Der weltweite Terrorismus bedroht die Freiheitsrechte in Deutschland vor allem durch seine vehemente Bekämpfung. Noch nie war die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik so starken Angriffen ausgesetzt wie seit dem Amtsantritt des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble. Viele Zeitgenossen erinnert die gegenwärtige politische Situation fatal an den Streit über die Notstandsgesetze im Jahr 1968. Doch hat der Angriff auf die Freiheits- und Bürgerrechte heute ein noch viel bedrohlicheres Ausmaß erreicht als damals.
Der angeblichen „Sicherheit“ vor dem „Terror“ opfern die Befürworter eines Präventionsstaats à la Schäuble bereitwillig alle Grund- und Bürgerrechte. Insbesondere die Menschenwürde behandeln sie wie eine kalkulierbare Größe, die man gegenüber den anderen Werten „Sicherheit“ und „Gefahrenabwehr“ verrechnen könnte. Dabei schreibt der Artikel 1 des Grundgesetzes aus gutem Grund die bedingungslose Achtung der Menschenwürde vor.
Eine neue Dimension haben zwischenzeitlich auch die technischen Möglichkeiten der Video-Überwachung und der elektronischen Datenverarbeitung erreicht. Heute ist es möglich, umfangreiche Datenbanken anzulegen und mit ihrer Hilfe Persönlichkeitsprofile von Tausenden zu erstellen.
Schließlich strebt Schäuble die gleiche Militarisierung der Innenpolitik an, die die deutsche Bundeswehr in Afghanistan mit erschreckenden Folgen unterstützt: Bei Bombardements von vermeintlichen Stellungen oder Rückzugsräumen der Taliban werden ohne Bedenken auch unbeteiligte Zivilisten ermordet. Dieses rücksichtslose Vorgehen schürt indes den Hass der betroffenen Bevölkerung auf die brutalen Besatzer.
Trotz einer eindeutigen Rechtslage, wonach das Grundgesetz den Einsatz des Militärs im Innern verbietet, hat Schäuble während des G8-Gipfels in Absprache mit seinem Kabinettskollegen Franz-Josef Jung Tornado-Kampfjets der Luftwaffe und Phantom-Düsenjäger zur Beobachtung der Demonstrierenden eingesetzt. Bislang hat dieser flagrante Rechtsbruch für ihn keinerlei Folgen gezeitigt.
Ohnehin beklagen Bürgerrechtler eine zunehmende Praxis der Behörden, Recht und Gesetz sowie Urteile zu ignorieren. Insbesondere die Polizei kessele Demonstranten ein, obwohl das Bundesverfassungsgericht derartige Polizeikessel ausdrücklich verboten hatte. Folgen hat das für die beteiligten Polizeiführer nicht, da ihnen deswegen bislang keine Strafe droht.
Aus diesem Grund ist es wichtig, eine wirksame Kontrolle der Polizei sicher zu stellen. Eine Möglichkeit dazu wäre die Einberufung von Polizei-Kommissionen nach dem Vorbild der Polizei-Kommission unter dem Hamburger Innensenator Hartmuth Wrocklage.
Doch bislang werden nur Einschränkungen der Freiheitsrechte gefordert, während man der Polizei freie Hand lässt. In der Summierung all dieser aktuellen Entwicklungen und rechtspolitischen Vorstöße sehen Bürgerrechtler eine massive Bedrohung der Freiheits- und Bürgerrechte und damit des unverzichtbaren Wesensgehalts der deutschen Demokratie. Diese Bedrohung bedarf einer klaren Antwort.
Sie kann nur im Widerstand gegen diese Entwicklungen und ihre Urheber liegen. Bundesinnenminister Schäuble muss unverzüglich aus seinem Amt entfernt werden. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel muss gedrängt werden, sich von ihrem Innenminister zu distanzieren und ihn zu entlassen. Anderenfalls wäre sie mitverantwortlich für die Aushöhlung der Demokratie in Deutschland.
„Für den Erhalt von Freiheit und Demokratie – gegen den Abbau von Bürgerrechten unter dem Vorwand der Terrorismus-Bekämpfung“ setzt sich ein Aufruf ein, den Interessierte online unterzeichnen können. Das aktive Eintreten für die Verfassung scheint zur Zeit nötiger denn je zu sein.
Franz-Josef Hanke