Höhere Diäten für Abgeordnete und Diät für die Anderen – Wie die Fetten an den Mageren sparen

Man kann es ja mal versuchen! So oder ähnlich scheinen die Berliner Politiker es mit ihren Diäten zu halten: Alle drei oder vier Monate wieder unternehmen Bundestagsabgeordnete einen neuen Vorstoß, um ihre Bezüge zu erhöhen.

Zusätzliche 330 Euro ab dem 1. Januar 2008 und weitere 329 Euro vom 1. Januar 2009 an möchten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Parlamentariern jetzt genehmigen. Darauf haben sich die Fraktions-Spitzen beim Koalitionsgespräch am Sonntag (4. November) geeinigt.

Unanständig ist diese Verabredung vor allem angesichts der „Spar“-Politik genau dieser Fraktionen gegenüber sozial deklassierten Mitmenschen: Das Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde seit seiner Einführung zum 1. Januar 2005 nur einmal um zwei Euro erhöht. Eine weitere Anpassung des Regelsatzes von nunmehr 347 Euro monatlich an die Inflation und den erhöhten Mehrwehrtsteuer-Satz ist noch nicht in Sicht. Prozentual wird sie aber garantiert geringer ausfallen als die Diäten-Erhöhung.

Doch prozentuale Erhöhungen von Leistungen begünstigen immer diejenigen, die dazu schon mit höheren Beträgen antreten. Sozial gerecht bleibt deswegen nach wie vor nur die Forderung nach einer Erhöhung aller staatlichen Leistungen um einen einheitlichen Festbetrag. ALG II, Renten und Pensionen, Gehälter der Staatsbediensteten und alle anderen Sozialleistungen sollten um genau denselben Betrag steigen, den sich die Abgeordneten als Erhöhung ihrer Diäten genehmigen.

Franz-Josef Hanke

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