Das ist der Gipfel: Schäubles Unterbindungsgewahrsam – Weitere Kriminalisierung von G8-Gegnern

Bis zu 14 Tage lang hinter Gitter schicken möchte Wolfgang Schäuble „gewaltbereite Globalisierungs-Gegner“ während des G8-Gipfels in Heiligendamm. Einen „Unterbindungsgewahrsam“ hat der Bundesinnenminister in einem Interview mit der BILD-Zeitung von Freitag (11. Mai) „Störern“ des Gipfels angedroht. Das grundgesetzlich garantierte Demonstrationsrecht würde damit zugleich zur Makulatur.

In einem weiteren Gespräch mit der „Hannoversche Allgemeinen Zeitung“ (HAZ) machte Schäuble eine „Besondere Bedrohungslage“ im Umfeld des Gipfels aus. „Wenn sich einige der wichtigsten politischen Führer der Welt treffen, gibt es eine erhöhte Gefahr“, sagte er. „Wir werden alles Erdenkliche für ihre Sicherheit tun und entsprechende Vorkehrungen treffen.“

In diesem Zusammenhang erinnerte der Minister daran, dass sich während des G8-Treffens 2005 im schottischen Gleneagles die Terroranschläge von London ereignet haben. Auch für Heiligendamm befürchten er und die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe „terroristische Anschläge“.

Bereits am Mittwoch (9. Mai) hatten rund 900 Polizisten 40 Objekte in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durchsucht. Diese Razzia haben viele Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) als Einschüchterung der globalisierungskritischen Bewegung verurteilt. Entsprechend hatte sich auch der HU-Ortsverband Marburg in seiner Presseerklärung „Keine Kriminalisierung von Gipfel-Gegnern!“ geäußert.

Peter Wahl vom globalisierungs-kritischen Netzwerk Attac hatte im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) berichtet, es habe viele Anrufe und E-Mails gegeben von Leuten, die erklärt hätten: „Jetzt erst recht!“.

Schäubles Drohung mit der „Vorbeuge-Haft“ setzt dem Einschüchterungsversuch der Bundesanwaltschaft nun aber die Krone auf: Nach den Polizeigesetzen der Länder sei ein „Unterbindungsgewahrsam“ von bis zu 14 Tagen möglich, wenn Anhaltspunkte für eine Vorbereitung von Straftaten bestünden.

Diese „Anhaltspunkte“ kann man leicht konstruieren. Davon weiß der Umwelt-Aktivist Jörg Bergstedt ein böses Lied zu singen: Ihn wollte die Gießener Polizei im Vorfeld eines Gerichtsprozesses sechs Tage lang einsperren, um damit Proteste gegen die Art des Verfahrens und die vorangegangenen Ermittlungen zu unterbinden.

Selbst nachdem das Bundesverfassungsgericht auf eine Beschwerde seines Anwalts hin Bergstedts sofortige Freilassung verfügt hatte, wurde er zunächst nicht aus der Haft entlassen. Vielmehr verbrachte man ihn nur in eine andere Haft-Anstalt. Erst eine neuerliche anwaltliche Intervention beim höchsten deutschen Gericht führte zur Freilassung des Aktivisten.

„Unterbindungsgewahrsam“ ist eine Form staatlich angeordneter Freiheitsberaubung. Die Anordnung dieser Maßnahme allein auf einen vagen Verdacht hin widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Deshalb muss der sogenannte „Unterbindungsgewahrsam“ in seiner jetzigen Form abgeschafft werden!

Ebenfalls weg muss auch Wolfgang Schäuble. Als Innenminister ist dieser Mann in einem demokratischen Rechtsstaat völlig untragbar. Sein massiver Generalangriff auf die Freiheitsrechte hätte ihn längst das Amt kosten müssen!

Wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel ihm nicht umgehend einen Riegel vorschiebt, dann demoliert dieser Brandstifter im Biedermann-Dress die Demokratie in Deutschland noch so nachhaltig, dass der Überwachungsstaat à la George Orwell bald trauriger Alltag wird!

Franz-Josef Hanke

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