pm 20/07: Keine EU-„Reform“ ohne Volksentscheid – HU fordert Bürgerbeteiligung bei der Abstimmung

Eine Volksabstimmung über den „Reformvertrag“ der Europäischen Union (EU) fordert der HU-Ortsverband Marburg. Die mittelhessische Regionalgliederung der Humanistischen Union (HU) betrachtet eine bloße Abstimmung im Deutschen Bundestag als illegitime Entmachtung des Souveräns. Die Menschen hat die Bürgerrechtsorganisation deswegen am Montag (22. Oktober) aufgerufen, sich mit entsprechenden Aufforderungen zur Abhaltung eines Volksentscheids auch in Deutschland direkt an die Abgeordneten des Bundestags und des Europa-Parlaments zu wenden.

In dem sogenannten „Reformvertrag“ sieht ihr Zweiter Vorsitzender Dragan Pavlovic nur eine – kaum veränderte – Neuauflage des Verfassungsvertrags, den die Bürger Frankreichs und der Niederlande im Mai 2005 bei Volksabstimmungen zurückgewiesen hatten. Auch der am Freitag (19. Oktober) vom EU-Gipfel in Lissabon verabschiedete Vertragsentwurf verpflichte die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weiterhin zu ständiger Erhöhung ihrer Rüstungsausgaben und schreibe neoliberale Wirtschaftsstrukturen in der EU fest.

In dieser Einschätzung ist sich die Marburger Bürgerrechtsorganisation originellerweise einig mit dem einstigen Präsidenten des EU-Verfassungskonvents. Auch der frühere französische Präsident Valéry Giscard d’Estaing hatte sich dahingehend geäußert, dass der „Reformvertrag“ bloß „kosmetische“ Änderungen vornehme und die Inhalte des EU-Verfassungsvertrags lediglich anders darstelle, um diese „leichter verdaulich“ zu machen und Referenden zu vermeiden.

Auf nunmehr 250 Seiten fügt der „Reformvertrag“ im wesentlichen diejenigen Änderungen in die bestehenden EU-Verträge ein, die der abgelehnte Verfassungsvertrag auch schon enthielt. Im Gegensatz zu ihm soll der „Reformvertrag“ die bestehenden Verträge aber nicht ersetzen, sondern nur erheblich abändern.

Gegen diese Trickserei wendet sich der HU-Ortsverband Marburg. Er schlägt den Menschen vor, ihre Rechte als Souverän bei den Abgeordneten des Bundestags und des EU-Parlaments einzufordern und sie zur Durchführung einer Volksabstimmung aufzufordern.

Die Übertragung nationaler Souveränität an die EU darf nach Auffassung der HU nur mit breiter Zustimmung der Bevölkerung stattfinden. Diese Zustimmung müsse die Regierung durch eine Volksabstimmung einholen.

„Schon bei der Wiedervereinigung hat Deutschland die Chance verpasst, die Menschen über einen Volksentscheid an der rechtlichen Ausgestaltung ihrer Demokratie teilhaben zu lassen“, bedauerte Pavlovic. „Bei der EU-Reform darf das Volk nicht schon wieder übergangen werden!“

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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