Pressearbeit für die Polizei – Werner Tuchbreiter sprach über seine Arbeit

Polizeiberichterstattung war Thema des Medienforums am Freitag (23. Oktober) in der Volkshochschule Marburg. Der Erste Polizeihauptkommissar Werner Tuchbreiter berichtete von seiner Arbeit als Leiter des Referats Öffentlichkeitsarbeit im Polizeipräsidium Mittelhessen.

Von 1994 bis genau zum 23. Oktober 2009 war Tuchbreiter auf unterschiedlichen Positionen als Pressesprecher der Polizei tätig. Der Vortrag für die Arbeitsgemeinschaft „Arbeit und Leben“ sei seine letzte Amtshandlung, berichtete er.

Geschaffen worden sei seine damalige Stelle als Pressesprecher der Polizeidirektion Marburg innerhalb weniger Tage nach einem Großereignis im Jahr 1994. Allerdings hatte der seinerzeitige Marburger Polizeidirektor Adolf-Walter Schürg vorher schon länger über die Einrichtung dieser Position nachgedacht.

In Hessen sei er einer der ersten Polizeipressesprecher gewesen, fuhr Tuchbreiter fort. Zunächst sei seine Arbeit durch „Learning by Doing“ geprägt gewesen. Inzwischen gebe es aber auch Schuulungen auf den Polizei-Akademien, wo erfahrene Journalisten die Polizisten weiterbilden. Dennoch seien ausnahmslos alle Polizeipressesprecher in Hessen – wie er selber auch – Polizeibeamte.

Zwischenzeitlich habe sich die Arbeit der Kollegen in den Pressestellen aber stark geändert. Wurden die Pressemitteilungen der Polizei vor 15 Jahren noch in zeitaufwendiger Weise mit dem Faxgerät verschickt, so nutze die hessische Polizei heute den „Original-Text-Service“ (OTS) von „Newsaktuell“. Dabei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der Deutschen Presseagentur (DPA).

Sie verschickt die Mitteilungen aus den Polizeipressestellen innerhalb von Sekunden per e-Mail an ausgesuchte Empfänger. Ausgewählten Redaktionen spielt sie die Texte sogar direkt in ihre Redaktionssysteme ein. Zudem werden sie auch umgehend auf der Internetseite www.polizeipresse.de online gestellt.

Seine eigene Arbeitsweise skizzierte Tuchbreiter anhand verschiedener Beispielfälle. Geschehe in seinem Zuständigkeitsbereich etwas Wichtiges, so werde er durch eine Lautsprecher-Durchsage im Präsidium aus seiner normalen Arbeit gerissen. Er begebe sich dann umgehend zur Einsatz-Zentrale und besorge sich dort die wichtigsten Informationen, die bereits vorliegen.

Dabei gehe Schnelligkeit in der Regel vor Gründlichkeit. Wurde beispielsweise in Lich ein Banküberfall verübt, so schreibe er kurzt die Fakten auf. Dabei arbeite er sich an den „sieben goldenen W“ ab, die Polizeibeamte auch beim Verfassen ihrer Protokolle leiten: Wer hat wann wo was wie und warum mit wem getan?

Wichtig sei in solchen Fällen, möglichst schnell nach der Tat eine – wenn vielleicht auch nur unzureichende – Täterbeschreibung herauszugeben. „Je länger die Tat zurückliegt, desto mehr Informationen gehen verloren“, erklärte der 59-jährige Polizist.

Häufig führen die Pressemitteilungen der Polizei zu Anrufen von Zeugen, die wiederum oft zur Aufklärung der Sachverhalte beitragen. Schon deswegen sei die Pressearbeit heute ein wichtiges Element der polizeilichen Aktivitäten.

Für diese Arbeit habe das Land Hessen genaue Regeln erlassen, wie die Pressesprecher sich äußern sollen und was sie nicht sagen dürfen. So dürfe der Name von Verdächtigen oder deren Adresse nicht genannt werden. Auch Angaben zur Nationalität seien nur dann zulässig, wenn sie zur Erklärung des Sachverhalts notwendig sind.

Diese Bestimmungen dienen dem Persönlichkeits- und Datenschutz, erläuterte Tuchbreiter. Eine Teilnehmerin, die bis vor Kurzem als Pressesprecherin einer Staatsanwaltschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) tätig war, hielt dieses Schutzinteresse indes für weniger wichtig als das Interesse der Bevölkerung an einer namentlichen Nennung von Straftätern. Diese Einstellung widerspricht jedoch eindeutig dem grundgesetzlich garantierten Schutz der Menschenwürde auch von Straftätern.

Wichtig bei der polizeilichen Pressearbeit sei – wie Tuchbreiter weiter ausführte – auch die Vermeidung allzu genauer Angaben zum Tathergang oder den Umständen der Tat. Die Polizei sollte möglichst wenig Täterwissen preisgeben, um damit ein Potential für die Einschätzung von Aussagen und letztlich auch für eine Verurteilung vor Gericht in der Hand zu behalten.

Ohnehin endet die Zuständigkeit der Polizei auch für die Pressearbeit dort, wo die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Zudem ist die Staatsanwaltschaft auch für die Pressearbeit bei Kapitalverbrechen und anderen Großereignissen zuständig.

Zwar dürfe die Polizei noch berichten, dass „Am Grün“ eine männliche Leiche gefunden worden ist und später sogar noch, dass sie einen Verdächtigen festgenommen hat, doch alle weiteren Äußerungen obliegen der Staatsanwaltschaft. Mitunter übertrage der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft seine Kompetenzen jedoch auf den Polizeipressesprecher, der häufig intensiver in den jeweiligen Fall eingearbeitet ist.

Probleme mit Journalisten gebe es bei dieser Arbeit nur selten. Schließlich wollten díe Vertreter der Medien auch künftig schnell und korrekt über Straftaten informiert werden. Bei der Leserschaft bestehe ein hohes Interesse an der Berichterstattung über die Polizei, begründete Tuchbreiter diese Kooperationsbereitschaft anhand von Ergebnissen verschiedener Leser-Umfragen.

Lediglich bei Ereignisen von überregionaler Bedeutung gibt es mitunter Schwierigkeiten. Hier kommen dann Journalisten, die voraussichtlich nie wieder in ihrem Leben mit dem Pressesprecher der Polizei in Gießen zu tun haben werden.

Als Beleg für seine kritische Einschätzung gegenüber überregionalen Medien berichtete Tuchbreiter vom Fall eines verschwundenen Mädchens, dessen Leiche später – stark verbrannt – auf einem Holzstoß gefunden wurde. Der gesamte Ort sei danach von auswärtigen Journalisten regelrecht durchkämmt worden, berichtete er. Beim Begräbnis habe die Polizei auf dem Friedhof eine Grenze ziehen müssen, über die Kamerateams und andere Berichterstatter nicht hinaus durften.

Eine gute Zusammenarbeit mit den Journalisten sei ihm wichtig, erklärte Tuchbreiter. Er halte es auch für richtig, das Fehlverhalten von Kollegen in der Polizei nicht zu vertuschen. „Nur so bleiben wir glaubwürdig“, begründete er seine Haltung.

Für seine Kollegen sei er dann auch der Journalist, für die Journalisten hingegen der Polizist. Dennoch mache ihm seine Arbeit viel Spaß, erklärte Tuchbreiter.

Allerdings sei sie nicht immer nur angenehm. Nach 15 Jahren sei er inzwischen aber Profi genug, um auch nach der Besichtigung eines grausamen Unfallorts noch einen sachlichen Text über das Ereignis schreiben zu können.

Zum Ausgleich dafür gebe es manchmal auch heitere Vorkommnisse, deren Widergabe Spaß mache. Als Beispiel berichtete Tuchbreiter von der Fahrt eines Bauers mit seiner Kutsche zu einem Feld, wo er nach dem Rechten sehen wollte. Mit auf dem Bock saß sein Hund Ben.

Durch einen unerwarteten Umstand habe sich die Leine gelöst, mit der der Kutscher während seiner kurzen Abwesenheit das pferd angebunden hatte. Erschreckt lief das Pferd los und zog die Kutsche in rasanter Fahrt hintr sich her. Oben auf dem Bock saß nun nur noch der Hund Ben.

Auf ihrem Weg rammte die herrenlose Kutsche ein abgestelltes Auto, bevor das Pferd völlig erschöpft vor dem heimischen Hof stehenblieb. Dieser Unfall rief die Polizei auf den Plan. Sie ermittelte wegen Unfallflucht.

Eine Befragung von Nachbarn brachte schließlich Licht ins Dunkel dieses Falls: Die Anwohner hatten beobachtet, wie das Pferd mit der Kutsche vor dem Hof stehenblieb. Oben auf dem Kutschbock habe immer noch Ben gesessen mit einem Gesichtsausdruck, als hätte die Fahrt für ihn ruhig noch einige Kilometer weitergehen können.

Franz-Josef Hanke

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