Regierungs-Kritik an Verfassungstreue – Keep cool, Köhler!

FlFffen wolle er sein und notfalls auch unbequem. Das hatte Prof. Dr. Horst Köhler bereits bei seiner Wahl zum Bundespräsidenten angekündigt. Im Gegensatz zu anderen Politikern bemüht er sich nun auch, dieses Versprechen zu halten. Deswegen erntet er jetzt heftige Kritik von seinen eigenen „Parteifreunden“.
Denn wieder einmal hat Köhler sich geweigert, ein Gesetz zu unterschreiben. Im sogenannten „Verbraucherschutz-Gesetz“ sieht der Bundespräsident einen Verstoß gegen das Grundgesetz, weil darin den Gemeinden Aufgaben aufgebürdet werden sollen, was nach der „Föderalismus-Reform“ nicht zulässig sei.
Bereits beim sogenannten „Luftsicherheits-Gesetz“ hatte Köhler verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Damals hatte der FDP-Politiker Burkhard Hirsch jedoch bereits eine Verfassungsklage gegen dieses Gesetz angekündigt. So wartete Köhler die Entscheidung der Karlsruher Richter ab. Sie bestätigten seine Zweifel auf ganzer Linie: Die in diesem Gesetz formulierte Erlaubnis zum Abschuss von Flugzeugen bei „terroristischen Bedrohungen“ erklärte das höchste deutsche Gericht als Verstoß gegen die Menschenwürde für verfassungswidrig.
Nach dieser Erfahrung wurde der – anfangs eher schwächelnde – Präsident langsam mutiger. Aus verfassungsrechtlichen Gründen weigerte sich Köhler, das Gesetz über einen Verkauf der Deutschen Flugsicherung zu unterzeichnen. Gestützt hat er sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Konstanz vom 27. Juli 2006, wonach die Luftraum-Überwachung eine hoheitliche Aufgabe ist, die der Bund nicht einfach auf private Firmen wie die schweizerische Skyguide übertragen dürfe. So hatte die Vierte Kammer nach dem Zusammenstoß zweier Flugzeuge über Überlingen entschieden und den Bund zur Zahlung von Schmerzensgeld an die turkmenischen Opfer verurteilt.
Mit dem „Verbraucher-Schutzgesetz“ macht Köhler für manche Groß-Koalitionäre das Maß nun endgültig voll. Das renitente Staatsoberhaupt macht doch tatsächlich Gebrauch von seinem Prüfungsrecht und unterschreibt nicht alles, was man ihm vorlegt!
Recht so! Denn dieses Recht ist auch eine Pflicht. Und diese Pflicht haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes bewusst in die Verfassung hineingeschrieben. Köhler maßt sich also nicht – wie manche boshaft behaupten – Rechte an, die eigentlich dem Bundesverfassungsgericht zustünden, sondern er nimmt sein Amt nur wirklich ernst.
Aufregung verursacht das auch nur, weil die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Regierung ihrerseits nachlässig – wenn nicht gar vorsätzlich ignorant – mit der Verfassung umgehen!
In Zeiten, wo eine hessische CDU-Landesregierung die im Artikel 59 der Landesverfassung festgelegte Unentgeltlichkeit von Schul- und Hochschul-Unterricht einfach ignoriert und trotzdem „Studienbeiträge“ einführt, mutet Köhlers sanfte Standhaftigkeit geradezu wie ein Anachronismus an. Bei seinem Vortrag „Verfassungsfeinde auf Regierungssesseln“ hat der Berliner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Kutscha am Montag (30. Oktober) im Marburger Hörsaalgebäude ausführlich dargelegt, wie Regierungen und Parlamente heutzutage mit der Verfassung und den Bürgerrechten umgehen. Häufig betrachten sie die Verfassung als „lästige Fessel“.
Um so wichtiger ist es, dass wenigstens der Bundespräsident sie ernst nimmt. Man mag ihm wünschen, dass er sich damit nicht – wie mancher jetzt schon hämisch munkelt – seine zweite Amtszeit selbst vorenthält.
Wenn er so weitermacht und die Verfassung auch bei den sogenannten „Sicherheits-Gesetzen“ genauso ernst nimmt wie in den bisherigen drei Fällen, dann mag man sich als Bürgerrechtler und auch als Bürger eine zweite Amtszeit dieses Präsidenten wünschen. Lassen Sie sich also nicht einschüchtern, Herr Bundespräsident! Keep cool, Köhler!

Franz-Josef Hanke

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