pm 11/98: Marburger Standesamt muß neues Recht anerkennen – HU Marburg gegen Diskriminierung durch falsche Urkunden

Trotz neuer Rechtslage wollte das Marburger Standesamt immer noch eine Urkunde ausstellen, die das Kind unverheirateter Eltern diskriminiert hätte.
Diesen Vorwurf erhebt jetzt eine Bürgerin, die beim Standesamt in Marburg um die Ausstellung einer Abstammungsurkunde nach neuem Recht bat. Erst nach längerem und intensiverem Telefonat seien die Standesbeamten bereit gewesen, sich der gültigen Gesetzeslage zu beugen.
Die Humanistische Union hat diesen Vorfall zum Anlaß genommen, die Verwaltung auch bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden zur Einhaltung des neuen Kindschaftsrechts zu mahnen. Der HU-Ortsverband Marburg weist darauf hin, daß es bei der Änderung des Kindschaftsrechts nicht um ein Entgegenkommen der Verwaltung gegenüber unverheirateten Paaren geht, sondern um eine – durch die Verfassung gebotene – Aufhebung der Sonderbehandlung nichtehelicher Kinder.
Zum 1. Juli ist die – nach Auffassung der HU lange überfällige – Neuregelung des Personenstandsrechts in Kraft getreten. Seither genießen alle Kinder gleiche Rechte, egal, ob sie Sprößlinge einer Ehe oder eines unverheirateten Paares sind. Geburtsurkunden und Abstammungsurkunden müssen nach dem neuen Recht so ausgestellt werden, daß der Familienstand der Eltern aus den Dokumenten nicht mehr zu entnehmen ist.
Dennoch wollte das Standesamt Marburg nach Aussage der Bürgerin, die sich deshalb bei der HU beschwerte, noch am 7. Juli in einer Abstammungsurkunde den inzwischen nicht mehr zulässigen Vermerk eintragen, daß „Angaben über den Vater sich aus einem Randvermerk ergeben“. Mit diesem Satz kennzeichneten Abstammungsurkunden bislang eine nichteheliche Vaterschaft . Nach Angaben der Frau stellten sich die zuständige Sachbearbeiterin wie auch ihre Dienstvorgesetzte auf den Standpunkt, die neue Regelung betreffe nur Kinder, die seit dem 1. Juli 1998 geboren wurden.
Diese Fehleinschätzung hätten sie leicht vermeiden können, wenn sie rechtzeitig das neue Gesetz gelesen hätten. Beide Beamten behaupteten jedoch, es seien keine eindeutigen Weisungen an sie ergangen.
Die Bürgerin – übrigens Mitglied des HU-Ortsverbands Marburg – konnte die Rechtslage hingegen schon dem Gesetzestext vom Paragraphen 65 des Personenstandsgesetzes entnehmen.
Nach Einschätzung von Franz-Josef Hanke lassen sich zu viele Bürgerinnen und Bürger durch Verwaltungsbeamte aber zu schnell abschrecken, wenn diese die Rechtslage nicht korrekt auslegten. Der HU-Ortsvorsitzende rät den Bürgerinnen und Bürgern, ihr Recht gegenüber der Verwaltung freundlich, aber bestimmt einzufordern: „Nur wenn die Bürger sie darauf hinweisen, können Beamte ihre Fehler überhaupt bemerken und korrigieren.“

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

*