Schuldenbremse ist Täuschung – Flugblatt des HU-Ortsverbands Marburg

Wie entwertet man ein Grundrecht?

Eine hinterlistige Möglichkeit besteht darin, den Katalog der Grundrechte und Staatsziele so aufzublähen, dass jede einzelne Bestimmung in der Vielzahl weiterer Bestimmungen untergeht. So hat die schwarz-gelbe Landesregierung vorgeschlagen, die sogenannte „Schuldenbremse“ in der Hessischen Landesverfassung zu verankern.
Zeitgleich mit der Kommunalwahl am 27. März dürfen die Wähler über diesen Vorschlag abstimmen. Denn in Hessen gibt es keine Verfassungsänderung ohne Volksentscheid.
Nun dürfte kaum jemand etwas dagegen haben, dass der Staat spart. Wahrscheinlich deswegen haben auch die SPD und Die Grünen im Hessischen Landtag der Einfügung einer Schuldenbremse als Staatsziel in die Hessische Verfassung zugestimmt. Ebenso wie eine breite Bürgerbewegung von Gewerkschaften, Sozialverbänden, Bildungsorganisationen und Bürgerrechtsgruppen lehnt auch Die Linke diese Regelung ab.
Mit Mehrheit hat der Landtag in Wiesbaden einen Begleittext beschlossen, der die „Schuldenbremse“ gänzlich unkritisch darstellt. Aus Fairness hätte man darin den Gegenargumenten das gleiche Gewicht geben müssen. Denn die Festschreibung einer „Schuldenbremse“ in der Landesverfassung hätte schwerwiegende Folgen:
Der Zwang zum Sparen besäße den gleichen Verfassungsrang wie das Recht auf kostenlose Bildung oder die Verpflichtung des Staates zu Sozialer Gerechtigkeit. Eine Wiedereinführung von Studiengebühren oder die Kürzungen der Ausgaben für Kinder, Kultur, Schulen und Straßen wäre dann mit Verweis auf diese Verfassungsklausel viel leichter zu rechtfertigen.
Eine „Schuldenbremse“ erschwert oder verhindert notwendige Zukunftsinvestitionen. Schon im Vorgriff hat die Landesregierung die Zuweisungen an die Städte und Kreise um 360 Millionen Euro gekürzt.
Der Handlungsspielraum des Parlaments würde noch weiter eingeschränkt als bisher. Auch die Rechte des Volkes würden eingeschränkt, wenn wichtige und wohlmöglich wahlentscheidende Vorhaben wie Energiewende, Gesundheitsvorsorge, Justizreform und Bildung kaum mehr möglich sind. Dabei ist es doch gerade der Sinn jeder Wahl, verschwenderische Politik durch das Kreuz auf dem Stimmzettel abzustrafen oder von vornherein zu verhindern.
Zudem wäre die jetzt vorgeschlagene Regelung eher ein Freibrief als eine wirkliche Spargarantie. Denn sie enthält Gummiregelungen, die unter Verweis auf wirtschaftliche Krisen eine Erhöhung der Schulden trotzdem ermöglichen. Sie könnte also viel eher der Rechtfertigung unpopulärer Kürzungen dienen als der wirksamen Verhinderung zusätzlicher Schulden.
Schon der irreführende Ausdruck „Schuldenbremse“ verschleiert die Tatsache, dass Zins- und Tilgungskosten trotzdem weiter steigen werden. All diese Argumente bewegen die Humanistische Union (HU) als Bürgerrechtsorganisation zu der Überzeugung, dass Sparen zwar gut und nötig ist, dass die sogenannte „Schuldenbremse“ aber nicht in die Hessische Landesverfassung gehört.

HU-Arbeitskreis ESBR

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