„Haltet den Dieb!“ Mitunter ist dieser Ruf eine durchaus erfolgreiche Strategie, um von der eigenen Täterschaft abzulenken. Ein ähnliches Muster mag man möglicherweise auch einer Äußerung des CSU-Innenpolitikers Hans-Peter Uhl unterstellen, der die FDP-Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger für „rechtliche Grauzonen“ beim Einsatz verfassungswidriger Staatstrojaner verantwortlich machen will.
Wenn der Einbrecher durch die Hintertür ins Haus gelangt ist und später doch festgenommen wird, dann kann er doch wohl kaum die Polizei für seine Tat verantwortlich machen, weil sie nur die Vordertür bewacht hat! Diebstahl ist schließlich verboten! Dabei ist auch egal, durch welche Tür der Einbrecher ins fremde Haus gelangt ist!
Ähnlich verhält es sich auch mit dem Staatstrojaner. Seinen Einsatz hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 schlichtweg verboten, weil er in die Persönlichkeitssphäre der Überwachten eindringt.
Dem Bürger haben die Karlsruher Richter ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ zugebilligt. Weder dürfen Ermittler in dieses System eindringen, noch ist ihnen erlaubt, Dateien unbemerkt davon abzuziehen oder gar zu verändern.
Zulässig ist nach dieser Entscheidung allein eine Überwachung der Telekommunikation. Darauf haben sich auch diejenigen Behörden berufen, die einen Trojaner zur Ausspähung von Rechnern eingesetzt haben.
In über 100 Fällen haben Polizei oder andere staatliche Stellen seit 2009 mit Hilfe einer zweifelhaften Software auf Computer zugegriffen. Der bayerische Innenminister Joachim Hermann hat auch zugegeben, dass bei solchen Einsätzen in regelmäßigen Abständen sogenannte „Screenshots“ an die Ermittler übermittelt wurden.
Damit haben sie ganz eindeutig gegen die Verfassung verstoßen. Solche heimlichen Übertragungen des Bildschirminhalts sind schließlich eine lückenlose Ausspähung sämtlicher Eingaben desjenigen, der den überwachten Computer bedient. Damit erfahren die Ermittler alles, was er auf seinem Rechner schreibt, liest oder bearbeitet.
Nach Tests des Chaos Computer-Clubs (CCC) kann der eingesetzte Trojaner jedoch noch viel mehr, als nur Gespräche auf dem Internet-Telefonsystem „Skype“ abzuhören. Neben der Übermittlung von Screenshots ist die Software auch in der Lage, den infizierten Rechner abzuzapfen oder fernzusteuern und sogar weitere Programme von außen nachzuladen und zu installieren. Damit könnten böswillige Beamte Beschuldigten belastendes Material sogar unbemerkt unterjubeln!
Deshalb verstößt dieser Trojaner ganz unzweifelhaft gegen die Schutzrechte des Grundgesetzes. Ihn hätte keine Behörde jemals einsetzen dürfen!
Doch Uhl behauptet nun, die Bundesjustizministerin habe diese Software nicht eindeutig verboten. Damit habe sie die armen Ermittler in eine rechtliche „Falle“ gelockt. Wer den Trojaner heimlich eingesetzt hat, der könnte sich dadurch nämlich strafbar gemacht haben.
Uhls Äußerung passt genau in das Bild, das andere Law-and-Order-Politiker und führende Polizeibeamte wie der BKA-Präsident Jörg Zierke schon seit Jahren abgeben. Kaum hat das Bundesverfassungsgericht polizeiliche Maßnahmen wie beispielsweise das automatische Ablesen von Autokennzeichen oder die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig verboten, da zetern sie lautstark, dass die Polizei derartige Methoden dringend benötige, um das „Organisierte Verbrechen“, Kinderpornografie oder den Terrorismus wirksam zu bekämpfen.
Obwohl das Gericht solche Maßnahmen eindeutig untersagt hat, wollen diese Verfassungsfeinde im Amt sie weiterhin nutzen. Der Zweck heiligt die Mittel!
Freiheits- und Bürgerrechte bleiben dabei auf der Strecke. Mehr und mehr mutieren polizeiliche Vorgehensweisen zu wild wuchernden Formen eines gefährlichen Präventions- und Überwachungsstaats.
Nachdem die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die Tötung des angeblichen Chef-Terroristen Osama Bin Laden verkündet hat, tauchen in Deutschland plötzlich Brandsätze an Bahnstrecken auf. Schon ist von angeblichem „Linksterrorismus“ die Rede.
Wer sich noch ans sogenannte „Celler Loch“ erinnert, wo ein „Verfassungsschützer“ die Wand eines Gefängnisses weggesprengt hat, der mag solchen Nachrichten misstrauen. Selbst wenn diese Verdächtigungen zutreffen dürfen sie keine Begründung für flächendeckenden Verfassungsbruch liefern!
Auch der Vorwurf gegen einer – leider allzu schwachen – Ministerin, sie habe keine klaren gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Staatstrojanern getroffen, zeugt von einem merkwürdigen Verhältnis zum Grundgesetz und seinen Organen. Das Bundesverfassungsgericht und seine Entschlüsse scheinen Uhl nichts zu gelten. Das Grundgesetz behandelt er offenbar als biegsame Gummimatte, die man bei Bedarf unter einem flauschigen Teppich verschwinden lassen kann, über den skrupellose Ermittler dann auf leisen Sohlen überall nach Belieben herumschleichen können!
Ein Skandal ist auch, dass Richter anscheinend den Einsatz der verfassungswidrigen Trojaner genehmigt haben. Selbst sie scheinen die Weisungen ihrer Kollegen in Karlsruhe kaum zu respektieren.
Vertrauen ins Rechtssystem und die Polizei vermittelt ein solches Vorgehen ganz gewiss nicht. Aber dieses Zutrauen ist schon nach dem Skandal um die hessische LKA-Präsidentin Sabine Thurau und weitere Vorgänge in der hessischen Polizei stark angekratzt.
Wurden Polizeibeamte früher auch oft als „Gesetzeshüter“ bezeichnet, so mag man einige von ihnen angesichts der Anklagen beispielsweise wegen uneidlicher Falschaussage vorGericht durchaus als „Gesetzesbrecher“ betrachten. Ein Mobbing gegen ehrliche Ermittler bei Polizei und Finanzämtern scheint in Hessen auch durchaus der wohlfeile Weg gewesen zu sein, missliebige „Eiferer“ aus ihren Funktionen hinaus oder innerhalb der Behörden an den Rand zu drängen.
Erfreulich ist demgegenüber, dass der CCC trotz alledem den Mut bewiesen hat, dieser mafiösen Praxis die Stirn zu bieten. Auch das Erstarken der Piratenpartei bei den Wahlen in Berlin kann man als ermutigendes Zeichen bewerten, dass die Menschen sich nicht mehr wehrlos in die digitalen Karten gucken lassen wollen.
Demokratie lebt vom ständigen Kampf gegen allzuviel Konzentration von Macht. Denn Macht verführt sehr leicht zum Missbrauch.
Offenbar scheinen viele Funktionsträger in den sensibelsten Ämtern dieses Landes ihrer demokratischen Verantwortung nicht gewachsen zu sein. Personelle wie auch organisatorische Konsequenzen sind deswegen dringlich, um den Rechtsstaat wieder auf stabile Füße zu stellen.
Franz-Josef Hanke