Allzuviel ist ungesund: Warum der Kreis „Hamsterkäufe“ nicht verbieten sollte

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat sogenannte „Hamsterkäufe“ verboten. Diese Entscheidung könnte verheerende Folgen haben.
Binnen eines einzigen Tages ist die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Marburg-Biedenkopf am Samstag (20. März) von 44 auf 56 gestiegen. Die neue Krankheit „Covid 19“ macht den meisten Menschen mächtig Angst. Um ihrer Sorge zu begegnen, kaufen viele Lebensmittel auf Vorrat ein, damit sie nur einmal pro Woche einkaufen gehen müssen anstatt täglich. Dieses Verhalten ist – gerade für Angehörige von Risikogruppen –
vorausschauend und unterstützenswert. Zudem können sie damit aufkommende Panikattacken bekämpfen. Wer Zeiten von Krisen und Mangel kennt, weiß aus Erfahrung, wie wichtig Vorrat werden kann.
Großfamilien benötigen zudem Mengen, die Einzelpersonen nicht mehr als „haushaltsüblich“ betrachten. Müssen sie nun zusammen zum Einkauf anrücken oder können sie die gefährdeteren Familienmitglieder weiterhin schonen?
Auch wer für Andere einkauft oder als behinderter Mensch nicht ebenso mobil ist wie nichtbehinderte Zeitgenossen, für den ist ein größerer Einkauf manchmal zwingend. Einkaufen auf Vorrat ist eine Notwendigkeit gerade auch für Angehörige der Berufsgruppen, die ihre ganze Zeit jetzt in Krankenhäusern, auf Polizeistationen oder Kraftwerken verbringen.
Wenn viele Menschen nun aber fürchten müssen, bald keine Wochenration mehr einkaufen zu können, steigt ihre Furcht berechtigterweise. Einige werden dann panisch von Supermarkt zu Supermarkt laufen, um größere Vorräte einzukaufen. Dadurch steigt die Infektionsgefahr unnötigerweise weiter.
Sicherlich ist das Horten meherer Großpackungen von Toilettenpapier nicht in Ordnung. Garantiert ist auch eine Spekulation mit knapp werdenden waren in der derzeitigen Situation kriminell. Aber die ständig wiederholten Beteuerungen, die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarf sei gewährleistet, mutiert bei gleichzeitiger Ankündigung einer Mengenbegrenzung zu einer vrdächtigen Phrase und schürt Misstrauen gegen die Zuständigen.
Auch ist die „Allgemeinverfügung“ einer Behörde etwas Anderes als die Aufforderung der Geschäftsleute, die ihre Waren nicht in unbegrenzter Menge abbgeben. Der Landkreis setzt eine Regelung in die Welt, die viel bedrohlicher erscheinen wird als jedes leere Regal.
Beteuerungen, die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarf sei gewährleistet, mutiert bei gleichzeitiger Ankündigung einer Mengenbegrenzung zu einer vrdächtigen Phrase und schürt Misstrauen gegen die Zuständigen.
In vielen Haushalten liegen die Nerven schon blank. Angst geht um. In einer solchen Situation dürfen die Behörden nichts tun, was unnötig zur Steigerung von berechtigten Sorgen beiträgt.
Landrätin Kirsten Fründt hat am Samstag genaue Regeln für die Einhaltung hygienischer Standards in Supermärkten verfügt. Das war goldrichtig. Mindestens 1,50 Meter Abstand und andere Verhaltensregeln schützen letztlich Gesundheit und Leben aller Menschen.
Mit dem Verbot sogenannter „Hamsterkäufe“ ist der Kreis jedoch leider über´s Ziel hinausgeschossen. Die Situation der Verantwortlichen ist nicht einfach, müssen sie doch immer den Spaghat zwischen bestmöglichem Schutz und der Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen sowwie dem Schutz der Bevölkerung vor einer Panik richtig austarieren. Zu hoffen bleibt nun, dass die Bevölkerung selber durch eigene Klugheit und den Verzicht auf alle unnötigen Zusammenkünfte den Zuständigen weitere einschränkende Entscheidungen abnimmt, indem die Menschen sie einfach überflüssig und unnötig machen.