Gegen den doppelten Verfassungsbruch der hessischen Landesregierung – Rede auf der Studierenden-Vollversammlung am 5. Juli 2006

Sehr geehrte Damen und Herren vom Verfassungsschutz, liebe Studentinnen und Studenten!
Ja, sicherlich sitzen auch hier jetzt zwei oder drei fleißige V-Leute und notieren eifrig alles mit, was gesagt wird. Sie können sich diese Mühe sparen: Meine Rede kann man auch im Internet unter www.hu-marburg.de nachlesen. Was tut man als staatstreuer Bürger nicht alles, um armen Staatsdienern ihre hässliche Arbeit zu ersparen!
Meine lieben Verfassungsschützerinnen und Verfassungsschützer! Damit rede ich jetzt die Mehrheit der Anwesenden an. Sie haben mit Aktionen gegen die geplante Einführung von Studiengebühren die hessische Landesverfassung aktiv geschützt.
Die Humanistische Union, als deren Vertreter ich hier spreche, bezeichnet sich gern als “aktiven Verfassungsschutz von unten“. Sie tritt für die Abschaffung des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz ein. Denn eine demokratische Verfassung kann am besten von den Bürgerinnen und Bürgern geschützt werden.
Das haben auch viele Studentinnen und Studenten in den zurückliegenden Wochen auf vorbildliche Weise getan. Denn im Artikel 59 der hessischen Landesverfassung ist festgelegt:
“In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muß vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind.“
Zustandegekommen ist diese Landesverfassung Ende 1946 unter dem Eindruck schlimmer Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die Nazi-Diktatur begründete ihre Macht auch auf einen Elite-Wahn, der missliebige Menschen ausgrenzte und systematisch vernichtete. Angesichts dieser Terror-Herrschaft war den Müttern und Vätern der hessischen Verfassung klar, wie wichtig der uneingeschränkte Zugang aller Menschen zu Bildung für ein demokratisches Gemeinwesen ist. Deshalb haben sie dem Recht auf kostenfreie Bildung Verfassungsrang eingeräumt.
Die Kostenfreiheit beschränkt Artikel 59 übrigens nicht auf Landeskinder oder EU-Bürger. Jeder, der sich rechtmäßig in Hessen aufhält und dort Hochschulen besucht, genießt dieses Privileg. Auch das ist vor dem Hintergrund der rassistischen Nazi-Diktatur gewiss kein Zufall!
“Wissen ist Macht“, lautet ein Sponti-Spruch, “wir wissen nichts. Macht nichts!“
Diese Persiflage bringt auf den Punkt, worum es den drei Ko – Corts, Koch und Konsorten – geht: Das wertvolle “Gut“ Bildung soll verknappt und verteuert und nur Begüterten zugänglich gemacht werden. Nächste Schritte wären dann eine stufenweise Erhöhung der Gebühren, die Organisation der Fachbereiche als “Profit-Center“ und die Steuerung der Bildungs-Inhalte nach Gesichtspunkten einer kommerziellen Verwertbarkeit. Außerdem droht dann auch die Einführung von Schulgeld zumindestens an Weiterführenden Schulen. Auf diese Gefahren hat der Preisträger des “Marburger Leuchtfeuers für Soziale Bürgerrechte“ 2006, Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, bei einer Gesprächsrunde mit dem Aktionsbündnis gegen Studiengebühren am 23. Juni in der Alten Universität hingewiesen.
Wohin die Kommerzialisierung staatlicher Leistungen führt, das sehen die Menschen in Mittelhessen zur Zeit sehr plastisch am angekündigten Personal-Abbau beim privatisierten Universitätsklinikum Gießen und Marburg. Weder als Patienten, noch als Beschäftigte spielen die Menschen da noch eine Rolle!
Bei der Verleihung des „Marburger leuchtfeuers“ hat Herr Hengsbach auch auf die sogenannten „postdemokratischen“ Strukturen aufmerksam gemacht, bei denen kleine Zirkel wichtige Entscheidungen vorbereiten und treffen, die die demokratischen Institutionen dann nur noch abzusegnen haben. Einige wenige „Führer“ aus Wirtschaft und Politik bestimmen dann, was Regierung und Parlament wie schnell umzusetzen haben.
Genau diese Entwicklung wollten die Autoren der hessischen Landesverfassung mit dem Artikel 59 schon 1946 verhindern. 1949 hat ein Frankfurter Jura-Student namens Karl-Heinz Koch sein Recht auf kostenfreies Studieren erfolgreich vor dem Staatsgerichtshof eingeklagt. Später wurde er hessischer Justizminister. Sein Sohn Roland pfeift jetzt aber auf die Familien-Tradition, obwohl er sich sonst immer sehr traditionsbewusst darstellt. Aber wie schrieb schon Johann Wolfgang von Goethe: “Am Gelde hängt, zum Gelde drängt doch alles!“
An dieser Stelle sei mir ein kleiner persönlicher Exkurs erlaubt: Die Möglichkeit, hier auf der Studierenden-Vollversammlung zu reden, erinnert mich an meine Studien-Zeit. 1981 bin ich als Friedensreferent in den AstA gegangen. Damals drohte der NATO-Nachrüstungsbeschluss. Deswegen haben wir eine Friedensgruppe im AstA gegründet. 1982 wurde ich ins Studierenden-Parlament gewählt. Ein Jahr später bin ich in den Konvent der Philipps-Universität entsandt worden.
Vieles war damals ähnlich wie heute. Auch damals mussten wir kämpfen um unsere Studienbedingungen und die Gelder. 1982 gab es in Marburg wegen der Mittelkürzungen im Bildungsbereich sogar die erste Nackt-Demo Deutschlands nach dem Motto “Einem Nackten kann man nichts mehr aus der Tasche ziehen!“
Es ist eine – leider oft vergessene – Binsenweisheit: Demokratie muss immer wieder neu erkämpft werden. Das ist heute nicht anders als damals. Doch was vor 25 Jahren völlig undenkbar gewesen wäre, ist auch nur die Idee einer Einführung von Studiengebühren. Daran sieht man, wie sehr die neoliberale Gehirnwäsche schon gewirkt hat!
Doch die hessische Verfassung hat dieser Marktradikalismus bisher noch nicht ereilt. Das versuchen jetzt der sogenannte “Wissenschafts“-Minister Udo Corts und sein CDU-Parteifreund Roland Koch nachzuholen. Mit einem Gefälligkeitsgutachten hat ihnen der Berliner Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Christian Graf Pestalozaa windige Argumente dafür geliefert, dass Studiengebühren angeblich nicht gegen die Landesverfassung verstoßen sollen. Ein hessischer Jurist hätte sich für so einen Verfassungsbruch auf Darlehensbasis durch die Hintertür von Winkel-Advokaten wohl nicht hergegeben!
Warum aber überhaupt dieser Klimmzug? Die Begründung dafür ist im Artikel 123 der hessischen Verfassung nachzulesen:
“Bestimmungen der Verfassung können im Wege der Gesetzgebung geändert werden, jedoch nur in der Form, daß eine Änderung des Verfassungstextes oder ein Zusatzartikel zur Verfassung beschlossen wird. Eine Verfassungsänderung kommt dadurch zustande, daß der Landtag sie mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt und das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.“
Die drei K.O. Corts, Koch und Konsorten wissen ganz genau, dass das hessische Volk einer Einführung von Studiengebühren nicht zustimmen würde. Deshalb fürchten sie eine Volksabstimmung darüber wie der Teufel das Weihwasser. Doch allein mit der Zustimmung des Volkes könnten sie die Landesverfassung rechtmäßig abändern. Stattdessen haben sie diesen windigen Winkel-Advokaten aus Berlin bemüht, der ihren Verfassungsbruch für verfassungskonform erklärt hat.
Als hessischer Bürger protestiere ich auf das Schärfste gegen diesen Verfassungsbruch. Damit werde ich meiner verbrieften Rechte als Souverän beraubt. Die Landesverfassung darf – wie ihr Artikel 123 festlegt – nicht ohne Zustimmung des Volkes geändert werden.
Mit dem Versuch einer Umgehung dieser Regelung begeht die Koch-Regierung gleich einen doppelten Verfassungsbruch. Wenn der Staatsgerichtshof nur einen Rest rechtsstaatlicher Unabhängigkeit genießt, dann muss er das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren kassieren!
Schließlich müssen sich Studentinnen und Studenten auch darauf verlassen können, dass sie ein gebührenfreies Studium am ORT Ihrer Immatrikulation gebührenfrei abschließen können, da die Landesverfassung kostenfreien Unterricht an Hochschulen garantiert. Worauf soll sich ein Mensch verlassen können, wenn nicht auf eine Verfassung?
Wer Verfassungsrecht zur Makulatur macht, der verlässt damit jegliche demokratische Grundlage!
Deswegen ist sowohl im Artikel 20 des Grundgesetzes wie auch im Artikel 147 der hessischen Landesverfassung das Widerstandsrecht verankert. Artikel 147 der hessischen Verfassung erweitert es sogar auf eine Widerstandspflicht:
“Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht. Wer von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofes zu erzwingen. Näheres bestimmt das Gesetz.“
Diesen Artikel darf man nicht als Freibrief missverstehen. Er kann aber als persönliche Rechtfertigung dafür dienen, dass man bei der Ausübung des Widerstandsrechts gewisse Regelverletzungen in Kauf nehmen musste, um seiner staatsbürgerlichen Pflicht nach Artikel 147 der Landesverfassung nachzukommen. Aber damit sollte man sehr vorsichtig umgehen!
Wenn man den Artikel 147 ernst nimmt, dann müssten eigentlich alle hier im Saal den Staatsgerichtshof anrufen und ihn auf den Verfassungsbruch hinweisen, den die dreisten drei K.O. begehen wollen. Eigentlich müssten sie dafür dann auch „bestraft“ werden. Wenn der Staatsgerichtshof das nicht tut, dann müssten das zumindestens die hessischen Bürgerinnen und Bürger bei der nächsten landtagswahl tun!
Wahrscheinlich ist es der unerwartet starke Widerstand, der die drei Ko jetzt dazu veranlasst hat, die Studienebühren im Eiltempo – schneller, als ursprünglich geplant – durch die Gesetzgebung zu peitschen. So mutiert die “Tankstellen-Connection“ zu Rechtsbruch-Rasern.
Beim Widerstand gegen diesen doppelten Verfassungsbruch im Eiltempo sind wir von der Humanistischen Union an Eurer Seite. Ebenso sind wir an der Seite der Millionen Menschen, die in Erwerbslosigkeit abgedrängt, zu “Schmarotzern“ abgestempelt und in ihren Persönlichkeitsrechten massiv eingeschränkt werden. Und wir protestieren gegen die geplante Verlängerung des sogenannten “Otto-Katalogs“ zur flächendeckenden Überwachung der Bevölkerung durch die sogenannten “Sicherheitsorgane“. Auch beim Kampf dagegen hoffe ich auf Eure Solidarität!
Der Röhrenblick – jene Krankheit, bei der jeder für sich mit angewinkelten Ellenbogen voranprescht, ohne nach links oder rechts zu sehen – ist in den letzten Jahren zwar in Mode gekommen. Doch das macht einsam. Solidarität bringt weiter. Das Erlebnis praktizierter Solidarität beispielsweise auf Demos oder bei Ministeriums-Besetzungen kann Mut machen. Und es ist ein Ausdruck von Stärke!
Das die Proteste den drei Ko schon Angst gemacht haben, das zeigt die Eile, mit der sie jetzt ihren Verfassungsbruch durchziehen wollen. Lassen wir ihnen dieses durchsichtige Manöver nicht durchgehen! Fordern wir den gebührenden Respekt vor der hessischen Verfassung von denen, die darauf einen Amtseid abgelegt haben!
Wehrt Euch, leistet Widerstand! Schließt Euch fest zusammen!

Franz-Josef Hanke

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*