Papier ist geduldig, Parlamentarier noch mehr! – Zum Interview mit Hans-Jürgen Papier

Papier ist geduldig. Sinngemäß das hat auch der gleichnamige Verfassungsgerichts-Präsident kürzlich geäußert. In einem Interview des Deutschlandfunkes am Sonntag (17. Dezember) erklärte Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in Deutschland gebe es keinen Mangel an Gesetzen, sondern lediglich ein Vollzugs-Defizit.
Papier hat Recht: Seine Aussage gilt in allererster Linie für die Straftatbestände der Rechtsbeugung und der Strafvereitelung im Amt. Wegen dieser Delikte hat es in der bundesdeutschen Geschichte praktisch noch nie eine Verurteilung gegeben!
Dabei ist die Situation in der Justiz mehr als bedrückend. So wandte sich kürzlich auch die Neue Richter-Vereinigung (NRV) in einem Schreiben an den Menschenrechtskommissar des Europarats Thomas Hammarberg und wies auf erhebliche Defizite in der deutschen Justiz hin. Als Grund der Misere hat die NRV allerdings eine chronische Unter-Finanzierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgemacht.
Doch das ist wohl nur die halbe Wahrheit. Denn neben dem Zeit- und Arbeitsdruck der Richter und Staatsanwälte hat sich in der Justiz auch eine beängstigende Gleichgültigkeit gegenüber dem Ziel einer gerechten Justiz und auch gegenüber dem einschlägigen Verfassungsrecht breit gemacht.
So argumentierte der Marburger Amtsrichter Mirko Schulte in einer Verhandlung, die wörtliche Auslegung von Gesetzen sei „faschistisch“. Die Gegenfrage indes wurde ihm nicht gestellt: Eine Auslegung der Gesetze fernab ihres Wortlauts öffnet der Willkür Tür und Tor. Ist eine Willkür-Justiz nicht viel faschistischer als die peinlich genaue Gesetzestreue?
Die Zunft der Juristinnen und Juristen macht es sich hier zu einfach: Verfassungsrecht sei gesellschaftlichen Wandlungen unterworfen. Deswegen müsse man die Verfassung immer im Kontext der jeweiligen Zeit und ihrer Notwendigkeiten interpretieren, heißt es da oft.
Doch wie soll der Bürger Gesetze ernst nehmen, wenn das nicht einmal die Juristinnen und Juristen tun!
Müsste man in solchen Fällen die Verfassung nicht ändern? Wäre es nicht ab und zu einmal nötig, die Regelungen auf ihren Wortlaut hin abzuklopfen und dann eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, ob einzelne Artikel des Grundgesetzes noch zeitgemäß sind, oder ob die Verfassung nicht um bestimmte Regelungen ergänzt werden müsste?
Beispiele für eine solche Verfassungs-Revision hat es in der bundesdeutschen Geschichte ja durchaus gegeben. So wurde 1995 der dritte Satz des Absatzes 3 in den Artikel 3 des Grundgesetzes eingefügt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Freilich, derartige Verfassungsänderungen sind eine aufwendige Angelegenheit. Schließlich bedürfen sie einer Zwei-Drittel-Mehrheit des deutschen Bundestags. Aber gerade das dient ja dem Schutz der Verfassung. Umso ärgerlicher ist es, wenn Juristinnen und Juristen die Verfassung einfach so uminterpretieren, wie es ihnen gerade beliebt!
Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit Auslands-Einsätzen der Bundeswehr. Ihnen hat die Verfassung in Artikel 87a enge Grenzen gesetzt: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt“. Doch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass diese Grenzen erweitert werden, damit der Bund seine Bündnis-Verpflichtungen gegenüber der NATO, den Vereinten Nationen (UN) und der Europäischen Union (EU) erfüllen kann.
Nahezu alle Juristinnen und Juristen nehmen diese Ausweitung als Faktum einfach hin. Der Karlsruher Richter-Spruch ist für sie anscheinend unantastbar. Sein Präsident Papier rückt damit in der Sekte der Jura-Jünger auf zu einer Art Papst, dessen Diktum unfehlbar ist.
Im Bewusstsein dieser Allmacht hat Papier sich dann auch gleich einmal gegen Volksentscheide und Volksbegehren ausgesprochen. Der dumme Plebs versteht ja nichts davon!
Wovon? Von Politik? Von der Juristerei? Von Recht und Gerechtigkeit?
Einem logisch denkenden Menschen ist es wirklich nicht zugänglich, wie die hessische CDU-Landesregierung Studiengebühren einführen konnte, obwohl Artikel 59 der Landesverfassung ausdrücklich festlegt, dass „Der Unterricht an hessischen Grund-, Mittel-, Höheren und Hochschulen“ unentgeltlich ist und dass „über den Zugang allein die Eignung“ entscheidet.
Wenn eine Regierung die Menschen mit einem derart flagranten Verfassungsbruch für dumm verkaufen will, dann sollte sich das Volk dagegen wehren. Das gilt vor allem deswegen, weil die hessische Landesverfassung nur mit Zustimmung eines Volksentscheids geändert werden darf. Der Verfassungsbruch ist also gleichzeitig auch ein Putsch der Regierenden gegen den Souverän!
Ähnliches wiederum hat Papier in seinem Interview auch beklagt: Viele politische Projekte würden in „Elefanten-Runden“ verabredet. Die Parlamente dürften sie dann nur noch abnicken.
In diesem Punkt hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Recht. Es wird höchste Zeit, dass die deutschen Parlamentarier einmal Rückgrat beweisen und sich das nicht länger gefallen lassen!

Franz-Josef Hanke

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