pm 16/06: Armes Deutschland! – ESBR zu Prozesskostenhilfe

Als Angriff auf die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz hat die Humanistische Union (HU) den Vorstoß des Bundesrates zur “Reform“ der Prozesskostenhilfe kritisiert. Bei seiner Sitzung am Mittwoch (19. Juli) hat sich der Arbeitskreis “Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR) des HU-Ortsverbands Marburg einstimmig für eine weitgehende Beibehaltung der jetzigen Regelung ausgesprochen.
Der Bundesrat hatte am Freitag (19. Mai) einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe beschlossen. Wer über ein höheres Einkommen als das sozialhilferechtliche Existenzminimum verfügt, soll danach Prozesskostenhilfe nur noch als Darlehen erhalten und dieses vollständig zurückzahlen müssen. Daneben sieht der Gesetzentwurf Maßnahmen zur Bekämpfung der “missbräuchlichen Inanspruchnahme“ von Prozesskostenhilfe und eine Änderung der Verfahrensvorschriften vor. Außerdem soll für die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen grundsätzlich eine einmalige Gebühr von 50 Euro erhoben werden.
In dieser Gebühr sieht der ESBR eine faktische Rechtsverweigerung für Menschen mit geringem Einkommen. Wer beispielsweise Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, der kann sich nach Einschätzung des ESBR den Gang vor Gericht künftig nicht mehr leisten. 50 Euro stellen bei einem Monatseinkommen von 345 Euro eine nicht finanzierbare Hürde dar, stellt der ESBR fest.
Beinahe belustigt ist der Arbeitskreis über die Begründung der Urheber dieses Vorstoßes: Die CDU- und CSU-Ministerpräsidenten wollen mit ihrer Gesetzesinitiative einen angeblichen “Missbrauch“ der Prozesskostenhilfe bekämpfen. “Das ist eine schallende Ohrfeige dieser Ministerpräsidenten für die deutschen Gerichte“, wunderte sich der Marburger HU-Ortsvorsitzende Franz-Josef-Hanke. “Schließlich prüfen beim derzeit geltenden Verfahren die Gerichte jeden einzelnen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Der Missbrauchsvorwurf kommt damit einer flächendeckenden und sachlich unangemessenen Gerichtsschelte durch die Landesregierungen gleich.“
Den wahren Grund für die Verkürzung des Rechtsschutzes der Weniger-Bemittelten hat der ESBR in der dadurch angestrebten Kostenersparnis ausgemacht. In diesem Ziel sieht der HU-Arbeitskreis einen unannehmbaren Verfassungsbruch: “Gerechtigkeit nach persönlicher Finanzstärke oder Kassenlage der öffentlichen Haushalte ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig“, betonte Hanke. “Die Wiedereinführung der Klassenjustiz werden wir nicht widerstandslos hinnehmen!“

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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