Karlsruher Dämpfer für Berliner Militaristen – Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee

Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht eine Aktion der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt. Diesmal zeigte der Zweite Senat dem Bundesverteidigungsministerium wegen des Einsatzes deutscher Soldaten im Luftraum über der Ost-Türkei die Rote Karte.

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWAX-Flugzeugen im Vorfeld des Irak-Krieges war nach dem Karlsruher Entscheid von Mittwoch (7. Mai) verfassungswidrig. Er hätte nicht ohne Zustimmung des Deutschen Bundestags stattfinden dürfen, stellten die Richter klar.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte diesen Einsatz als „Bündis-Routine“ heruntergespielt. Einen Parlamentsentscheid wollte sie aus politischen Erwägungen heraus vermeiden, hatte doch der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder sich gegen eine deutsche Beteiligung am Irak-Krieg ausgesprochen.

Ausgesprochen heimlich sollte deswegen die Beteiligung der deutschen Soldaten über die Bühne gehen. Gegen die Ausschaltung des Bundestags hatte jedoch die FDP-Fraktion geklagt.

Hatten die Karlsruher Richter ihen Eil-Antrag, die deutschen Militärs sofort aus den fligenden Radarstationen abzuberufen, zunächst noch abgelehnt, so folgte der Zweite Senat unter dem Vizepräisidenten Winfried Hassemer nun der FDPP-Argumentation auf ganzer Linie.

„Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee“, schrib das Gericht der Regierung hinter die Ohren. Diese Bestimmung sei ein konstitutives Element der grundgesetzlichen Gewaltentrennung. Deswegen dürfe der Parlaments-Vorbehalt auch nicht ausgehöhlt oder eingeschränkt werden.

Nach diesem Entscheid kann sich die CDU-CSU-Fraktion ihre Überlegungen zur Einrichtung eines „Nationalen Sicherheitsrats“ nach US-amerikanischem Vorbild nun wohl in die Haare schmieren. Mit dem Grundgesetz jedenfalls wäre das nicht vereinbar.

Aber was kümmert die regierenden Rechtsbrecher schon die Verfassung: Innerhalb weniger Wochen erhalten sie mit der vorliegenden Entscheidung nun bereits zum wiederholten Mal eine Rote Karte aus Karlsruhe. Dennoch wurschteln sie weiter, als habe es all diese Gerichtsurteile nicht gegeben. Und da verlange noch jemand Gesetzestreue vom gemeinen Bürger!

Franz-Josef Hanke

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