pm 14/03: Vorstoß für die Meinungsfreiheit – HU für Abschaffung des Schah-Paragraphen 103

Für eine Abschaffung des Paragraphen 103 im Strafgesetzbuch hat sich die Marburger Ortsmitgliederversammlung der Humanistischen Union (HU) am Dienstag (28. Oktober) ausgesprochen. Einstimmig fordert der HU-Ortsverband Marburg die ersatzlose Streichung des sogenannten „Schah-Paragraphen“. Er stellt die „Beleidigung eines ausländischen Staates oder seiner Vertreter“ unter Strafe.
„Der Fall Becker hat gezeigt: Die Marburger Justiz geht restriktiver mit der Meinungsfreiheit um als die US-amerikanische“, erklärt Franz-Josef Hanke. Der HU-Ortsvorsitzende hält die Strafbestimmung für anachronistisch und überflüssig, nach der die Staatsanwaltschaft Marburg gegen den Marburger Metzgermeister Franz Becker ermittelt hat.
Vor Beginn des Irak-Krieges hatte der Marburger Geschäftsmann vor seinem Laden in der Weidenhäuser Straße Plakate aufgestellt, auf denen er die Bush-Regierung kritisierte. Daraufhin war die Staatsmacht eingeschritten.
„Obwohl der Paragraph 104a ausdrücklich eine Strafanzeige der betroffenen Regierung sowie zusätzlich eine Zustimmung des Auswärtigen Amtes voraussetzt, haben die Marburger Staatsanwälte eine Beschlagnahme verfügt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, kritisiert Hanke. Beide Voraussetzungen für ihre Tätigkeit konnten sie aber auch nachträglich nicht vorweisen.
Nach der Rechtsauffassung der Marburger Bürgerrechtsorganisation haben die Staatsanwälte den Paragraphen 103 im Fall Becker rechtswidrig angewendet, indem sie ihre Maßnahmen ohne die – vom Paragraphen 104 a vorgegebenen – Voraussetzungen eingeleitet haben. Damit haben sie nach Ansicht des HU-Ortsvorsitzenden ohne hinreichende Grundlage massiv in das Grundrecht Beckers auf freie Meinungsäußerung eingegriffen.
Um die Demokratie vor staatlicher Zensur zu bewahren, schlägt der HU-Ortsverband Marburg nun die Abschaffung des Paragraphen 103 vor, der einst den Schah von Persien vor Protesten schützen sollte. Der Paragraph 103 müsste nach Ansicht der Bürgerrechtler kein Problem darstellen, würde er – unter Beachtung des Vorrangs der grundgesetzlich garantierten freien Meinungsäußerung – korrekt angewendet. Die HU Marburg hält den Paragraphen aber schlicht für überflüssig.
„Warum soll eigentlich die Beleidigung eines Staatsmanns anders geahndet werden als die anderer Menschen?“, fragt der HU-Ortsvorsitzende. „Sollte die Bundesregierung diplomatische Probleme in kritischen Äußerungen irgendwelcher Bürger sehen, dann könnte sie sich dazu genauso verhalten wie die US-Regierung zum Fall Becker“, schlägt Hanke vor. Bei der kürzlich erfolgten Akteneinsicht war Becker auf ein Antwortschreiben der US-Behörden an die Marburger Justiz gestoßen, das eine nähere Beschäftigung mit Beckers Äußerungen ablehnte. Die Begründung: „In den USA herrscht Meinungsfreiheit.“

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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