pm 4/97: Kein Revival von „VEB Horch und Guck“! – HU gegen „Großen Lauschangriff“

In einem Offenen Brief fordert der HU-Ortsverband Marburg die Bundestagsabgeordneten auf, der zur Durchsetzung dieses Überwachungsgesetzes erforderlichen Grundgesetzeinschränkung Mitte Januar nicht zuzustimmen.
Als „großen Lauschangriff“ umschreiben Politiker den nach Ansicht der HU massivsten Eingriff in die Bürgerrechte seit Erlaß der Notstandsgesetze im Jahr 1968. 30 Jahre später – so schreibt die Bürgerrechtsorganisation an die Abgeordneten – stellen Politiker die Grundrechte der Bürger erneut zur Disposition, ohne damit das vorgebliche Ziel einer Bekämpfung des organisierten Verbrechens ernsthaft erreichen zu können.“Kriminelle tarnen ihre Aktivitäten so, daß Abhörmaßnahmen kaum weiterhelfen“, meint die HU. „Lauschangriffe werden tatsächlich nur zu einer Veränderung des freiheitlichen Klimas in der Bundesrepublik führen.
„Erlaubt werden soll den Ermittlungsbehörden nicht nur das unter bestimmten Bedingungen bisher bereits erlaubte Mithören von Telefongesprächen, sondern darüber hinaus auch ein Abhören von Wohnungen und Büroräumen. Das Anbringen von Abhörtechnik muß von einem Richter genehmigt werden.
Grundlage für Abhörmaßnahmen soll bereits ein unbewiesener Verdacht bieten, der durch den Einsatz der Wanzen erhärtet werden könnte. Häufig wird sich dieser Verdacht jedoch nicht beweisen lassen
oder gar als unbegründet herausstellen,
argwöhnt die HU.
Mitgehört werden zudem alle Gespräche, die auch völlig unbescholtene Bürger in den verwanzten Räumlichkeiten führen. Geschäftsverhandlungen, Meinungsäußerungen und auch die intimsten Bekenntnisse werden so aktenkundig, ohne daß der Abgehörte davon erführe, befürchtet die HU und schreibt weiter: „Das Aushorchen der Bevölkerung sollten die Deutschen aus schlechter Erfahrung mit Gestapo und Stasi rigoros ablehnen!“
Die Humanistische Union schließt sich auch der Argumentation mehrerer hundert Journalisten an, die im „großen Lauschangriff“ einen unvertretbaren Angriff auf die Pressefreiheit sehen.
Nicht nur Pfarrer, Psychologen und Journalisten benötigen nach Überzeugung der HU den Schutz vertraulicher Gespräche zur Ausübung ihres Berufs; gleiches gelte auch für Geschäftsleute, Entwicklungsingenieure und Forscher. Vor allem Privatgespräche dürfen nach Überzeugung der HU nicht zum Objekt von Wanzen werden.
„Die Väter unseres Grundgesetzes haben den Schutz der Intimsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung mit gutem Grund im Grundgesetz verankert“, stellt die HU in ihrem Offenen Brief abschließend fest. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, dieses Menschenrecht in Verheißung fragwürdiger Fahndungserfolge gegen eine kleine Zahl Verdächtiger bei 80 Millionen Bürgern anzutasten.“

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*