Die Humanistische Union Marburg verurteilt die Verweigerung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten Jörg Bergstedt in der Revisionsinstanz und vor dem Bundesverfassungsgericht was nun zur Inhaftierung des Angeklagten ohne Haftaufschub führt.
Im hessischen Landgerichtsurteil vom 09.10.2009 wurde der Angeklagte Jörg Bergstedt wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Verwüstung eines Gentechniktestfeldes der Universität Gießen war die Grundlage für das Strafurteil.
Bergstedt tritt am 23.09. nach der Ablehnung aus formalen Gründen der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht die Haftstrafe an. Verweigert wurde dem Angeklagten vor allen Gerichtsinstanzen das rechtliche Gehör, so wurde nicht ein einziger Beweisantrag und keine einzige Zeugenladung der Verteidigung im Prozeßverlauf berücksichtigt. Der Angeklagte selbst wurde sogar des Prozesses verwiesen so dass eine Verteidigung nicht möglich war.
Dabei wurden die Verfahren gegen zwei unmittelbare Mittäter wegen Geringfügigkeit eingestellt. Zusammen mit der unverhältnismässig hohen Haftstrafe stellt die Verweigerung aller Gerichte die formalen prozessualen Rechte des Angeklagten zu berücksichtigen nach der Auffassung des Rechtsanwalts Tronje Döhmer eine Unterschreitung z.B. chinesischer Rechtsstandards dar. Auch die hessische Bürgerrechtsorganisation ist über einen solchen Vorgang empört.
dp
Umfangreiche Dokumentation zum Prozeßverlauf:
http://www.projektwerkstatt.de/gen/prozessverlauf.htm
Dragan Pavlovic