Wenn ein Gericht seine eigene Arbeit ernst nimmt, dann muss es sich auch um die Umsetzung der Urteile kümmern. Der Spruch des Familiengerichts Potsdam vom 8. März ist nach Auffassung des HU-Ortsverbands Marburg nichts wert, solange er nicht umgesetzt wird. Deswegen hat die mittelhessische Regionalgliederung der Humanistischen Union (HU) die brandenburgische Justiz am Montag (1. Juni) aufgefordert, dem Marburger Musikwissenschaftler Lubo I. nun endlich auch faktisch Zugang zu seiner kleinen Tochter zu verschaffen.
Den ignoranten Umgang der brandenburgischen Behörden mit den Bürgerrechten kritisiert der HU-Ortsverband Marburg als „Akt faktischer Rechtsverweigerung“. Das Familiengericht in Potsdam fordert die Bürgerrechtsorganisation auf, dem rechtswidrigen Zustand einer fortgesetzten Trennung des Vaters von seiner Tochter unverzüglich ein Ende zu bereiten. Ein Urteil, das folgenlos bleibt, müsse jeder rechtschaffene Bürger als Verhöhnung der Rechtsstaatlichkeit empfinden.
Bereits am 8. März hatte das Familiengericht Potsdam Lubo I. ein betreutes Besuchsrecht zugesprochen. Trotz mehrerer Interventionen hat der Vater sein Kind aber seit dem Februar nicht mehr gesehen. Auch ein Schreiben von Lubo I. an das Gericht ist seit mehreren Wochen unbeantwortet geblieben.
Nach alledem stellen sich beim HU-Ortsverband Marburg Zweifel am Rechtsstaatsempfinden der Vertreter dieses Gerichts ein. Diese Zweifel nährt auch die Tatsache, dass der Gerichtssprecher trotz anderslautender Versprechen Presseanfragen zum Fall Lubo I. auch nach mehr als vier Wochen noch nicht beantwortet hat.
Der HU-Ortsverband Marburg fordert die brandenburgische Justiz, dem Recht unverzüglich zur Geltung zu verhelfen. Schließlich gehe es hier um das Wohl eines Kindes, das nach der UN-Kinderrechtskonvention ein verbrieftes Recht auf Kontakt zu seinem Vater hat.
Dragan Pavlovic