Schon seit 1998 beschäftigt der Fall einer jungen islamischen Lehrerin die Gerichte: Da sie aus religiösen Gründen auch im Schulunterricht nicht auf das Kopftuch verzichten wollte, wurde ihr eine Einstellung ins Beamtenverhältnis verweigert. Mehrere Urteile gaben dem Neutralitätsgebot als Dienstpflicht für Beamte Vorrang vor der persönlichen Glaubensfreiheit. Zuletzt entschied das Bundesverwaltungsgericht am 4. Juli 2002, dass Lehrer in der Schule nicht nur kein Kopftuch, sondern auch keine anderen religiösen Symbole tragen dürfen .Die Humanistische Union (HU) möchte dieses Urteil zur Diskussion stellen. Bei einer öffentlichen Veranstaltung am Dienstag (8. Oktober) möchte der HU-Ortsverband Marburg das Für und Wider des Kopftuchtragens in der Schule erörtern. Ist es nötig, unsere Kinder vor muslimischen Lehrerinnen zu schützen? Sehen wir in einem Kopftuch ein Signal für religiösen Fundamentalismus oder ist es nur ein Kleidungsstück? Gestehen wir jedem Menschen die Freiheit zu, sich so zu kleiden, wie er möchte? Über diese Fragen möchte die HU in der Gaststätte „Theos“ mit Befürworterinnen und Kritikerinnen des Kopftuchtragens debattieren. Eingeladen wurden Samina Khan und Dr. Matin Baraki. Die Gesprächsleitung hat Prof. Dr. Hans Schauer übernommen. Termin: Dienstag, 08.10.2002Zeit: 19.30 UhrOrt: Restaurant „Theo s“, Elisabethstr. 9, 35037 Marburg (Raum „New York“)
Dragan Pavlovic