60 Jahre Grundgesetz – Friedliche Lehren aus der NS-Diktatur

Das Grundgesetz ist die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland je besaß. Sie feiert am Samstag (23. Mai) ihr 60-jähriges Bestehen.

Genau am Geburtstag wählt die Bundesversammlung in Berlin einen neuen Bundespräsidenten oder eine neue Bundespräsidentin. Neben dem Amtsinhaber Prof. Dr. Horst Köhler von der CDU kandidieren auch die emeritierte Hochschullehrerin Prof. Dr. Gesine Schwan für die SPD, der Schauspieler Peter Sodann für die Linke und der Liedermacher Frank Renneke für die NPD und die DVU. Echte Chancen werden aber nur Köhler und Schwan eingeräumt.

Wegen der Präsidentschaftswahl wurden die Feierlichkeiten für das Jubiläum des Grundgesetzes auf Freitag (22. Mai) vorverlegt. Hier hielt Köhler seine letzte Rede in seiner ersten Amtszeit.

Seinem Lob auf das Grundgesetz dürften sich vermutlich fast alle anschließen. Tatsächlich ist diese Verfassung ein Ergebnis langwieriger und niveauvoller Debatten des Parlamentarischen Rats.
Die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ waren fast ausnahmslos Persönlichkeiten, die den Faschismus miterlebt und zumeist auch darunter gelitten hatten. Ihre Lehren aus der Nazi-Diktatur und dem Widerstand dagegen kristallisierten im Grundgesetz.

Ein Beispiel dafür ist das Asylrecht gemäß Artikel 16 des Grundgesetzes. Ursprünglich hieß es dort nur lapidar: „Politisch Verfolgte genießen Asyl.“

Später wurde dieses Asylrecht dann immer mehr aufgeweicht. Das ursprüngliche Ziel der Verfassungsgeber, den Dank der deutschen Asylanten während der Nazi-Zeit in Form von Asyl für andere abzustatten, wurde schmählich über Bord geworfen. „Das Boot ist voll“, hieß es zur Begründung.

Auch die Freiheitsrechte wurden und werden immer weiter aufgeweicht. Aus der freiheitlichsten Verfassung Deutschlands wird in der Praxis von Vorratsdatenspeicherung, Terrorismus-Bekämpfung und Großem Lauschangriff ein Papiertiger. Gäbe es nicht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, sähe die Wirklichkeit noch viel düsterer aus.

Deswegen sollte der 60. Geburtstag des Grundgesetzes Anlass bieten, einmal über die Rechts-Entwicklung in dieser Bundesrepublik nachzudenken. Auch stellt sich immer noch die Frage, ob der Anschluss der ehemaligen DDR über den Grundgesetz-Artikel 23 nicht eigentlich ein Verfassungsbruch war. Schließlich sah die Präambel des Grundgesetzes ausdrücklich vor, dass es nur bis zur Wiedervereinigung gelten und dann durch eine Verfassung abgelöst werden sollte, die sich alle Deutschen in freier Entscheidung geben.

Darin genau besteht leider der größte Mangel des Grundgesetzes: Das deutsche Volk hat nie darüber abgestimmt.

Ließe man es votieren, käme sicherlich beinahe genau wortgleich das heraus, was im Grundgesetz steht. Deswegnen sollte man diesen Fehler tunlichst beheben!

Der 60. Geburtstag böte doch einen passenden Anlass, das Versäumte nachzuholen. Eine Abstimmung über das Grundgesetz wäre wohl wirklich eine Chance, seinen Wesensgehalt noch tiefer im Bewusstsein der Menschen zu verankern.

Sie böte den Fledderern der Verfassung auch besser Einhalt, wenn sie wieder einmal zu polizeistaatlichen Maßnahmen ausholen und die Grundrechte dafür einschränken wollen. Schließlich ist eine Demokratie ohne Freiheit nicht möglich.

Franz-Josef Hanke

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