pm 3/04: Verfassungswidrige Rechtsverweigerung – HU fordert Einhaltung der Kinderrechtskonvention

Mit Besorgnis betrachtet der HU-Ortsverband Marburg die Entwicklung im Fall der kleinen Vladana. Das dreijährige Mädchen ist von seinen Großeltern am 28. Januar 2003 aus Marburg nach Caputh bei Potsdam entführt worden. Dem Vater des Kindes war es wegen seiner Sehbehinderung nicht möglich, die Entführung seines Kindes zu verhindern. Die Mutter des nichtehelichen Kindes verwehrt seinem Vater seit dem 14. Okt 2003 jede Besuchsmöglichkeit.
Anträge seines Rechtsanwalts Hans-Dieter Arnold vom 23. Oktober und vom 25. November 2003 auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zur Sicherstellung des Besuchsrechts hat das zuständige Familiengericht in Potsdam bis heute nicht beantwortet. Darin sieht der HU-Ortsverband Marburg eine verfassungswidrige Rechtsverweigerung. Seit ihrer Entführung lebt Vladana bei den Großeltern mütterlicherseits. Vladanas Vater befürchtet, dass die Großeltern als Alleinerzieher einen schädlichen geistigen Einfluss auf das Kind haben.
Nach dem internationalen Völkerrecht, das in der Bundesrepublik Verfassungsrang genießt, hat jedes Kind ein Recht auf kontinuierlichen Umgang mit beiden Elternteilen. Dies ist in der UN- Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die auch von der Bundesrepublik ratifiziert worden ist. Die HU Marburg fordert die brandenburgische Justiz daher auf, dem Kind unverzüglich zu seinem Recht zu verhelfen.

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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