Die Entlassung des Linken-Politikers Dennis Stephan aus der Psychiatrie hat die Humanistische Union (HU) mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. Der HU-Regionalverband Nord- und Mittelhessen begrüßt ausdrücklich den Entschluss der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Gießen vom Mittwoch (6. November), die Unterbringungsanordnung des Amtsgerichts Gießen vom 4. Juli 2013 aufzuheben und den Fraktionsvorsitzenden der Linken im Kreistag Gießen freizulassen.
Die Bürgerrechtsorganisation äußerte erhebliche Bedenken, ob die annähernd 4 Monate andauernde Freiheitsentziehung des Politikers der Partei „Die Linke“ in der Forensischen Psychiatrie Haina gerechtfertigt gewesen ist. Das gelte umso mehr, als gegen ihn während eines erheblichen Zeitraums eine nahezu lückenlose Kontaktsperre angeordnet wurde. Erst kurz vor Beginn eines Strafprozesses vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Gießen wurde sie aufgehoben.
Stephan erlitt durch einen Verkehrsunfall am 20. Mai 2013 schwere Verletzungen. Der Unfallhergang ist ungeklärt.
Der Fahrer des unfallbeteiligten Fahrzeugs soll ein Bürgermeister oder ein ehemaliger Bürgermeister einer Gemeinde des Kreises Gießen gewesen sein. Die Hintergründe dieses Verkehrsunfalls sind aber weiterhin unklar.
Die Humanistische Union Marburg fordert die Staatsanwaltschaft Gießen auf, den Hergang des Unfalls lückenlos aufzuklären. Der Angeklagte, gegen den der Strafprozess am Donnerstag (21. November) fortgesetzt werden soll, leiden noch immer unter den körperlichen Folgen des Unfallereignisses.
Stephan wurde in dem Strafverfahren zur Last gelegt, am 30. Juni 2013 ein Brandstiftungsdelikt begangen zu haben. Nach dem Ergebnis der bisher durchgeführten Hauptverhandlung geht die HU Marburg davon aus, dass sich dieser Tatvorwurf nur schwer rechtfertigen lässt.
Für äußerst bedenklich hält die HU, dass der Angeklagte nach seinem Unfall vom 20. Mai 2013 psychiatrisiert worden ist. Ihm ist ohne eine hinreichende Untersuchung unterstellt worden, er sei psychisch krank.
Zunächst ist der Vorwurf der psychischen Erkrankung nur pauschal erhoben worden. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger erklärte ihn ebenfalls für psychisch krank.
Im Laufe des Verfahrens vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Gießen stellte sich jedoch heraus, dass das Gutachten dieses Sachverständigen nicht verwertet werden kann. Allein die damit zusammenhängenden Fragen lassen schwere Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit des durchgeführten Verfahrens aufkommen, zumal der Sachverständige mit dem Angeklagten im Beisein seiner Lebensgefährtin sprach, diese Tatsache jedoch über Wochen hinweg verschwieg und erst in der Hauptverhandlung vom 6. November 2013 widerwillig einräumte.
Dragan Pavlovic