pm 6/13: Polizei handelte rechtswidrig – Amtsgericht Marburg zu Beschlagnahme bei Anti-NPD-Demo am 4. August 2012

Rechtswidrig vorgegangen ist die Polizei bei der Anti-NPD-Demonstration in Marburg am 4. August 2012. Die Beschlagnahme der Speicherkarte aus dem Fotoapparat von Tronje Döhmer hat das Amtsgericht Marburg mit Beschluss vom 1. Mai 2013 unter dem Aktenzeichen 59 Gs – 2 AR 50382/12 als rechtswidrig erkannt.

Für ein Ermittlungsverfahren gegen Döhmer wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz habe kein ausreichender Anfangsverdacht bestanden. Der Rechtsanwalt und 2. Vorsitzende der Humanistischen Union Marburg hatte exzessive Videoaufnahmen der Demonstrierenden durch die Polizei dokumentieren wollen. Das verstößt eindeutig nicht gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.

Zu dem Vorgang hatte die HU Marburg am 5. August 2012 die
Pressemitteilung 8/12 unter dem Titel „Polizei beschlagnahmte Beweise ihres rechtswidrigen Vorgehens“ veröffentlicht. Das massive Auftreten von Polizisten mit Videokameras bei einer friedlichen Demonstration gegen Neonazis hatte seinerzeit zu zahlreichen Protesten geführt. Nun hat auch das AG Marburg dieses Vorgehen eindeutig als rechtswidrig eingestuft.

„Es wird festgestellt, dass die polizeiliche Beschlagnahme des aus dem Beschlagnahmeprotokoll vom 04.08.2012 ersichtlichen Gegenstandes, nämlich der ,,Scan-Disk“
SDHC-Digitalkamera-Speicherkarte, vom 04.08.2012 bis zum 08.08.2012, sowie die am 04.08.2012 erfolgte Identitätsfeststellung zu repressiven Zwecken rechtswidrig waren“, heißt es im Beschluss des Amtsgerichts Marburg. „Die Kosten dieser Entscheidung fallen der Staatskasse zur Last.“

Für die HU Marburg reiht sich das – nun gerichtlich festgestellte – rechtswidriege Vorgehen der Marburger Polizei in eine traurige Reihe weiterer gravierender Rechtsverstöße hessischer Polizeibeamter ein. Die Einkesselung mehrerer hundert Demonstrierender am Samstag (1. Juni) bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt ist nach Auffassung des Marburger HU-Regionalvorsitzenden Franz-Josef Hanke „nur der traurige Höhepunkt fortgesetzter Rechtsbrüche durch vorgebliche Ordnungshüter, die unter dem Schutzschild des staatlichen Gewaltmonopols mit Berufung auf angeblich drohende Straftaten von Demonstranten tatsächlich selbst schwere Straftaten wie Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung begehen“.

Angesichts der Unterstützung des hessischen Innenministrs Boris Rhein für dieses Fehlverhalten der Polizeiführung und zahlreicher Beamter ist der CDU-Politiker für die HU in seinem Amt nicht mehr tragbar. Zum Schutz der Verfassung und des darin verbrieften Demonstrationsrechts fordert die Bürgerrechtsorganisation deshalb seinen Rücktritt.

„Offenbar begehen Polizeikräfte in Hessen Rechtsbrüche, ohne dass das Konsequenzen für die beteiligten Beamten hätte“, resümierte Hanke. „Wenn der Innenminister sie in diesem Verhalten auch noch unterstützt, dann begünstigt er damit ihre Straftaten. Eine demokratische Regierung kann und darf das nicht hinnehmen und muss umgehend klare Konsequenzen ziehen!“

Dragan Pavlovic

Über dp

Pressesprecher der HU Marburg

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