pm 10/08: Behinderte und Rentner dürfen nicht für Bahn-Börsengang büßen – ESBR fordert Verzicht auf Schalter-Zuschlag

Gegen die sogenannte „Service-Gebühr“ der Deutschen Bahn AG (DBAG) wendet sich die Humanistische Union (HU). Beim Kauf von Fahrkarten am Schalter möchte die Bahn vom Fahrplanwechsel Mitte Dezember an 2,50 Euro erheben. Darin sieht der HU-Arbeitskreis „Erwerbslosigkeit und Soziale Bürgerrechte“ (ESBR) nicht nur eine weitere Abzocke der Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem auch eine Benachteiligung ausländischer, behinderter und älterer Fahrgäste.

„Die Alternative zum Gang an den Schalter ist ein Kauf der Karte am Automaten“, stellt ESBR-Sprecher Franz-Josef Hanke fest. Gerade ältere und behinderte Menschen seien aber oftmals nicht oder nur schwer in der Lage, derartige Geräte zu bedienen. Auch für Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, stelle ein Fahrkarten-Automat mitunter eine kaum überwindbare Hürde dar.

Die Bedienung von Automaten sei zudem eine intellektuelle Herausforderung, der nicht jeder gewachsen ist, betonte Hanke. Zudem befänden sich viele Geräte in desolatem Zustand oder funktionierten überhaupt nicht.

Deswegen zögen viele Reisende den kundenfreundlichen Schalter einem stressigen Automaten vor. Schließlich könne das Gerät die Kunden nicht individuell beraten.

„Selbst der ehemalige Bahn-Vorstandsvorsitzende Heinz Dürr ist schon einmal vor laufender Kamera an den Fahrkarten-Automaten seines eigenen Unternehmens gescheitert“, erinnerte sich Hanke. Seinem Nachfolger Hartmut Mehdorn wünscht der Bürgerrechtler, dass nicht er scheitern wird, sondern vor allem seine Pläne zur Erhöhung des Gewinns der DBAG.

Für den geplanten Börsengang des einstigen Staatsbetriebs greife Mehdorn tief in die Taschen der eigentlichen Eigentümer der DBAG. Die Fahrgäste sollen nun neben einer Preiserhöhung um 3,2 Prozent auch noch die sogenannte „Service-Gebühr“ zahlen. Dabei verzeichnete das Unternehmen im ersten Halbjahr 2008 einen Rekord-Gewinn von 1,4 Milliarden.

Die geplante Gebühr deutet nach Hankes Auffassung auf einen angestrebten Stellen-Abbau im Service der DBAG hin. Umso unverschämter findet der HU-Sprecher die Benennung dieser kundenfeindlichen Zusatzzahlung als „Service-Gebühr“.

Den Bund als Eigentümer der Bahn fordert die Bürgerrechtsorganisation auf, dem Benachteiligungsverbot im Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes Rechnung zu tragen und die sogenannte „Service-Gebühr“ zu verbieten. „Es kann und darf nicht sein, dass Seniorinnen und Senioren sowie Behinderte dafür auch noch zahlen, dass sie die Automaten der DBAG nicht bedienen können“, empörte sich Hanke. „Hier sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gefordert, der grenzlosen Geldgier Mehdorns einen menschenfreundlichen Riegel vorzuschieben.“

Franz-Josef Hanke

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