die Brandenburgische Justiz zeigte schließlich ein Einsehen. Beim Oberlandesgericht Brandenburg konnte Lubomir Ivancik am Donnerstag (29. März) sein Recht auf einen unbegleiteten – nicht reglementierten – Umgang mit seiner inzwischen zwölf Jahre alten Tochter durchsetzen.
Vorausgegangen waren schier unglaubliche Ereignisse, in deren Folge dem Marburger seine damals dreieinhalb Jahre alte Tochter quasi gewaltsam entzogen worden ist. Von Entführung war die Rede.
In dem Vorgehen verschiedener Behörden sowie der Familie der Kindesmutter sieht der Zweite Vorsitzende der Humanistischen Union Marburg eine „grundlose Kriminalisierung und Diffamierung unseres Mitglieds“. Jahre lang hätten sie ihm mal Entführungs- und mal Suicid-Absichten unterstellt, kritisierte der Gießener Rechtsanwalt Tronje Döhmer. Seiner Einschätzung nach geschah das alles, um einen ormalen Umgang des Vaters mit seiner Tochter zu hintertreiben.
Trotzdem ließ der Marburger nicht locker. Mehr als acht Jahre lang reiste er als Blinder alle zwei Wochen von Marburg nach Potsdam, um dort seine Tochter zu sehen. Dabei mussten beide die erniedrigenden Umstände eines überwachten, begleiteten Umgangs erdulden.
Im Jahr 2006 beantragte Ivancik beim Amtsgericht Potsdam die Abänderung der gesetz- und grundgesetzswidrigen Umgangsregelungen. Ab dem Jahr 2008 erhielt der – von alldem schwer traumatisierte und frustrierte – Vater juristische Unterstützung vom HU-Arbeitskreis Justizreform (AKJuR). Dennoch gelang es der – in Potsdam zuständigen – Familienrichterin, das Verfahren rechtsstaatswidrig hinauszuzögern. Nach einem Dezernatswechsel entschied das Familiengericht über den Antrag vom 2. November 2006 mit Beschluss vom 28. Februar 2011 ohne Aufklärung des maßgeblichen Sachverhalts.
Erst im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg bestand Bereitschaft, sich ernsthaft mit dem Tatsachenvortrag des Vaters auseinanderzusetzen. Dort fand der erste Termin am 25. August 2011 statt.
Das Oberlandesgericht machte ohne Zögern deutlich, dass das Anliegen des Marburgers als berechtigt angesehen werden müsse. Es kam zu einer Zwischenvereinbarung, die zu ersten Erleichterungen im Umgang des Vaters mit seiner Tochter führte.
Nach einem weiteren Termin im Dezember 2011 ist ein Kapitel dieser unendlichen Geschichte am 29. März 2012 vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg zum Abschluss gebracht worden. Im Rahmen einer“- vom Beschwerdegericht ohne Umschweife genehmigten – Vereinbarung sind sämtliche Umgangsbeschränkungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.
Davon können das betroffene Kind und sein Vater schon am Osterwochenende profitieren. Drei Tage ohne jede Bevormundung werden sie zusammen verbringen können. Anfang Mai wird das Mädchen seinen Vater erstmals nach vielen Jahren in Marburg besuchen können.
Die Freude darauf ist riesig. Im Sommer steht sodann der erste gemeinsame Urlaub für den – über so lange Zeit großen Erniedrigungen ausgesetzten – Vater und seine Tochter an.
Am Schluss der Sitzung vom Donnerstag (29. März) brachte der Vorsitzende Richter Langer nochmals mit klaren Worten sein Bedauern zum Ausdruck. Er machte keinen Hehl daraus, dass in dem Jahre lang hinausgezögerten Verfahren vor dem Amtsgericht Potsdam einiges schief gelaufen sei.
Für Döhmer bleibt die Erkenntnis, dass sich der juristische Einsatz für die eigenen Rechte letztlich lohnen kann. Allerdings seien die – durch den achtjährigen Kampf um Kindes- und Elternrechte entstandenen – Schäden materiell nicht wieder gut zu machen.
Dragan Pavlovic