Die mörderische „Ethik“ des Peter Singer – Persönliche Empfindungen eines Behinderten

Ihren neuen „Ethik-Preis“ möchte die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) am Freitag (3. Juni) in der Deutschen Nationalbibliothek Frankfurt dem australischen „Bio-Ethiker“ Peter Singer überreichen. Die Entscheidung der GBS hat eine heftige Kontroverse ausgelöst. Vor allem Menschen mit Behinderungen wenden sich entschieden gegen die Vergabe eines „Ethik-Preises“ an Singer.

Bereits Ende der 80er Jahre hatte es ähnliche Kontroversen um die Positionen des Australiers gegeben. 1989 war er in Deutschland unterwegs, um seine Überlegungen zum Umgang mit schwer behinderten Neugeborenen vorzustellen.

In seinem 1985 auf Englisch erschienenen Buch „Should the Baby live?“ stellte Singer das Lebensrecht von Behinderten zur Diskussion. Seiner Ansicht nach wäre es ethisch vertretbar, Neugeborene wegen einer schweren Behinderung bis zum 28. Tag ihres Lebens zu töten, da sie bis dahin kein Bewusstsein ihrer Person hätten.

Grundlage von Singers Haltung ist der sogenannte „Präferenzutilitarismus“. Demnach sei es besser, einem behinderten Kind und seinen Eltern „Leid“ zu ersparen, wenn vielleicht durch die Geburt eines anderen – nicht behinderten – Kindes ein glückliches Leben anstelle des leidvolleren möglich würde.

Als Motiv gab Singer damals an, er wolle Menschen „unnötiges Leid“ ersparen. Für viele Behinderte war seine Argumentation jedoch Auslöser heftiger Empörung aus Furcht vor Ausgrenzung sowie vor einer Beförderung eugenischer Positionen.

Deswegen erhob sich unter Behinderten scharfer Protest, als Singer von der in Marburg ansässigen Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen wurde. Das Argument der Kritiker lautete: „Über unser Lebensrecht lassen wir nicht mit uns diskutieren!“

Ähnlich ist es nun wieder, seit die GBS ihre Entscheidung für eine Preisverleihung an Singer bekanntgegeben hat. Erneut wehren sich Behinderte dagegen, dass Singer öffentlicher Raum und sogar öffentliche Ehre zuteil werden soll.

Zwar würdigt die GBS mit ihrem Preis ausdrücklich nur das Menschenaffen-Projekt, an dem Singer beteiligt ist, doch sehen Behinderte in dieser Würdigung eine nachträgliche Rehabilitierung des australischen „Bio-Ethikers“. Ein „Ethik-Preis“ wäre nach ihrer Ansicht implizit eine Legitimierung seiner Positionen als angeblich ethisch vertretbare Haltung.

Eine Aufrechterhaltung der Entscheidung zugunsten Singers betrachten Behinderte deshalb als persönlichen Affront. Bereits vor der Preisvergabe war die GBS informiert gewesen über die Kritik an Singers behindertenfeindlichen Thesen.

In ihrer ersten Stellungnahme zur Kritik an der GBS-Entscheidung hatte die im rheinland-pfälzischen Mastershausen ansässige Stiftung von einer „Rufmord-Kampagne“ gegen Singer gesprochen. Dabei bezog sie sich auf Singers eigene Sichtweise, die er unter dem Titel „Wie man in Deutschland mundtot gemacht wird“ als Buchkapitel veröffentlicht hat.

Wer seine Positionen kritisiere, der habe Singers Bücher entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, erklärte Dr. Michael Schmidt-Salomon als Sprecher der GBS. Spätestens 1993 habe Singer seine Positionen revidiert. Seither halte er die Geburt für das entscheidende Kriterium für das Lebensrecht eines Menschen.

Im Zuge einer Diskussion mit Schmidt-Salomon, die er mit mir per Mail mit großem Engagement geführt hat, musste er allerdings einräumen, dass Singers Thesen zuvor „brandgefährlich“ waren. Seit 1993 sei das jedoch anders.

Damit hat Schmidt-Salomon aber seiner vorherigen Argumentation widersprochen, dass Kritiker Singers Bücher entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hätten. Nunmehr müsste er diese Aussage auf Singers Veröffentlichungen nach 1993 einschränken.

Indes blieben Singers Thesen vor 1993 damit außen vor. Singers Wirken würde allein nach seinen Veröffentlichungen seit 1993 bewertet und Kritik an ihm wegen seines vorherigen Handelns ausgeblendet.

Im Rechtfertigungstext der GBS von Donnerstag (26. Mai) behauptete Schmidt-Salomon zudem, Singer spende einen großen Teil seines Einkommens für wohltätige Zwecke. Dazu zählten auch Spenden zugunsten Behinderter.

Boshaft könnte man diese Tatsache mit einem Zitat von Martin Luther zum Ablasshandel der katholischen Kirche kommentieren: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.“ Man könnte dahinter natürlich auch ein schlechtes Gewissen vermuten, das seine Auseinandersetzung mit Behinderten dem australischen „Bio-Ethiker“ bereitet hat.

Schließlich lobt die Preisbegründung der GBS Singer als „mitfühlenden“ Menschen. Inwieweit die GBS selbst mit den Behinderten mitfühlt, wenn sie an ihrer Preisvergabe an Singer festhält, ist eine andere Frage.

In einem Spiegel-Interview vom 25. November 2001 beantwortete Singer die Frage „Bisher haben wir weitgehend über gesunde Babys gesprochen. Wie aber steht es mit schwer behinderten Babys, die möglicherweise nie volles Bewusstsein ihrer selbst erlangen werden? Kommen die nie im Laufe ihres Lebens in den Genuss eines vollwertigen Rechts, zu leben?“

Singer: „In derartigen Fällen bin ich der Auffassung, dass sie selbst kein derartiges Recht haben. Aber sie können Eltern haben, denen sie etwas bedeuten, die ihnen Liebe geben und die sich um sie kümmern.“

In diesem Interview hat Singer also auch nach 1993 noch schwer behinderten Kindern eindeutig ein Lebensrecht abgesprochen. Der Behauptung, derartige Äußerungen seien „aus dem Zusammenhang gerissen“ und deshalb nicht als Argument gegen Singer zu verwenden, kann ich nicht folgen. Vielmehr deckt sich diese Aussage mit Äußerungen, die ich selbst aus Singers Mund in mehreren Fernsehauftritten gehört habe.

Nach wie vor halte ich Singers – bis heute immer noch aufrechterhaltene – Forderung für nicht unproblematisch, der Staat müsse Eltern behinderter Kinder eine Abgabe an Aufbewahrungseinrichtungen anbieten. Zwar ist meines Erachtens das Recht von Eltern unbestritten, bei Überforderung ihre Kinder in die Obhut anderer abzugeben, doch birgt Singers Forderung in Zusammenhang mit der Behinderung des Kindes die Gefahr, Behinderung und behinderte Kinder von vornherein für „Problemkinder“ zu halten und sie damit gegenüber nichtbehinderten Kindern abzuwerten.

Zudem missfällt mir die Wortwahl des GBS-Rechtfertigungstexts, der die Betroffenen als die „schwächsten der Schwachen“ bezeichnet. Auch diese Wortwahl drückt meines Erachtens eine herabwürdigende Sichtweise auf Behinderte aus. Selbst schwer behinderte Kinder können, wie ich am Beispiel eines Mädchens mit Pallister-Killian-Syndroms gelernt habe, ausgesprochen starke Persönlichkeiten sein.

Auch wenn Singer seine Position auf öffentlichen Druck hin teilweise revidiert hat, kann ich ihn nach dieser Äußerung nicht als würdigen Vertreter einer „mitfühlenden“ Ethik betrachten, der eine öffentliche Auszeichnung verdient hätte. Viele andere wären hier sicherlich wesentlich würdigere Vorbilder ethischen Handelns!

In Auflistungen von – seiner Einschätzung nach – schwerwiegenden Behinderungen, die eine Tötung Neugeborener angeblich rechtfertigen, nannte Singer seinerzeit beispielsweise Spina Biffida, Hydrocepallus und sogar Retinopathia Pigmentosa (RP). Solche Aussagen habe ich 1989 selbst auch in Fernsehdiskussionen von ihm gehört.

Ich kenne Personen mit Spina Biffida oder Hydrocephallus, die mit Hilfe medizinischer Eingriffe wie beispielsweise eines SHUNT recht glücklich leben. Ich kenne eine Frau, die von ihrem Kinderarzt vor dem Zugriff der Nazi-Eugeniker versteckt wurde, weil sie sonst von den Faschisten wegen ihrer Spina Biffida ermordet worden wäre.

Ich selbst bin an Retinopathia Pigmentosa (RP) erblindet. In der Nazi-Zeit wurden Träger von RP-Genen sterisiliert. Singer hat sie vor 1993 sogar der Tötung im Baby-Alter preisgegeben.

Dass ich gegen jeden protestiere, der einmal eine Ermordung Neugeborener aufgrund der Krankheit gerechtfertigt hat, die ich selbst habe und „trotz“ derer ich ein einigermaßen glückliches Leben führe, sollte wohl jede und jeder verstehen. Zumindest die Ehrung eines Vertreters dergestalt eugenischer Positionen mit einem „Ethik-Preis“ kann ich nicht hinnehmen.

Die Tatsache, dass Singer selbst Großeltern in Nazi-Konzentrationslagern verloren hat, ändert nichts an der Gefährlichkeit seiner Aussagen. Leider gibt es inzwischen sogar Neonazis, die jüdischen Familien oder den Familien anderer Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entstammen.

Die Behauptung, Singer sei ein Neonazi, habe ich indes niemals erhoben. Vielmehr habe ich seine Positionen als Aussagen bewertet, die eine gefährliche Nähe zu Positionen der Nazi-Eugenik zeigen.

Die libertinistische Forderung, man müsse über solche Positionen doch diskutieren dürfen, betrachte ich als Angriff auf mein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Über das Lebensrecht von Menschen darf man nicht diskutieren, weil man sonst ein Einfallstor für Mord und Zwangseugenik öffnet.

Schon eine derartige Debatte birgt die Gefahr, dass Eltern unter Druck geraten könnten, ihr behindertes Kind zu töten. Ich betrachte es als zwingend, dass jeder Mensch schon in der Schwangerschaft ein Recht auf Nichtwissen haben muss und dass Behinderungen kein automatisch vorgegebener oder gar zwangsweise wirksamer Grund für eine Abtreibung sein dürfen.

Selbstverständlich räume ich Eltern das recht ein, Embryonen abzutreiben, deren schwere Behinderung eindeutig diagnostiziert ist, was allerdings selten sicher der Fall ist. In aller Regel kann eine Behinderung des Fötus nur mit gewissen Prozentsätzen vermutet werden.

Unbestritten ist für mich, dass Abtreibungen nicht strafbar sein dürfen. Der „Schutz des Lebens“ muss vielmehr vorrangig dem geborenen Leben gelten.

Ebenso unbestritten ist für mich, dass jeder Mensch das Recht hat, seinem Leben selbst ein Ende zu setzen. Aber schon Eltern sollten diese Entscheidung nicht für ihr Kind treffen.

Auch die Hilfe zur Selbsttötung halte ich grundsätzlich für vertretbar. Wer so schwer beeinträchtigt ist, dass er den selbst gewünschten Suizid nicht selbst verwirklichen kann, der wäre anderenfalls gegenüber allen anderen zu Unrecht benachteiligt.

Doch Singer hat kein Recht, das Leben anderer zur Disposition zu stellen. Über mein Lebensrecht lasse ich nicht diskutieren!

Dass Singer seine Haltung mit dem Mitleid gegenüber Kindern und Eltern begründet, mag ihm als subjektiver Faktor zwar zugute gehalten werden; doch ist das objektiv trotzdem kein Grund für eine Eugenik, die behindertes Leben herabwürdigt und letztlich zu „lebensunwertem Leben“ degradiert. Damit begibt sich Singer in eine gefährliche Nähe zur faschistischen Euthanasie, die den Mord an zigtausenden behinderter Menschen mit dem angeblichen „Schutz“ des „gesunden Erbguts“ und der vorgeblichen Vermeidung von „Leid“ rechtfertigen wollte.

Auch der Nazi-Arzt Dr. Aquirin Ulrich begründete seine Morde an Behinderten damit, dass er ihnen nur Leid habe ersparen wollen. Vor Gericht erklärte er in Frankfurt, mit seinen Aktionen habe er nur helfen wollen. Die Opfer seien ausschließlich „Personen, die keiner menschlichen Regung fähig“ gewesen seien.

Ulrich hat die ersten Gaskammern „erfunden“, mit denen die Vernichtungsmaschinerie der Nazis ihren Massenmord begann. Die Auspuffgase von Postbussen wurden in deren Fahrgastraum geleitet, in dem geistig behinderte Menschen saßen.

Ihre qualvollen Schreie und verzweifelten Versuche, dieser todbringenden Aktion zu entkommen, sind ein eindeutiger Beleg für eine ganz normale menschliche Regung: Ihren Lebenswillen!

Singer hatte zumindest ursprünglich die Trisomie 21 für einen Grund zur Tötung Neugeborener gehalten, weil sie ein Leben in „Leid“ bedeute. Ich kenne viele Menschen, die gemeinsam mit ihren Familien mit dieser Behinderung glücklich sind.

Auch Ulrich gab „Mitleid“ als Grund für seine Aktivitäten an. Dieses mörderische „Mitleid“ ist allerdings keine akzeptable ethische Haltung.

Mitleid ist etwas anderes als Mitgefühl. Mitleid geht davon aus, dass jemand litte, während Mitgefühl die wahren Regungen der Betroffenen erkundet und ihnen teilnahmsvoll beisteht.

Singer vertrat zumindest vor 1993 den sogenannten „Präferenzutilitarismus“. Dabei bewertete er „gesundes“ Leben höher als behindertes. Selbst gesunde Tiere rangieren dabei höher als behinderte Menschen!

Dass Behinderte eine solche Haltung als Angriff auf ihre persönlichen Rechte und eine Gefährdung des gesellschaftlichen Respekts gegenüber Behinderten bewerten, ist nur logisch. Deswegen waren Aktionen gegen Singer auch keine „Rufmordkampagne“. Vielmehr konnten Behinderte Singers Aussagen als eine subtile Form des Rufs nach „Mord“ bewerten.

Bei Singers Thesen handelt es sich nicht um einen rein akademischen Diskurs. Vielmehr hat er direkte praktische Folgen für Behinderte und die Gesellschaft.

Singers Überlegungen könnten andere in einer faschistoiden oder gar offen faschistischen Haltung gegenüber Behinderten bestärken. Auch wenn der Urheber diese Auswirkung sicherlich nicht erreichen wollte, muss man sie doch als Konsequenz seiner Veröffentlichungen befürchten.

Selbst wenn die Leser nicht so weit gehen und keine mörderischen Konsequenzen aus Singers Thesen ableiten, können diese Positionen doch den Respekt gegenüber Behinderten untergraben. Dadurch wird Singer für viele Behinderte zu einer persönlichen Bedrohung.

Angesichts zunehmender Umtriebe neofaschistischer Gruppen und des neoliberalen Zeitgeists der Bewertung von Menschen nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem wirtschaftlichen Nutzen ist eine strikte Ablehnung eugenischer Haltungen mehr den je zwingend. Menschen als „mehr“ oder „weniger“ wertvoll einzustufen, ist letztlich eine Ausrichtung gesellschaftlicher Sichtweisen auf utilitarische Gebrauchswerte.

Im bedingungslosen Schutz des menschlichen Lebensrechts nach der Geburt sehe ich eine unverzichtbare humanistische Haltung. Ohne diese Voraussetzung ist eine friedliche Gesellschaft nicht zukunftsfähig.

Als Mitglied einer Bürgerrechtsorganisation zählt für mich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu den Grundfesten des demokratischen Gemeinwesens. Wer an dieser Bedingung rüttelt, indem er einzelnen Menschen hier mehr oder weniger viel Recht zuweist, der stellt sich damit gegen die demokratische Gemeinschaft und ihre Gleichheitsvermutung.

Auch wenn jemand solche Positionen nur in der Vergangenheit vertreten hat, wirkt sich dieser schwerwiegende Anschlag auf die Rechte anderer weiterhin nachhaltig aus. Da Singers Person für viele Behinderte seit der öffentlichen Debatte über seine Thesen mit berechtigter Furcht verknüpft ist, wäre ein Ethik-Preis an ihn meines Erachtens selbst dann nicht zu vertreten, wenn er diesen Positionen eindeutig abschwören würde.

Schließlich ist die Rechtfertigung einer Tötung Behinderter zumindest gedanklich die Voraussetzung für Mord.

Die Kritik der GBS an kreationistischen Fundamentalisten scheint bei ihr zu einer Ideologisierung dawinistischer Positionen geführt zu haben. So unbestreitbar die Evolutionslehre von Charles Darwin auch ist, so gefährlich ist ihre Übertragung auf gesellschaftliche Zusammenhänge.

Erwin Chargaff hat die Existenz „kranker“ Gene als vermutlich notwendige Bereicherung des Gen-Pools bezeichnet, ohne die „gesunde“ wahrscheinlich auch nicht vermehrt würden. Die Definition von Krankheit und Behinderung oder Gesundheit, Stärke und Schwäche sowie Klugheit und Dummheit ist zumindest in vielen Grenzbereichen subjektiv.

Die Entscheidung der GBS, Singer ihren „Ethik-Preis“ zu verleihen, schadet letztlich ihr selbst und ihren – größtenteils berechtigten – Anliegen. Religiöse Kritiker der GBS können sie damit leicht angreifen und ihre „Ethik“ zu Recht als inhuman geißeln.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ steht im Artikel 3 des Grundgesetzes. Für mich sind Singers Thesen wie auch seine Würdigung durch die GBS schwerwiegender als die vielen alltäglichen Benachteiligungen, denen ich als Behinderter ausgesetzt bin.

Kein Mensch darf von einem anderen in seinem Selbstbestimmungs- und Lebensrecht beschnitten werden. Grundlage dafür bietet Immanuel Kants kategorischer Imperativ, der dazu auffordert, jeden genauso zu behandeln, wie man selber behandelt werden möchte.

Franz-Josef Hanke

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