pm 11/18: Unteilbar und unverzichtbar – HU zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Menschenrechte sind unteilbar. Das bekräftigt die Humanistische Union (HU) zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember.
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) im Palais de Chaillot in Paris verkündet. Für die HU Marburg ist der Jahrestag ihrer Verkündung am Montag (10. Dezember) Anlass zur Genugtuung ebenso wie zur Warnung. Die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte ist Grundbedingung für gesellschaftlichen Frieden und Demokratie, erklärte die Bürgerrechtsorganisation.
„Mit Sorge sehen wir aber auch in Deutschland einen leichtfertigen Umgang mit den Grundrechten“, berichtete der Marburger HU-Regionalvorsitzende Franz-Josef Hanke. Als Beispiele nannte er Debatten über das Asylrecht nach Artikel 16a des Grundgesetzes oder den Trend in vielen Bundesländern, Freiheitsrechte der Bevölkerung durch immer schärfere Polizeigesetze einzuschränken, obwohl die Kriminalität nach allen Statistiken so niedrig ist wie noch nie. Die Novelle des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes bilde den traurigen Höhepunkt dieser Entwicklung in Hessen.
„Zum Tag der Menschenrechte erwarten wir von allen Verantwortlichen in Politik und Behörden ein klares Bekenntnis zu den Menschenrechten und zum Grundgesetz“, erklärte Hanke mit Verweis auf die 2017 gestartete Aktion „Grundgesetz lesen“ der HU. Die in jahrhundertelangen Auseinandersetzungen erstrittenen Menschenrechte sind die lebensrettende Frucht des zivilisatorischen Fortschritts. Wer beispielsweise Flüchtenden auf dem Mittelmeer das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verweigert, der stellt sich damit in die menschenverachtende Tradition der rassistischen und faschistischen Barbarei, die in der Shoa ihr furchtbares Ende fand.“
Von der Stadt Marburg und dem Land Hessen wünscht sich die HU eine Selbstverpflichtung zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen nach ihrer Rettung aus Seenot sowie einen Abschiebestopp für alle friedlichen Menschen. Besonderen Respekt zollt Hanke den Aktiven in den beiden großen christlichen Kirchen, die sich mit dem Kirchenasyl für den Schutz von Menschen engagieren, die unter besonders schweren Schicksalen leiden und bedauerlicherweise vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht individuell gewürdigt wurden.
„Menschenrechte gelten ohne Ansehen von Herkunft, Religion, Haut- oder Haarfarbe und Behinderung“, bekräftigte Hanke. „Für die Grund- und Bürgerrechte der Menschen in Deutschland engagiert sich die Humanistische Union seit 1961; leider wird sie sich dafür wohl noch sehr viele weitere Jahre einsetzen müssen.

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