Der Prozess – Skandalöser Umgang mit Rechten in der Marburger Justiz

Jahrelang konnten Neonazis in Deutschland ungehindert Gewalttaten verüben, während die Justiz Antifaschisten mit konstruierten Vorwürfen verfolgte. Ein trauriges Beispiel für ein solches Vorgehen hat nun erneut auch die Marburger Justiz abgeliefert. Den Gießener Rechtsanwalt Tronje Döhmer hat eine Kammer des Landgerichts Marburg am Montag (7. Februar) wegen „Begünstigung“ zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verurteilt.

Dabei hatte am Mittwoch (2. Januar) zunächst alles danach ausgesehen, als sei das Strafverfahren gegen den Marburger Bürgerrechtler geplatzt. Die zuständige Richterin Isabel Rojahn hatte sich am Morgen krank gemeldet.

Nach der Strafprozessordnung (StPO) darf die Zeit zwischen zwei Verhandlungsterminen nicht mehr als 30 Tage dauern. Die letzte Verhandlung vorher hatte am Mittwoch (5. Dezember) stattgefunden.

Nach den Regeln der StPO hätte das Verfahren nun völlig neu aufgerolt werden müssen. Elf aufwendige Verhandlungstage wären damit Makulatur geworden.

Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regel. Überraschenderweise setzte das Gericht die Verhandlung gegen Döhmer am Montag (7. Januar) fort.

„Das trägt die Handschrift der Prozessverschleppung.“ Mit diesem Hinweis lehnte Staatsanwältin Kathrin Ortmüller die Beweisanträge des Angeklagten ab. Beim zwölften Prozesstag am Montag (7. Januar) verkündete Richterin Rojahn das Urteil gegen den Gießener Rechtsanwalt.

Demnach soll sich der 2. Vorsitzende der Humanistischen Union Marburg der Begünstigung eines ehemaligen Mandanten schuldig gemacht haben. Dafür belegte die Richterin ihn mit einer Geldstrafe von insgesamt 1.050 Euro.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Döhmer dem einstigen Mandanten geholfen hat, Gelder aus betrügerischen Geschäften beiseite zu schaffen. Dafür sei es unerheblich, ob den Kunden des dubiosen Kreditvermittlers tatsächlich ein Schaden entstanden war.

Unerheblich war für die Richterin offenbar auch die wahrheitsgemäße Wiedergabe der Zeugenaussage des Kreditvermittlers sowie der Fakten, die gleich am ersten Verhandlungstag ermittelt worden waren. So behauptete sie, Döhmers einstiger Mandant habe Zahlungen von Kunden erwartet, obwohl er ausdrücklich erklärt hatte, er habe lediglich eine Steuerrückzahlung erwartet. Auch begründete die Richterin ihr Urteil mit der Behauptung, auf dem Konto des Zeugen habe sich ein Betrag von 800 Euro befunden, obwohl seine Konten insgesamt ein Minus aufwiesen.

Außerdem behauptete sie in ihrer Urteilsbegründung, Döhmer habe seinem Mandanten angeboten, dessen Konten „abzuräumen“. Tatsächlich hatte Döhmer sich nach dessen Zeugenaussage aber geweigert, das zu tun.

Ebenfalls unwichtig war es Rojahn offenbar auch, die prozessualen Rechte des Angeklagten zu respektieren. So verkündete sie zu Beginn des Prozesstags ihre Ablehnung seiner Beweisanträge, verweigerte ihm aber die Übergabe ihrer schriftlichen Begründung.

Angesichts dieser Vorgehensweise könne er kein abschließendes Wort zu seiner Verteidigung sprechen, erklärte Döhmer daraufhin. Er fragte Rojahn, ob sie den Sinn der Regelungen des Paragraphen 244 der Strafprozessordnung (STPO) nicht verstanden habe, der dem Angeklagten ein faires Verfahren und hinreichend rechtliches Gehör garantiert.

Die Äußerung der Staatsanwältin von der „Handschrift der Prozessverschleppung“ war ebenfalls eine globale Zurückweisung seiner prozessrechtlichen Interventionsmöglichkeiten, ohne dass Ortmüller konkret den Vorwurf der Prozessverschleppung erhoben hätte. Vielmehr vermied sie damit eine inhaltliche Stellungnahme zu Döhmers Beweisanträgen.

Das wäre freilich auch brisant geworden. Schließlich hatte der Rechtsanwalt beantragt, verschiedene Zeugen zu Verstrickungen von Marburger Staatsanwälten in neofaschistische Netzwerke zu vernehmen.

So wollte er wissen, wie die Beziehungen des Staatsanwalts Philipp Smyj-Köbel zu dem verurteilten Neonazi Manfred Röder aussehen. Auch hatte er beantragt, eine Zeugenaussage Smyj-Köbels zu eigenen Kontakten zur Neonazi-Szene vor dem Oberlandesgericht Frankfurt näher zu überprüfen. Ebenso ging es Döhmer auch um die Nähe des einstigen Marburger Staatsanwalts Rainer Franosch zu Personen aus rechtsradikalen Kreisen.

Grund für Döhmers Beweisanträge war seine Vermutung, dass Staatsanwalt Smyj-Köbel sich mit der Anklage an ihm für eine bittere Niederlage in einem von Döhmer als Anwalt geführten Verfahren rächen wollte. Als überzeugter Antifaschist engagiert sich der Rechtsanwalt häufig in politischen Verfahren.

Erhärtet wird Döhmers Verdacht durch andere Vorkommnisse im Gerichtsbezirk Marburg. So hatte Franosch den Urheber faschistischer Morddrohungen gegen den Amöneburger Antifaschisten Dr. Ulrich Brosa im Wege des „Täter-Opfer-Ausgleichs“ vollkommen straffrei gestellt, ohne das Opfer an diesem Verfahren zu beteiligen.

Zur Entschuldigung dieser merkwürdigen Vorgehensweise erklärte die damalige Leitende Oberstaatsanwältin Elisabeth Opitz: „Bei der ursprünglichen
Sachbearbeitung wurde jedoch sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Gericht übersehen, dass nach § 155a Satz 3 StPO die Eignung eines Verfahrens für den Täter-Opfer-Ausgleich nicht gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten angenommen werden darf.“

Der Nachfolger von Opitz im Amt des Leiters nder Oberstaatsanwaltschaft Marburg konte in gehäuften Terminierungen von Vorladungen auf Nazi-Termine kein System erkennen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Arnd-Peter Köppen hatte während seiner Zeit als Staatsanwalt in Thüringen übrigens die Ermittlungen gegen den NSU eingestellt.

Dass der Jurist die beiden umstrittenen Staatsanwälte gegen solche Vorwürfe in Schutz nahm, war indes sicherlich nur seiner Fürsorgepflicht als Vorgesetzter geschuldet. Auch seine Entscheidung, eine bereits erteilte Zusage zur Teilnahme an einer Podiumsdiskussion der HU Marburg über den Umgang „Mit Mitteln des Rechts gegen Rechts“ wieder zurückzuziehen und auch der Polizei eine Teilnahme an dieser Veranstaltung zu verbieten, war recht ordentlich begründet.

Das Vorgehen der Marburger Staatsanwälte gegen Antifaschisten folgt daei gleichen perfiden Mustern wie das diktatorischer Regimes: Man konstruiert Strafvorwürfe wegen Meineids, Begünstigung oder anderer – augenscheinlich nicht politischer – Delikte, um missliebige Kritiker abzuservieren.

Übrig bleibt nach alledem ein sehr bitterer Beigeschmack. Ein Antifaschist wurde verurteilt, während neofaschistische Umtriebe in der Staatsanwaltschaft nicht aufgeklärt wurden.

Bemerkenswert ist allerdings, dass Staatsanwältin Ortmüller kein Wort zu den Vorwürfen gegen ihre Kollegen gesagt hat. Offenbar wäre es ihr wohl schwergefallen, sie inhaltlich zu entkräften.

Die Marburger Justiz sollte schleunigst mit Neofaschisten in ihren eigenen Reihen aufräumen statt deren Umtriebe zu decken.

Franz-Josef Hanke

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