pm 9/98: Der „große Bruder“ ist eine Mikrochip-Karte – „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das für alle Bewohner der Bundesrepublik gelten muß“

„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, das für alle Bewohner der Bundesrepublik gelten muß“, stellt die Humanistische Union (HU) fest. Der HU-Ortsverband Marburg tritt deshalb den Plänen des Bundesinnenministers Manfred Kanther entgegen, eine elektronische Chipkarte zur minutiösen Überwachung von Asylbewerbern einzuführen. Den Magistrat und die Bürger fordert die Menschenrechtsorganisation auf, diesem diskriminierenden und undemokratischen Vorhaben entgegenzutreten.
18 Positionen soll diese „Asylanten-Card“ speichern. Sie soll festhalten, wann ein Asylbewerber sein Wohnheim betritt oder verläßt; daneben sollen auf ihr beispielsweise aber auch alle Zahlungen vermerkt werden, die der Karteninhaber erhalten hat. Durch die neue Chipkarte will der Bundesinnenminister dem Staat einen lückenlosen Überblick über alle Aktivitäten der Asylbewerber verschaffen.
Nach Auffassung von Datenschützern verstößt diese Karte gegen das „Volkszählungs-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983. Das darin verankerte „Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung“ gilt nach Ansicht der Humanistischen Union für alle Menschen, die in Deutschland leben. Der HU drängt sich – so ihr Ortsvorsitzender Franz-Josef Hanke – der starke Verdacht auf, daß Kanther mit dieser „Asylanten-Card“ nur „an den schwächsten Gliedern der Gesellschaft ausprobieren will, wie er mißliebige Bevölkerungsgruppen und damit letztlich alle Bürger effizient überwachen kann“.
Der Brisanz seines Vorhabens sei sich der Minister durchaus bewußt. Um dessen „Akzeptanz“ zu verbessern, habe er eine Studie bei dem Sozialwissenschaftler Arno Kloenne und eine weitere Untersuchung bei einer Consulting-Firma in Auftrag gegeben, die einem großen Chipkarten-Hersteller gehört. Dieser Aufwand veranlaßt die HU zu der Sorge, daß nach den Asylbewerbern auch andere Menschen in den zweifelhaften „Genuß“ derartiger Überwachungskarten kommen könnten.
„Bei Asylbewerbern kann Kanther noch am ehesten auf Beifall aus der Bevölkerung rechnen, wenn er sie mit seiner solchen Chip-Karte zu potentiellen Verbrechern abstempelt“, erklärt die Humanistische Union. Dabei sei diese kleine Plastikkarte „eine ausgeklügeltere Form der elektronischen Fußfessel“. Ebenso wie die „Elektronische Fußfessel“ biete auch die „Asyl-Card“ die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger einer unüberprüfbaren Dauer-Beobachtung auszusetzen.
Der HU-Ortsverband Marburg fordert Magistrat und Landesregierung auf, diese verfassungsfeindliche Chipkarte weder auszuteilen noch anzuwenden. Bürgerinnen und Bürger könnten der ministeriellen Pauschal-Vorverurteilung entgegentreten, indem sie Asylbewerbern offen und freundlich begegneten.
„Wer aus seinem Heimatland fliehen mußte, weil er dort politisch verfolgt wurde, der verdient unsere Solidarität und unseren Respekt“, meint Hanke. „Die Kanther-Card mutet indes an wie eine Fortsetzung der Verfolgung auf anderer Ebene.“
Dem Bundesinnenminister geht es nach Ansicht des Bürgerrechtlers mit seinen Aktivitäten in den letzten Monaten – beginnend mit dem „Großen Lauschangriff“ über eine Verschärfung der Schleppnetz-Fahndung und die Gen-Datenbank , die neuerdings auch Ladendiebe dingfest machen soll, bis hin zur „Asylanten-Card“ – allein um ein Einschmeicheln bei reaktionären Wählerkreisen. Immer wieder habe der Bundesinnenminister seine Anschläge auf Meinungsfreiheit und Datenschutz mit einer angeblichen Gefährdung des Staates durch das „Organisierte Verbrechen“ begründet. Die größte Gefahr für die Demokratie in diesem Lande ist nach Ansicht des HU-Vorsitzenden jedoch Manfred Kanther selbst!

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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