Schlecht, schlampig und voreingenommen – AK Psychiatrie diskutierte über Menschenrechtsverletzungen durch Psychiatrische Gutachten

„Die Auswahl der Gutachter bestimmt das Ergebnis des Verfahrens.“ Mit dieser Feststellung befindet sich der Gießener Rechtsanwalt Tronje Döhmer nicht allein. Mehr als 70 Prozent der Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte teilen sie.

„Menschenrechtsverletzungen durch Psychiatrische Gutachten“ waren am Samstag (24. Oktober) Thema beim Arbeitskreis Psychiatrie der Humanistischen Union (HU) im Käte-Dinnebier-Saal des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Der immensen Bedeutung von Gutachten für Betroffene steht ein erschreckend sorgloser Umgang damit sowohl bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten wie auch bei Psychologen und Psychiatern gegenüber. Diesem Skandal widmeten Betroffene und Bürgerrechtler einen ganzen Nachmittag lang ihr Augenmerk.

Von gleich mehreren gravierenden Fehlern im Psychiatrischen Gutachten für einen jungen Mann aus Frankfurt berichtete die Diplom-Psychologin Eva Schwenk aus Mainz. Trotz dieser offensichtlichen Fehler und Widersprüche hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg seine weitere Unterbringung in der Forensischen Klinik Haina angeordnet. Deren Leiter hatte das Gutachten erstellt, das seiner Einrichtung nun weiterhin 369 Euro pro Tag für die Unterbringung des betroffenen Bürgers einbringt.

Der Gutachter selbst hatte ein Prognoseinstrument aus dem Kanadischen ins Deutsche übertragen und in dem Gutachten gleich angewandt. Dabei verstieß er jedoch gegen die – von ihm selbst formulierten – Regeln, die er in den Erläuterungen zum Gutachten sogar ausführlich zitierte.

Zudem diagnostizierte er eine Drogenabhängigkeit, obwohl der Begutachtete bereits seit neun Jahren drogenfrei lebte. Auch damit verstieß er gegen grundlegende Regeln der ärztlichen Berufskunst.

Dem jungen Mann hatte die Psychiatrie ein
Neuroleptikum verabreicht. Nachdem der Medikamentenspiegel nach Gabe der Standarddosis jedoch zu niedrig war, vervierfachte die Klinik die Dosis bis zum erlaubten Höchstwert. Als das immer noch keine Wirkung zeitigte, erhöhten die Ärzte die Verschreibung nochmals um das Dreifache der Standarddosis über die erlaubte Höchstmenge hinaus.

Später wurde bei der Mutter des Betroffenen eine genetische Disposition festgestellt, die eine Umsetzung neuroleptischer Wirkstoffe durch den Körper ausschließt. Auch bei ihrem Sohn wurde diese Disposition festgestellt. Daraufhin setzte er das Medikament ab.

Als nunmehr Beschwerden als Folge dieser Medikationsänderung auftraten, verweigerten ihm Psychiater eine ärztliche Behandlung. Als er daraufhin psychische Probleme bekam, wurde er in die Forensische Klinik in Haina eingeliefert. Dort wurde ihm trotz eindeutiger Hinweise und seiner Krankenakten erneut ein Neuroleptikum verschrieben, das er nicht verträgt.

Mehrere weitere Fehldiagnosen hatte Schwenk in dem Gutachten gefunden, aufgrund dessen der junge Mann weiterhin in der Forensik gefangengehalten wird. Die Richter der Marburger Strafvollstreckungskammer sind diesem offensichtlich schlampigen Gutachten trotz seiner offenkundigen Widersprüche und Fehler dennoch gefolgt.

Döhmer erklärte dieses Verhalten mit einer fehlenden gesetzlichen Transparenz bei der Gutachterauswahl sowie mangelhaften Möglichkeiten, sie rechtlich überprüfen zu können. Letztlich habe das Gericht hier weitgehend freie Hand. Die Praxis sei dann meist eine Begutachtung zu Lasten der Bürger.

Ihm sei aus seiner eigenen jahrelangen Praxis als Strafverteidiger kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Gericht dem Gutachten nicht zu Lasten des Angeklagten gefolgt wäre. Gerade der Leiter der hessischen Forensik trete dabei sehr häufig als Gutachter auf, obwohl er ein offenkundiges Interesse an einer Einweisung des Begutachteten in seine Einrichtung habe.

Eine Erstellung von Gegengutachten sei nicht nur teuer für die meist weniger begüterten Angeklagten, sondern oft auch wegen der Abhängigkeit vieler Gutachter von Gerichten und Staatsanwaltschaften schwierig. Gutachter, die sich gegen ihre Zunft oder auch nur einzelne Kollegen stellen, werden nach Döhmers Beobachtung danach geschnitten und erhalten häufig keine Folgeaufträge mehr.

In einer abschließenden Diskussionsrunde überlegten die Anwesenden, wie man den Schutz der Freiheitsrechte verbessern könnte. Neben der Gründung einer Stiftung zur Finanzierung wirklich unabhängiger Gutachter kamen auch Vorschläge für Änderungen des gesetzlichen Rahmens zur Sprache. Problematisiert wurde auch, dass das Thema Psychiatrie bei vielen Menschen Abwehrreaktionen auslöst, die eine wirksame Kritik an den teilweise skandalösen Zuständen zusätzlich erschweren.

Franz-Josef Hanke

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