Pontius Pilatus Polizei – Verantwortliche für die Katastrophe bei der Loveparade

Die Verantwortlichkeit der Polizei bei der Loveparade-Katastrophe soll herunter gespielt werden. Dafür ist die große, informelle Koalition in Nordrhein-Westfalen (NRW) verantwortlich. Ginge es nach den staatlich und politisch Verantwortlichen, so hätten sich die Aufgaben der Polizei auf die möglichst reibungslose An- und Abreise der Besucher sowie die Verhinderung von Straftaten beschränkt (http://nachrichten.rp-online.de/politik/loveparade-die-aufgaben-der-polizei-1.96804).
Diese erbärmlichen Versuche, sich von politischer Verantwortung und strafrechtlicher Schuld zu befreien, müssen deutlichen Widerspruch hervorrufen.

Die Schutzbehauptungen entbehren einer tatsächlichen und rechtlichen Grundlage, weil es in NRW nämlich das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 2003 (GV.NRW.S.441), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2010 (GV.NRW.S.132) gibt.

Nach § 1 I 1 PolG NRW hat die Polizei die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie vorbeugend zu bekämpfen und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.

Danach oblag der Polizei die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (Hornmann, HSOG, 2. A, Rz. 45 ff zu § 1). Die Polizei hätte also handeln müssen, als die Begehung von fahrlässigen Tötungen und fahrlässigen Körperverletzungen aufgrund des großen Andrangs von Menschen bevorstand.

Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, wenn Rechtsgüter des Einzelnen bedroht sind. Dazu gehören u.a. Leben und Gesundheit (Hornmann, HSOG, 2. A, Rz. 13 zu § 11). Der Gefahrenbegriff geht so weit, dass die Polizei schon bei Ruhestörungen (Hornmann, HSOG, 2. A, Rz. 14 zu § 11) einschreiten kann.

So werden die entsprechenden Polizeigesetze der Länder und das Versammlungsgesetz bei jeder noch so kleinen politischen Demonstration – ganz besonders auch gegen die Neo-Nazis bemüht, um ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Kosten ungezählte Hundertschaften aufzubieten. Diese sollen die von den Gegendemonstranten ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung schon im Keim ersticken. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind so ausgeprägt, dass das Versammlungsrecht praktisch ins Leere läuft. Demonstranten werden durch unzählige Kontrollen daran gehindert, den Versammlungsort zur erreichen. Anschließend werden sie von allen Seiten, von unten und vor allem auch von oben aus Hubschraubern beobachtet, photographiert und gefilmt. Nicht selten kommen in solchen Situationen drei Polizeibeamte auf einen Demonstranten, weil dies den „Verantwortlichen“ so opportun erscheint.

Werden allerdings 1,5 Millionen Loveparade-Besucher in Duisburg erwartet, ist praktisch keine Polizei zu sehen. Es gibt keine Polziebeamten, die das Geschehen beobachten. Es werden scheinbar keine Videokameras und keine Hubschrauber eingesetzt, jedenfalls nicht in einem solchen Ausmaß, wie es bei einer solchen Massenveranstaltung angezeigt gewesen wäre. Wie die drei Affen hocken die Einsatzleiter, sofern es denn solche gab, in ihrer Zentrale. Sie sehen und hören nicht, was sich anbahnt, obwohl davor schon fast ein Jahr zuvor mehr als ein Mal ausdrücklich gewarnt worden ist. Sollten sie doch etwas wahrgenommen haben, steht die berechtigte Frage im Raum, warum sie untätig blieben und die Gefahren für Leib und Leben der Besucher nicht abwehrten (Gefahrenabwehr!).

Werden so die gesetzlichen Aufgaben der Polizei missachtet; womöglich weil es dem Geschäft Privater diente und für die CDU-Stadt auch noch was abfallen sollte? War das nicht ein klarer Gesetzesverstoß, der zum Tod und zur Verletzung so vieler Menschen führte? Mögen zwar die Verantwortlichen nicht vorsätzlich haben, was letztlich die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte zu prüfen hätten, so haben sie jedenfalls das außer Acht gelassen, was jedem einleuchtet. Sie handelten also mindesten grob fahrlässig!

Zurücktreten müsste daher nicht nur der Duisburger Oberbürgermeister, dessen Namen man schon gar nicht mehr nennen möchte. In der Versenkung sollten vor allem auch Innenminister Ralf Jäger (SPD) und Polizeiinspektor Dieter Wehe verschwinden. Hinsichtlich der neuen Landeschefin liegen noch keine ausreichenden Erkenntnisse über ihre Verwicklung vor. Eine solch große Veranstaltung sollte aber stets Chefsache, gleich in welchem Bundesland, sein. In Japan hätte sie der Tradition der Ehre folgen müssen.

Tronje Döhmer

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