Als Angriff auf die Sozialen Bürgerrechte junger Erwerbsloser kritisiert die Humanistische Union (HU) das Änderungsgesezt zum Sozialgesetzbuch II (SGB II). Besonders scharf hat der HU-Ortsverband Marburg am Freitag (17. Februar) die Eile verurteilt, mit der dieses Gesetz verabschiedet werden soll.
Erst am Sonntag (12. Februar) waren die Pläne des Bundesarbeitsministers bekannt geworden. Franz Müntefering will Erwerbslosen unter 25 Jahren künftig nur noch in Ausnahmefällen eine eigene Wohnung zugestehen. Automatisch sollen sie in eine „Bedarfsgemeinschaft“ mit ihren Eltern einberechnet werden. Dadurch verringert sich ihr Arbeitslosengeld II (ALG II) um 20 Prozent.
Bereits am Freitag (17. Februar) steht dieses Spargesetz im Deutschen Bundestag zur Beratung an. Mit einer Stichtags-Regelung soll es auch von diesem Tag an in Kraft treten.
Der Marburger HU-Ortsvorsitzende Franz-Josef Hanke sieht in dem Gesetzentwurf eine verfassungswidrige Benachteiligung der Erwerbslosen unter 25. Seiner Ansicht nach verstößt der Entwurf auch gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“.
Faktisch zwinge die Regelung Erwerbslose, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bei der Familie zu wohnen. Angesichts des ohnehin sehr niedrigen ALG-II-Satzes von nur 345 Euro monatlich reichten 80 Prozent davon für ein selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung sicherlich nicht aus.
Für ein Unding hält Hanke die in dem Gesetzentwurf getroffene Regelung, wonach sich junge Bezieher des Arbeitslosengeldes II einen Auszug aus der elterlichen Wohnung von der Arbeitsverwaltung genehmigen lassen müssen: Damit bestimmen die Behörden nach Kassenlage über die Lebensplanung junger Menschen!
Einziges Ziel des Änderungsgesetzes sei, „Auf Kosten der jungen Erwerbslosen zu sparen“, analysierte Hanke. Genannt worden war im Vorfeld der Gesetzgebung ein betrag von 600 Millionen Euro.
„Wenn Müntefering die jungen Leute in den Schoß ihrer Familien zurückzwingt, dann beraubt er die Gesellschaft damit auch der Erfahrungen junger Menschen mit einer eigenen Lebensgestaltung“, erklärte der Bürgerrechtler. „So treibt die Regierung junge Erwachsene regelrecht in die Unselbständigkeit!
Gerade für Menschen zwischen 18 und 25 Jahren sei es enorm wichtig, auf eigenen Füßen zu stehen und eigene Erfahrungen mit der Bewältigung des Alltagslebens zu sammeln. Müntes Mamma-Söhnchen aber werden ohne diese Soft-Skills auch im Berufsleben weniger Chancen haben, ihren Mann zu stehen“, prognostizierte Hanke.
Die Abgeordneten des deutschen Bundestags forderte er deshalb auf, den Antag auf Änderung des Sozialgesetzbuchs II abzulehnen. Der HU-Arbeitskreis „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ werde sich diesem Thema bei seiner nächsten Sitzung am Mittwoch (22. Februar) ausführlich widmen. Von dieser Besprechung erwartet sich Hanke weitere gewichtige Argumente gegen das geplante Gesetz.
In der übergroßen Eile, mit der die Regelung durch das Parlament gepeitscht werden soll, sieht der HU-Ortsverband Marburg einen dreisten Versuch, den betroffenen Erwerbslosen und ihren Eltern keine Zeit zu lassen, berechtigte Einsprüche und bedenken zu artikulieren. Hanke vermutet aber, dass das Bundesverfassungsgericht das später nachholen wird.
Dragan Pavlovic