Es gibt Momente, die können einen Bürger zum Kochen bringen. Dazu gehören tätliche Angriffe und Sachbeschädigung. Dergleichen erlebte Dr. Ulrich Brosa am Abend des 12. Mai 2002 in Amöneburg. Ein weiterer Vorfall ereignete sich nach einem Kirchweihfest am 28. Mai 2002. Ohne erkennbaren Grund, beklagt Herr Brosa, schlugen junge Leute und Männer mittleren Alters mit einer Axt seine Haustür ein. Sie warfen Farbbeutel und zertrümmerten die Überwachungskamera, die er nach dem ersten Angriff zu seinem Schutz installiert hatte. Außerdem wurde er selbst tätlich angegriffen.
Am Montag (16.Juni) hat das Amtsgericht Kirchhain unter Vorsitz des Präsidenten Laudi zwei Männer mittleren Alters wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung verurteilt. Der Sozialassistent Andreas K. ist wegen Sachbeschädigung zu 30 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden. Der Schädlingsbekämpfer Martin G. erhielt eine Strafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Brosa hatte sich zuvor an die Humanistische Union
(HU) gewandt, da er mit dem mangelnden Eifer der Strafverfolgungsbehörden unzufrieden war. Der
HU-Ortsverband Marburg äußerte sich angesichts des Urteils zufrieden über die Tatsache, dass dem Amöneburger Bürger nun endlich sein Recht gewährt worden ist. Einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage steht nun nichts mehr im Wege. Die HU hofft, dass die Strafverfolgungsbehörden den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen randalierender Leute mit den zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mitteln wahrnehmen.
Dragan Pavlovic
(HU-Pressesprecher)
Eine ausführliche, bebilderte Dokumentation der Übergriffe findet sich im Internet unter:
http://www.geocities.com/althand/verein.html
und
http://www.geocities.com/althand/kirchw.html