Als „voreilig“ betrachtet HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke die aktuellen Äußerungen des hessischen Innenministers Volker Bouffier zur „präventiven Telefonüberwachung“. Die niedersächsische Regelung dazu hatte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (27. Juli) für verfassungswidrig erklärt. Nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündigung erklärte Bouffier, das hessische Gesetz zur „präventiven Telefonüberwachung“ sei verfassungskonform. „So kurz nach dem Karlsruher Spruch kann der Minister die Urteilsbegründung noch gar nicht genau gelesen haben“, mutmaßt der Landessprecher der Humanistischen Union (HU). Er forderte Bouffier auf, die „präventive Telefonüberwachung“ in Hessen bis auf Weiteres einzustellen. Wenn die ausführliche Urteilsbegründung des höchsten deutschen Gerichts vorliegt, dann sollte der Hessische Landtag nach Ansicht der HU über die Folgen für die hessische Polizei diskutieren. Die Grenzen für einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Bürger haben die Karlsruher Richter in ihrem Urteil sehr eng gesteckt. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier erklärte, dass die Polizei nur bei sehr konkreten Gründen und bei drohenden Kapitalverbrechen überhaupt in das grundgesetzlich garantierte Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfe. Wenn das Land Hessen die „präventive Telefonüberwachung“ zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben erlaube, dann handele es sich entweder um eine Maßnahme, die sich auf ganz konkrete Bedrohungen bezieht. Sie könne dann nicht als „präventiv“ gelten. Werde die Polizei hingegen bei vermuteten möglichen Gefahren schon im Vorfeld tätig, dann verstoße sie wahrscheinlich genau gegen die Schutzbestimmungen, die die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil für unantastbar erklärt haben. Ohnehin hält die HU die hessische Regelung für verzichtbar. Sie stelle einen unnötigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger dar. Das belegt nach Auffassung des HU-Landessprechers auch die Tatsache, dass die Regelung nach Angaben des Hessischen Innenministeriums seit ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2005 noch kein einziges Mal angewandt worden ist.
Dragan Pavlovic