pm 2/21: Klimaschutz verschieden ist verfassungswidrig – BVerfG zu Generationengerechtigkeit

Als wegweisend begrüßt die Humanistische Union (HU) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Klimaschutzgesetz. Sie erwartet nun rasche Reaktionen der Politik auf allen Ebenen.
„Um notwendige Einschränkungen in der Zukunft so gering wie möglich zu halten und eine Öko-Diktatur zu verhindern, muss die Politik jetzt rasch durchgreifen und wirksamen Klimaschutz umsetzen“, beschreibt der Marburger HU-Regionalvorsitzende Franz-Josef Hanke sein persönliches Resümee aus der Karlsruher Entscheidung. „Alle vermeidbaren Belastungen für das Klima muss die Politik umgehend vermeiden, um kommenden Generationen überhaupt noch Freiheitsrechte offenzuhalten.“
Nach Lesart des Marburger HU-Vorsitzenden ist eine zwingende Konsequenz aus dem Karlsruher Spruch auch ein sofortiger Baustopp der Autobahn a49 im Dannenröder Forst. „Angesichts der drohenden Klimakrise halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass die A49 jemals in Betrieb gehen wird“, erläutert Hanke. „Ihr Weiterbau ist deshalb ein größerer Eingriff in verfassungsmäßig verbriefte Bürgerrechte als die Abseilaktionen von Ausbaugegnern über Autobahnen.“
In ihrer Entscheidung hatten die Karlsruher Richter den Artikel 20a des Grundgesetzes für „justiziabel“ erklärt und damit dem Umwelt- und Klimaschutz eine sehr hohe Priorität eingeräumt. „Nun müssen Parlamente auf allen Ebenen ihre Entscheidungen daran messen, ob sie dadurch vermeidbare Klimaschäden auslösen oder nicht eindämmen“, erläuterte der Bürgerrechtler. „Dabei ist Eile geboten!“
Ein „Weiter so“ oder das Festhalten an überkommenen Privilegien sei nun nicht mehr vertretbar, findet Hanke. „Generationengerechtigkeit verlangt auch von uns Älteren mehr Einsatz für Klimaschutz und Artenvielfalt, damit die Jüngeren überhaupt noch eine Chance auf ein Leben mit Freiheitsrechten erhalten, wie wir sie jahrzehntelang gewohnt waren.“
Als weitere Konsequenz der Karlsruher Entscheidung fordert Hanke ein Absenken des Wahlalters. „Dabei sollte auch ein Wahlrecht für Kinder nicht tabu sein“, fordert der Bürgerrechtler. „Freie, gleiche und geheime Wahlen sollten möglichst viele Menschen einbeziehen, die von den Entscheidungen der Gewählten in der anstehenden Legislaturperiode unmittelbar betroffen sind.“

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