Ihre eklatante Fehlleistung wird für eine Frankfurter Richterin voraussichtlich keine ernsthaften Folgen haben. Die Juristin war für „befangen“ erklärt worden, nachdem sie die Scheidung einer Marokkanerin von ihrem prügelnden Ehemann mit Verweis auf ein angebliches „Züchtigungsrecht des Ehemanns“ nach dem Koran abgelehnt hatte. Doch trotz dieses Urteils nach der Scharia wird diese Frau weiterhin „im Namen des Volkes“ Recht sprechen.
Die Hürden für eine strafrechtliche Verfolgung wegen Rechtsbeugung seien sehr hoch, erklärte dazu der hessische Justizminister Jürgen Banzer am Freitag (23. März). Auch dienstrechtlich wird die Frankfurter Richterin wahrscheinlich unbehelligt davonkommen.
In einem Scheidungsverfahren hatte sie die umgehende Scheidung der marokkanischen Frau von ihrem gewalttätigen Mann abgelehnt. Das „Züchtigungsrecht des Ehemanns“ sei im islamischen Kulturkreis gang und gäbe. Nach dem Koran habe sich die Frau ihrem Ehemann unterzuordnen.
Erst ein Befangenheits-Antrag der Anwältin der Marokkanerin brachte diesen Skandal an die Öffentlichkeit. Entsetzt stellten viele Bürgerinnen und Bürger fest, dass nicht nur in Afghanistan unter dem Taliban-Regime und in Somalia nach der Scharia geurteilt wurde, sondern auch mitten in Frankfurt!
Richter sind allein dem Gesetz verpflichtet, heißt es gegenüber Kritik an Gerichten immer wieder. Geahndet werden kann ein Fehlverhalten von Richtern fast nicht. Scharfe Verurteilungen wegen Rechtsbeugung oder Strafvereitelung im Amt hat es in der bundesdeutschen Geschichte noch nie gegeben.
Dabei ist der Fall des Frankfurter Scharia-Urteils wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. Etliche deutsche Richter urteilen nicht nach dem Grundgesetz und den einschlägigen Gesetzen, sondern nach ganz anderen -oft persönlichen- Kriterien.
Ein Qualitätsmanagement in der Justiz ist deshalb dringend erforderlich, um die bekannten Mißstände dort anzugehen. Wer sich dieser Forderung verschließt, der erweckt den Eindruck, er wolle die Justiz zu einer sakrosankten Instanz machen, die keine Kritik ertragen muss. Eines demokratischen Rechtswesens wäre das absolut unwürdig.
„Die Würde des Menschen“ steht als Leitsatz am Beginn des Grundgesetzes. Nicht nur die Frankfurter Richterin hat diesen Leitsatz in ihrem Urteil mit Füßen getreten. Wahrscheinlich ist die Zahl der streng verfassungstreuen Juristen kaum größer als die derjenigen, die sich über diesen Leitsatz heimlich amüsieren. Eine nachhaltige Demokratisierung der deutschen Justiz tut also not!
Franz-Josef Hanke