss der Wirtschaft müsste in einem demokratischeren Europa zurückgedrängt werden. Die Möglichkeit der Politikwäsche müsste eingeschränkt und am besten ganz zerstört werden.

Europa ist ein Kontinent. Frieden in Europa kann nur von den Bürgerinnen und Bürgern ausgehen. Denn Kriege waren immer das Werk von Regierenden. Deswegen braucht Europa mehr Demokratie. Wenn sie nicht kommt, brauchen die Europäer zumindest diese EU nicht.

Franz-Josef Hanke

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