„Gefährder“ hinter Gitter: Zugrundeliegender „Täterunwert“ ist Nazi-Ideologie

Die Unschuldsvermutung ist der Kern des Rechtsstaats. Das neue „Polizeiaufgabengesetz“ des Freistaats Bayern jedoch erlaubt auch eine andauernde Inhaftierung Verdächtiger ohne den Nachweis einer Straftat.
Mit diesem Gesetz möchte die bayrische Landesregierung sogenannte „Gefährder“ unschädlich machen. Mit dem Wort „Gefährder“ belegen die Innenminister der meisten Bundesländer und auch Bundesinnenminister Thomas de Maiziere Verdächtige, die möglicherweise eine Straftat verüben könnten, bislang aber noch keiner Straftat überführt wurden. Ihnen möchten sie „Eelektronische Fußfesseln“ anlegen, sie mit Meldeauflagen von Demonstrationen fernhalten oder sie sogar – wie in Bayern – präventiv in Gewahrsam nehmen.
Damit werfen sie das wesentliche Grundprinzip des Rechtsstaats über Bord. Anstelle der Unschuldsvermutung regiert in ihrem Konzept eine Schuldvermutung, die die Freiheitsrechte von Menschen einschränkt, die sich keiner Straftat schuldig gemacht haben.
Dieser Ansatz ist zutiefst menschenrechts- und verfassungswidrig. Er knüpft an die Nazi-Ideologie an, die Sippenhaft und Präventivhaft als Maßnahmen der „Volkshygiene“ begründete.
Kern dieser Ideologie ist der sogenannte „Täterunwert“: Ein Mensch ist demzufolge „kriminell“, wenn er vom Typ her „schlecht“ und deswegen bereit wäre, eine Tat zu begehen. Diese Sichtweise ist ganz nahe bei der Nazi-Ideologie vom angeblich „lebensunwerten Leben“.
Ein „Volksschädling“verdient demnach jede Strafe selbst dann, wenn er gar nichts gemacht hat. Das Wort „Schädling“ entstammt der Sprache der Landwirte, die „Ungeziefer“ damals mit Gift oder Gas bekämpft haben. Gleiches gilt für das Wort „ausmerzen“, das die vollständige Vernichtung der „Schädlinge“ anstrebt.
Während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wurden Juden und Kommunisten als „Volkssschädlinge“ verfolgt. Für die Nazis waren sie keine ebenbürtigen Menschen, sondern von vornherein „unwert“ und somit der Vernichtung preisgegeben. Diese Sicht ist eines der Kernelemente des Faschismus.
Im Gegensatz zu dem von den Nazis propagierten „Täterunwert“ begründet die demokratische Kriminologie jede Bestrafung mit einem „Aktunwert“: Eine Tat, die der Gemeinschaft schadet, wird geahndet, um die Gesellschaft vor solchen Taten zu schützen. Eng verknüpft ist diese Sichtweise mit dem Anspruch auf eine „Resozialisierung“ während der Haft.
Prävention muss sich im Rechtsstaat immer an der Unschuldsvermutung ausrichten. Selbst eine Bestrafung muss dem Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Eine Bestrafung ohne Straftat ist in der Regel ein Erkennungserkmal für eine Diktatur.
Was Joachim Hermann und Horst Seehofer in Bayern mit ihrem „Polizeiaufgabengesetz“ getan haben, ist letztlich die Umsetzung der Nazi-Ideologie vom „Täterunwert“ in ein verfassungswidriges Gesetz. Der Anspruch auf alle Freiheitsrechte und ihren uneingeschränkten Genuss begründet sich aus gleich mehreren Artikeln des Grundgesetzes. Strafen sind nur dann zulässig, wenn jemandem eine Straftat nachgewiesen wurde.
Letztlich sind Seehofer, Hermann und de Maiziere die eigentlichen „Gefährder“: Sie gefährden den freiheitlichen Rechtsstaat und die Demokratie. Dass ihre Vorstöße auf Einschränkung von Freiheitsrechten und zur anlasslosen Massenüberwachung leicht zur Errichtung einer Diktatur missbraucht werden können, ist leider eine erschreckende Wahrheit.
Nicht verwunderlich wäre, wenn das bayrische Gefährder-Gesetz bald ebenso als Blaupause in der russischen Gesetzgebung landen würde wie das Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (Netz DG) des Bundesjustizministers Heiko Maas. Angesichts der deutschen Geschichte und den Erfahrungen mit dem Hitler-Faschismus sowie der DDR-Staatssicherheit ist diese peinliche Vorreiterrolle mehr als skandalös.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*