Rassismus in Gesetzesform: Wer Abschottung sät, wird Faschismus ernten.

Reichskriegsflaggen auf den Stufen vor dem Reichstag erregen die Gemüter. Manche Politiker sollten da jedoch auch einmal über ihre eigene Verantwortung für dasErstarken des Rechtspopulismus nachdenken.
Am Verfassungstag im Mai lobt die Politik alle Jahre wieder das Grundgesetz als „die freiheitlichste Verfassung, die es auf deutschem Boden jemals gab“. Im Alltag aber treten genau die selben Politiker den Geist dieses -zu Recht gelobten- Grundgesetzes achtlos mit Füßen und Regelungen, die der Menschenwürde im Artikel 1 eben dieses Grundgesetzes Hohn sprechen. Tagtäglich behandeln Behörden Antragstellerinnen und Antragsteller als „Störenfried“ oder gar wie „Dreck“.
Menschen, die bei den zuständeigen Behörden Anträge auf Hilfeleistungen stellen, werden abgekanzelt oder hingehalten, abgewiesen oder sogar regelrecht fertiggemacht. Die „Obrigkeit“ tritt nach unten, anstatt als Dienstleistende der Gesellschaft die nötige Unterstützung zu leisten. Behinderte und Kranke können davon ebenso ein garstiges Lied singen wie Geflüchtete.
Das rassistischste Regelwerk in Deutschland ist das Ausländer- und Asylrecht. Viele Regelungen darin sind Rassismus in Gesetzesform. Nichtdeutsche werden unter Generalverdacht gestellt, zu lügen und zu betrügen oder gar heimtückische Kriminelle zu sein. Die wiederholten Verschärfungen des Asylrechts in den letzten Jahren –
vorAllem seit 2015 – waren eine willfährige Verbeugung der Gesetzgebenden vor Rechtspopulismus und Rassismus. Die Asylpolitik – insbesondere unter der Zuständigkeit von Horst Seehofer als Bundesinnenminister -hat Neonazis und Rassisten darin bestärkt, ihre Auffassungen immer dreister in die Öffentlichkeit zu tragen. Je lauter sie gegen Geflüchtete gehetzt haben, desto stärker wurden die Menschenrechte der Flüchtlinge eingeschränkt.
Inzwischen trägt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinenNamen nicht mehr zu Recht, da sich seine Arbeit zuförderst gegen Migration und Flüchtlinge richtet. Ziel ist die Abschottung Deutschlands von Migrationsbewegungen, die allerdings bereits der Vertrag von Dublin auf Kosten der Grenzstaaten innerhalb der Europäischen Union (EU) erreichen sollte. Wer heute europäische Kooperation in der Aufnahme geflüchteter Menschen einfordert, der müsste zuallererst das Abkommen von Dublin hinterfragen und durch eine gerechtere Regelung zugunsten der Mittelmeer-Anrainer ersetzen.
Mit der zunehmenden Verschärfung der Klimakatastrophe werden die Migrationsbewegungen weltweit aber eher noch weiter zunehmen. Als wesentliche Verursacher des menschengemachten Klimawandels müssen die Staaten der EU für die Folgen ihres Fehlverhaltens und ihrer verfehlten Industriepolitik auf Kosten der – verächtlich „3. Welt“ genannten – Länder des Südens aufkommen, indem sie ihren geflüchteten Opfern ein uneingeschränktes Aufnahmerecht zugestehen. Neben ein Verbot des Waffenhandels und ein wirksames Lieferkettengesetz muss auch eine offene Willkommenspolitik treten, die Fluchtgründe nicht von vornherein in Zweifel zieht.
„Politisch Verfolgte genießen Asyl.“ Dieser Satz im Grundgesetz war die Lehre der Mütter und Väter des Grundgesetzes aus der Nazi-Diktatur. Wer das Asylrecht einschränkt, der ralitiviert damit die Shoa und trägt so indirekt auch zum Wiedererstarken des Faschismus bei.
Bemerkenswert ist, wie angestochen viele – nicht nur in der Polizei – auf Vorwürfe von Rassismus und überzogener Gewalt durch Polizeibeamte reagieren. Von „Generalverdacht“ reden sie schon, wenn die Staatsmacht endlich einmal einer wirksamen Kontrolle durch – vom Innenministerium unabhängige –
Polizeibeauftragte ausgesetzt wird. Dabei ist die Kontrolle von Macht jeglicher Art Grundbedingung für gelebte Demokratie. Mit „Generalverdacht“ kennen viele Polizistinnen und Polizisten sich –
zumindest in der Praxis aus. „Racial Profiling“ ist eine Ausdrucksform rassistischen Generalverdachts. Der Ausdruck „Clan->Kriminalität“ ist eine andere rassistische Herabwürdigung nichtdeutscher Familien.
Notwendig wird eine konsequente Entrassifizierung der Polizei und der Politik. Dazu gehört neben unabhängigen Polizeibeauftragten auch eine Zuordnung des BAMF zum Zuständigkeitsbereich des Sozialministers, da Migration keine polizeiliche Problematik darstellt, sondern eine soziale. Unerlässlich ist aber auch eine breite demokratische Debatte darüber, dass Faschismus – auch in Form von Hetze oder gar gewalt gegen Fremde – keinen Platz in einem demokratischen Staat und schon gar nicht in Deutschland mit seiner ganz besonders schlimmen Geschichte haben darf.

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