Warnung vor Verfassungsbruch – Mail an hessische Landtagsabgeordnete

Verehrte Volksvertreterinnen und Volksvertreter,
ich bin entsetzt über die Art und Weise, wie Sie mit der
Hessischen Verfassung umgehen. Obwohl deren Artikel 59
eindeutig und unmissverständlich vorschreibt, dass
der „Unterricht“ an hessischen Hochschulen „kostenfrei“
ist, planen Sie die Einführung von studiengebühren.
Was mich dabei ganz besonders erzürnt, ist die
Unverfrorenheit, mit der Sie versuchen, diese
Verfassungsänderung durch ein fragwürdiges rechtsgutachten
als angeblich verfassungskonform darzustellen. Wenn Sie
wirklich der Meinung sind, Studiengebühren seien
unvermeidlich, dann müssten Sie diese Auffassung im Wege
einer Verfassungsänderung umsetzen.
Da Artikel 123 der Landesverfassung dafür aber die
Zustimmung des Volkes voraussetzt, versuchen Sie, diese
Verpflichtung zu umgehen. Grund dafür kann nur sein, dass
Ihnen klar ist, dass das hessische Volk gegen
Studiengebühren votieren würde.
Wenn Sie sich dieser Tatsache bewusst sind, dann verstoßen
Sie als angebliche „Volksvertreter“ aber sowohl gegen die
hessische Verfassung wie auch gegen den Volkswillen.
Das derzeit vorgesehene Vorgehen ist ein Putsch gegen den
Souverän. Mit Demokratie hat das überhaupt nichts mehr zu
tun!
Wenn die Politik erwartet, dass Bürgerinnen und Bürger sich
an Gesetze halten, dann müssen die Abgeordneten des
Hessischen Landtags sich zumindestens an die Hessische
Verfassung halten.
Deren Artikel 59, 63 und 123 sind eindeutig.
Deswegen fordere ich Sie auf, sich an die Verfassung zu
halten und den Willen des hessischen Volkes umzusetzen.
StimmenSie im Landtag gegen das
sogenannte „Studienbeitragsgesetz“!
Auf eine entsprechende Ankündigung warte ich voller
Vorfreude.
Sollten Sie trotz meiner warnung weiterhin an Ihrem
undemokratischen Vorgehen festhalten wollen, so erwarte ich
von Ihnen eine öffentlich verwertbare Erklärung.
Die Vielzahl der Sach-Argumente, die gegen Studiengebühren
sprechen, werden Sie inzwischen zur Genüge gehört haben,
soweit Sie sich überhaupt noch Ihrem Wahlvolk stellen. Ich
weise hier nur auf die Verpflichtung des artikels 13 im UN-
Sozialpakt hin, der nach dem Grundgesetz auch in
Deutschland bindendes Völkerrecht ist.
Wenn Sie den Berufsstand der Politiker noch weiter in
verruf bringen wollen, dann fahren Sie in Ihrem Vorgehen so
fort, wie es bisher angekündigt worden ist. Wenn Sie aber
demokratie und den Souverän – das Volk – ernst nehmen und
den vielbeschworenen „Wirtschafts-Standort Deutschland“ auf die
Herausforderungen des 22. Jahrhunderts vorbereiten wollen,
dann entscheiden Sie gegen Studiengebühren.
Ich wünsche Ihnen Weisheit und soziale Weitsicht.
Mit freundlichen Grüßen

Franz-Josef Hanke

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