Kniet nieder vor Horst: Das BAMF ist reinster Rassismus

Das sogenannte „Bundesamt für migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine rassistische Behörde. Zutreffend wäre für die Abkürzung „BAMF“ die Erklärung „Bundesamt gegen Migration und Flüchtlinge“.

Ziel der Arbeit der Nürnberger Behörde ist die Abwehr geflüchteter Menschen. Das heißt nicht, dass dort nicht auch ehrenwerte Beschäftigte versuchen, Migrantinnen und Migratnten zu helfen; doch bietet das BAMF aufgrund seiner Struktur große Freiräume für Rassismus. Dabei „stinkt der Fisch vom Kopfe her“.
Mit einer Intrige gegen die BAMF-Präsidentin Jutta Cordt hat Bundesinnenminister Horst Seehofer am 15. Juni 2018 seinen Getreuen Hans-Eckhard Sommer an die Spitze der Behörde gehievt. Erreicht hat er diesen Leitungswechsel mit Hilfe falscher Nachrichten über angebliche Fehler der Bremer Außenstelle des BAMF. Willig haben Meddien diese
Falschbehauptungen als angeblichen „Skandal“ ungeprüft kolportiert. Bei dem „Bremer-BAMF-Skandal“ handelte es sich um angeblich
„hochkriminelles“ Fehlverhalten der Bremer Außenstelle bei Asylverfahren zugunsten von Antragstellenden. Nach einer Überprüfung von 13.000 Bescheiden schrumpften 1.200 behauptete Fehlentscheidungen auf 145 Fälle zusammen. Nicht problematisiert wurde in der Berichterstattung hingegen die Fehlerquote von mehr als 60 Prozent der von Geflüchteten vor Gericht angefochtenen Bescheide.
Das BAMF bricht permanent bundesdeutsches, europäisches und internationales Recht. Dabei gehen die Rechtsbrüche in aller Regel zu Lasten derAsylbewerberinnenund -bewerber. Ihre Grund- und Menschenrechte missachtet das BAMF kontinuierlich in so eklatanter Weise, dass dieses Handeln nur als „struktureller Rassismus“ gewertet werdenkann.
Bei Abschiebungen riskiert das BAMF schwerwiegende Folgen für die Betroffenen bis hin zum Tod. Abschiebungen nach Afghanistan sind nicht nur unmenschlich, sondern auch unverantwortlich. Sie kommen – zumindest moralisch – einem – billigend in Kauf genommenen – Tötungsdelikt gleich. Noch extremer ist Seehofers Einstellung zur Seenotrettung im Mittelmeer. Wenngleich er sich gelegentlich öffentlichem Druck zur Aufnahme geretteter Flüchtlinge beugt, verhindert er zugleich konsequent eine humanitäre Lösung der Fluchtkatastrophe auf dem Mittelmeer. Die „Herrenmenschen“ in Europa wrden EU-Bürger garantiert mit allen – zur Verfügung stehenden – Mitteln aus Seenot retten, wenngleich „Untermenschen“ aus Afrika dem Tod durch Ersaufenpreisgegeben oder an eine brutale „libysche Küstenwache“ ausgeliefert werden.
Dergleichen ist nicht nur Unterlassene Hilfeleistung und ein Bruch des Völkerrechts, das die Rettung aus Seenot zwingend vorschreibt, sondern sogar ein bewusst herbeigeführter Mord aus niedrigen Beweggründen – namens „Rassismus“ – durch einen Verantwortlichen, der den Flüchtlingengegenüber eine Garantenstellung innehat und damit ein Tötungsdelikt im Amt begeht. Wann wird jemand einmal Strafanzeige wegen dieser Tötungsdelikte stellen und wann werden Gerichte darüber verhandeln und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen? Diese Frage steht schon seit langem in Deutschland wie der gesamten EU auf der Agenda.
Diese Verbrechen sind nur möglich, weil der darin brutal durchgesetzte Rassismus von vielen immer noch schweigend hingenommen wird. Eines Tages aber werden die Nachgeborenen fragen, wie diese Barbarei im angeblich so aufgeklärten 21. Jahrhundert möglich gewesen sein kann. Wer nicht dagegen aufsteht wie die „Seebrücke“ und andere Gruppen der Flüchtlingshilfe, muss sich später fragen lassen, wo er war und was er gemacht hat, als die Menschlichkeit einem rassistischen Rechtspopulismus geopfert wurde. Die Verbeugung vieler politisch Verantwortlicher nach rechts stärkt Rechtspopulismus, Hetze und Hass. Ein konsequentes Eintreten für die Unteilbarkeit der Menschenrechte ist die einzig
zukunftsorientierte Antwort auf das egoistische Wutgeschrei ewig gestriger Menschenfeinde. der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verbietetjede rassistische Diskriminierung.
Nach einer aktuellen Studie unter Leitung von Prof. Dr. Ulrich Wagner von der Philipps-Universität marburg ist der Rassismus dort am stärksten, wo die wenigsten Fremdn leben. Hass und daraus erwachsende Straftaten werden begünstigt durch Unkenntnis und Angst. Alle, die diese Angst vor anders aussehenden oder denkenden Menschen schüren, machen sich mitschuldigan rassistischen straftaten. Drohgebärden und Gewalt gegen Geflüchtete sind Öl ins Feuer des Rassismus. Angebote zur Teilhabe dagegen sind der richtige Weg zu einem respektvollen Miteinander. Sie beinhalten auch ein deeskalierendes Auftreten der Polizei.
Geflüchtete in Massenunterkünfte einzusperren, setzt sie nicht nur den Gefahren beispielsweise eines erhöhten Infektionsrisikos oder eskalierender Gewalt aus, sondern sperrt sie auch aus aus gesellschaftlicher Teilhabe. Geflüchtete gehören mitten hinein ins gesellschaftliche Leben und seine Unterstützungsstrukturen. Vielfalt ist eine bereicherung, die der Einfalt vieler Kleingeister entgegenwirkt.
Am Ende es mit Geflüchteten genauso wie mit Behinderten: Wer Inklusion ernst nimmt und verwirklicht, überwindet Trennendes und macht die ausgegrenzte Gruppe allmählich zu einem ganz normalen Bestandteil der Gesellschaft. Darumist Integration keine Bringschuld der „Anderen“, sondern eine gemeinsame Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
Wer Menschenausgrenzt, beraubt sich am Ende selber des möglichen Reichtums ihrer Ideen. Wer Kultur durch Ausgrenzung definiert, hat keine. Demokratie kann nur leben, wenn möglichst viele Menschengemeinsam um die friedliche Lösung von Konflikten in der Gesellschaft ringen und dabei in gegenseitigem Respekt auf Augenhöhe begegnen.

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