Für eine menschenwürdige Psychiatrie – Antrag der HU Marburg zur Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union in Frankfurt

Für Selbstbestimmung und die Freiheitsrechte von Kranken sowie eine gemeindenahe Psychiatrie setzt sich die Humanistische Union (HU) ein. Zwangsbehandlung und –einweisung sollen der absolute Ausnahmefall bleiben.

Regeln zum menschenwürdigen Umgang mit Kranken in der Psychiatrie sowie zu Zwangsbehandlung und Einweisung will eine bundesweite Arbeitsgruppe der HU erarbeiten und der nächsten Delegiertenkonferenz oder dem Bundesvorstand zur Beschlussfassung vorlegen. Die Delegiertenkonferenz gegrüßt die Einrichtung dieser Areitsgruppe. Der Arbeitskreis „Justizreform“ der HU Marburg bietet sich an, die Koordination dieser Arbeitsgruppe zu übernehmen.

Themen sollten dabei sein:
1. Regeln zu Dauer und Prüfungsverfahren beim Erlass von Zwangsverfügungen
2. Festlegungen zu Dauer und Umfang derartiger Maßnahmen
3. Regeln für eine Verlängerung
4. Festlegungen zur Bestellung unabhängiger und unvoreingenommener Gutachter
5. Regeln über eine Aufhebung von Zwangsmaßnahmen während der Dauer ihrer Verfügung
6. Überprüfung der Regelungen zur Haftung von Richtern und Gutachtern bei fehlerhaften Entscheidungen
7. Diskussion über Alternativen zur geschlossenen Psychiatrie

Begründung:

Die Einweisung in eine Psychiatrische Einrichtung und die Anordnung von Zwangsbehandlungen sind sehr weitreichende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Menschen. Meist finden derartige Maßnahmen aber außerhalb der Beobachtung durch die Gesellschaft statt. Beschwerden werden oft damit zurückgewiesen, dass die Betroffenen doch „Verwirrt“ oder „nicht Herr ihrer Sinne“ oder „nicht einsichtsfähig“ seien.

In keinem anderen gesellschaftlichen Bereich werden grundlegende Menschenrechte so weitreichend und ungeprüft verletzt wie in der Psychiatrie. Bürgerrechte müssen aber auch dort gelten.

Möglicherweise zwingend notwendige Zwangsmaßnahmen müssen einer sehr restriktiven Regelung unterliegen. Eine Ausweitung oder Verlängerung derartiger Maßnahmen muss noch strengeren Kriterien genügen als die Erstverfügung.

Alternativen zur geschlossenen Psychiatrie sind in vielen Fällen möglich und sinnvoll. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist ihre Verwirklichung ein wichtiges Instrument zum Schutz der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gerade auch kranker Menschen.

Arbeitskreis Justizreform der HU Marburg

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