pm 5/14: Kein Geld für BND-Spähprogramm! MIgÜSt fordert Abgeordnete zum Schutz der Bürgerrechte auf

„Kein Geld für verfassungswidrige Überwachung unbescholtener Bürger!“ Diese Forderung richtet die Marburger Initiative gegen den Überwachungsstaat (MIgÜSt) an die Politiker im Deutschen Bundestag. Bei der Entscheidung über Finanzmittel für ein neuesSpähprogramm des Bundesnachrichtendiensts (BND) solle das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) dem Geheimdienst die geforderten 300 Millionen Euro verweigern.

Erst am Freitag (30. Mai) war das BND-Spähprogramm öffentlich geworden. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR), des Westdeutschen Rundfunks (WDR) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) plant der deutsche Auslandsgeheimdienst den Einsatz ähnlicher Technik, wie sie die US-amerikanische NSA und das britische GCHQ bereits weltweit benutzen.

Mit diesen Technologien möchte der BND Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter ebenso in Echtzeit überwachen wie Blogs. Außerdem strebt er eine eigene Vorratsdatenspeicherung von Metadaten an.

Bei seiner Begründung für die angebliche Notwendigkeit des neuen Spähprogramms hat sich der BND ebenfalls an der NSA orientiert. Er wolle politische Stimmungen und Trends in verschiedenen Ländern frühzeitig feststellen und dann mit geeigneten Maßnahmen darauf reagieren oder „Angriffen“ sogar zuvorkommen können.

Biometrische Daten wie Fingerabdrücke tauschen deutsche Dienststellen neuerdings mit „befreundeten“ Stellen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) aus. Angesichts der Missachtung aller Grundregeln des Datenschutzes durch US-Behörden fordert die MIgÜSt das Bundeskriminalamt (BKA) auf, diese – trotz des NSA-Skandals gerade erst begonnene – Praxis unverzüglich wieder einzustellen.

Auch die verwendung deutscher Steuergelder beim Ausbau des Dagger-Komplexes in Griesheim bei Darmstadt stößt auf Kritik der Initiative. Sie empfindet es als Skandal, dass Bundesbürger die eigene rechtswidrige Überwachung mit ihren Steuergeldern unwissentlich auch noch selbst mitfinanziert haben.

Ihre Forderung „Kein Geld für verfassungswidrige Überwachung unbescholtener Bürger!“ stützt die MIgÜSt auch auf Äußerungen der ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem vor dem NSA-Untersuchungsausschuss. Klar und deutlich hatten die Verfassungsrechtler am Freitag (23. Mai) darauf hingewiesen, dass deutsche Behörden auch im Ausland ans Grundgesetz gebunden sind und dass die Menschenrechte auch für ausländische Staatsbürger gelten. Zudem hatten sie festgehalten, dass der Staat eine Pflicht zum Schutz der Bürger vor rechtswidriger Überwachung hat.

Zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Bürgerrechte fordert die MIgÜSt die Bundestagsabgeordneten deswegen auf, dem BND die geforderten Gelder zu verweigern und auf eine Einstellung aller verfassungswidrigen Aktivitäten deutscher Geheimdienste zu drängen. Die Verstrickung der Dienste in die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ist für die Initiative ein beängstigender Beleg dafür, dass auch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder sich nicht an die angeblich von ihnen geschützte Verfassung gehalten haben.

Die Bürgerinnen und Bürger sollten daher nach Überzeugung der MIgÜSt die Abgeordneten auffordern, ihren demokratischen Pflichten nachzukommen und die Geheimdienste an die Leine zu legen. Zumindest die finanzielle Ausstattung der Dienste dürfe der Bundestag angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der Ausspähung unbescholtener Menschen nicht noch verbessern. Demokratie lebe schließlich von der Meinungsfreiheit und der Verpflichtung aller staatlichen Organe auf das Rechtsstaatsprinzip.

Franz-Josef Hanke

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