Gegen die Verankerung der sogenannten „Schuldenbremse“ in der Hessischen Landesverfassung wendet sich die Humanistische Union (HU). In einem Flugblatt hat der HU-Ortsverband Marburg seine Argumente für einen Vorrang sozialer und politischer Grundrechte vor wirtschaftlichen Sparzwängen dargelegt. Darin fordert er die Stimmberechtigten auf, bei der Volksabstimmung am Sonntag (27. März) gegen die „Schuldenbremse“ zu votieren.
„Würde die Schuldenbremse tatsächlich in der Hessischen Landesverfassung verankert, dann könnten Politiker mit Verweis auf ihren Verfassungsrang die Sozialausgaben kürzen oder auch notwendige Investitionen – beispielsweise in den Atomausstieg – verweigern“, befürchtet Franz-Josef Hanke. Der 2. Vorsitzende des HU-Ortsverbands Marburg geht davon aus, dass die „Schuldenbremse“ im Wesentlichen der Legitimierung bürgerfeindlicher Sparmaßnahmen dienen soll.
„Der vorgelegte Text enthält Schlupflöcher, die den Politikern im Zweifel immer noch die Erhöhung der Schuldenlast ermöglichen“, erklärte Hanke. „Doch er kann genauso gut nach Belieben zur Rechtfertigung von Sparaktionen dienen, weil er ihnen den gleichen Verfassungsrang einräumt wie Sozialen Grundrechten oder dem Recht auf kostenfreie Bildung.“
Dadurch schränkt die sogenannte „Schuldenbremse“ auch die Entscheidungsspielräume der Wahlberechtigten ein. Nach Überzeugung der HU ist es ein elementares Recht des Volkes als Souverän, zumindest bei Wahlen über die Berechtigung oder Notwendigkeit konkreter Sparaktionen zu entscheiden. Mit einer Entscheidung zugunsten der „Schuldenbremse“ als Verfassungsartikel gäbe die Bevölkerung dieses Recht ohne Not aus der Hand.
„Sicherlich ist eine Begrenzung der Staatsausgaben sinnvoll“, erklärte Hanke abschließend. „Allerdings muss das Volk jede Sparmaßnahme auch immer einzeln mit ihren Vor- und Nachteilen bewerten und notfalls durch Wahlentscheid verbieten oder genehmigen.“
Franz-Josef Hanke