Solidarität mit sechs Gegnern des Hessischen Hochschulpakts bekundet die Humanistische Union (HU). Wegen angeblicher Nötigung verhandelt das Amtsgericht Marburg ab Montag (14. Februar) gegen die Studierenden, die am 18. Mai 2010 auf der Bundesstraße 3 gegen die Kürzungen im Bildungsbereich demonstriert haben sollen.
In dem Verfahren sieht der HU-Ortsverband Marburg eine politische Verfolgung regierungskritischer Aktivisten. Die sechs Angeklagten haben nach Auffassung der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands nur ihr Demonstrationsrecht wahrgenommen.
„Die Grundrechte enden nicht am Rand von Kraftfahrstraßen oder Autobahnen“, bekräftigte der HU-Ortsvorsitzende Dragan Pavlovic am Sonntag (13. Februar) in Marburg. Seiner Ansicht nach herrscht Demonstrationsfreiheit im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und sogar noch weit darüber hinaus.
„Das Demonstrationsrecht ist eine unverzichtbare Grundbedingung jeder lebendigen Demokratie“, betonte Pavlovic weiter. „Wie elementar es für die Durchsetzung der Grund- und Freiheitsrechte ist, zeigen gerade zur Zeit die Entwicklungen in Ägypten, Tunesien, Algerien, Jordanien und dem Jemen.“
Die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts diene immer dazu, Druck auf Entscheidungsträger zu erzeugen. Dieser Druck sei umso wirksamer, je mehr Menschen die jeweilige Protestaktion erreiche.
„Demonstrationen oder Blockaden als strafbare Nötigung zu verfolgen, zeugt von einer wenig demokratischen Grundhaltung“, bemängelte Pavlovic. „Wer Proteste oder Demos als Störung begreift, der geht von einem obrigkeitshörigen Staatsverständnis aus, in dem das Volk als Souverän nur die zweite Geige spielt.“
Eine demokratische Justiz könne die sechs Angeklagten nur freisprechen, konstatierte Pavlovic abschließend. „Ihre Protestaktion auf der autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraße war nicht nur ein berechtigter Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern vielmehr sogar ein begrüßenswerter Beweis für ihr staatsbürgerliches Engagement.“
Franz-Josef Hanke