Als nach den Attentaten auf das World Trade Center und das Pentagon in den USA am 11. September 2001 bekannt wurde, dass einige der Attentäter über Jahre in Deutschland gelebt hatten, brach eine wahre Sicherheitshysterie aus. Trotz der Beteuerungen des Bundesinnenministeriums, das immer wieder versicherte, in Deutschland bestehe keine konkrete Anschlagsgefahr, gingen die Sicherheitsbehörden auf die Suche nach zukünftigen Attentätern, sogenannten „Schläfern“.
Sie fahndeten dabei jedoch nicht nach Menschen im Nachtgewand und mit Ringen unter den Augen, sondern nach gutsituierten, unauffällig und gut integriert bei uns lebenden Studenten vorwiegend naturwissenschaftlicher Studiengänge, die zwischen 18 und 40 Jahre alt waren und aus islamischen Ländern stammten. Doch wie diese finden? Die Landeskriminalämter zapften die Datenbänke der unterschiedlichsten privaten und öffentlichen Stellen an. Dabei wurden die Daten von Millionen Menschen übermittelt, die mit den Attentaten nichts zu tun hatten. Studenten, Reinigungskräfte und Catering-Mitarbeiter, aber auch jede Menge „ganz normaler Bürger“ gerieten so ins Visier der Fahnder.
Trotz der Datenberge wurde bis heute kein einziger Schläfer enttarnt. In einigen Bundesländern wurde die Rasterfahndung sogar von den Gerichten für rechtswidrig erklärt. Muss man also die in den 70er Jahren entwickelte polizeiliche Fahndungsmethode (Rasterfahndung) insgesamt in Frage stellen? Werden nicht unzählige Menschen – vor allem AusländerInnen – zu Unrecht verdächtigt und damit rassistische Ressentiments geschürt?
Auf der anderen Seite: Haben wir uns nicht schon längst daran gewöhnt, von PCs umgeben zu sein, unsere Daten überall zur Verfügung zu stellen? Brauchen wir bestimmte Grundrechte wie zum Beispiel das auf „informationelle Selbstbestimmung“ überhaupt noch? Wogegen schützt uns das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung heute?
Auf der Suche nach dem eigenen Standpunkt zum Thema kann hoffentlich Peter Hauck-Scholz weiterhelfen. Er ist Rechtsanwalt – Fachanwalt für Verwaltungs- und Arbeitsrecht – und hat 1983, gemeinsam mit einigen anderen Rechtsanwälten, vor dem Bundesverfassungsgericht das bekannte Volkszählungsurteil mit erstritten.
Peter Hauck-Scholz ist außerdem Mitglied der Humanistischen Union (HU), des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD).
VeranstalterInnen: Humanistische Union OV Marburg, Allgemeiner Studierendenausschuss der Uni Marburg, Bund demokratischer WissenschaftlerInnen (BdWi), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) OV Marburg sowie einige unabhängige StudentInnen
Dragan Pavlovic