„Das Menschenrecht auf Nahrung“ war am Mittwoch (16. Mai) Thema eines Vortrags von Ute Hausmann im Marburger Weltladen. Die Geschäftsführerin der deutschen Sektion des FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerks (FIAN) stellte die Arbeit ihrer internationalen Organisation dort im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zum Thema „Ernährungssouveränität“ vor. Vor allem begründete sie die Bedeutung der Verankerung einer ausreichenden Ernährung als Menschenrecht.
Mit Hilfe dieser Rechtsposition sei es gelungen, benachteiligten Bevölkerungsgruppen zu einer stabilen Lebensgrundlage zu verhelfen. Insbesondere indigene Gruppen und Kleinbauern hätten den Kampf um Land so besser bestehen können.
An zahlreichen Beispielen – vor allem aus Südamerika, aber auch aus Afrika und Asien – stellte Hausmann solche Auseinandersetzungen und die Bedeutung ausreichender Nahrung als Menschenrecht vor. Im Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) ist das Recht auf Nahrung als grundlegendes Menschenrecht verankert. Das stärke die Position vieler benachteiligter Gruppen in ihrem Kampf gegen den Hunger.
Früher hätten Kleinbauern in der sogenannten „Dritten Welt“ meist wenig Sinn darin gesehen, ihre Rechte einzufordern. Ihre Erfahrung sei gewesen, dass die Gerichte meist die Interessen der Reichen gegen die arme Bevölkerung durchgesetzt habe.
Angesichts der Verankerung eines Menschenrechts auf Nahrung seien viele Gruppen aber selbstbewusster geworden und klagten ihr Recht jetzt ein. Wiederholt hätten sie so – oft mit Unterstützung von internationalen Organisationen wie FIAN – Land zugesprochen bekommen, das einflussreiche Großgrundbesitzer ihnen wegnehmen wollten.
Hausmann berichtete beispielsweise von einem Fall in Uganda. Die örtliche Bevölkerung wurde 2001 gewaltsam durch den ugandischen Staat enteignet und einem deutschen Unternehmen übergeben.
Die Vertriebenen kämpfen seit 10 Jahren vor Gericht in Uganda. Die Klage ist bisher aber nicht entschieden.
Mit Hilfe von FIAN haben die Betroffenen bei der deutschen Kontaktstelle der Organisation für europäische Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine Beschwerde wegen Verstößen gegen Menschenrechte gegen das deutsche Unternehmen eingereicht. Diese Kontaktstelle ist beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt. Dort wurde die Beschwerde ohne Ergebnis unvermittelt eingestellt.
Nach wie vor müssten die Kleinbauern um ihr grundlegendes Recht auf Nahrung kämpfen. Mehr und mehr führten sie diese Auseinandersetzung gegen Großgrundbesitzer, Minen- und Bergbauunternehmen sowie korrupte Machteliten jedoch selbstbewusst und mit zunehmendem Erfolg.
Die Arbeit von FIAN konzentriert sich dabei auf kleinbäuerliche Strukturen indigener Bevölkerungsgruppen, berichtete Hausmann. 70 Prozent der Menschen, die weltweit an Hunger leiden, leben in derartigen Verhältnissen. Die Bekämpfung des Hungers in großstädtischen Elendsquartieren haben sich andere Organisationen auf die Fahnen geschrieben.
Eine internationale Zusammenarbeit unterschiedlicher Organisationen kann nach Hausmanns Einschätzung die Debatte um eine Ausweitung der Definition des Menschenrechts auf Nahrung und eines gleichwertigen Rechts auf Zugang zu reinem Wasser voranbringen. Bei FIAN gebe es neuerdings aber auch schon Diskussionen über die Notwendigkeit einer Verankerung des Menschenrechts auf Nahrung in der Bundesrepublik Deutschland.
Zu der gemeinsamen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung des Marburger Weltladens und der Humanistischen Union Marburg (HU) waren fast 50 Interessierte in den Weltladen gekommen. Der gelungene Vortrag der Referentin und die angeregte Diskussion mit einem kenntnisreichen und engagierten Publikum belegen die besondere Bedeutung des Menschenrechts auf Nahrung.
Zeitgleich mit der Veranstaltung fanden in Frankfurt Aktionen der Blockupy-Bewegung statt, die am Rande auch in die Diskussion hineinstrahlten. Erkennbar wurde die Verantwortung internationaler Großkonzerne, korrupter Politiker und Militärs, aber auch der internationalen, europäischen und bundesdeutschen Politik für den Hunger in Afrika, Asien und Lateinamerika.
Als erschütterndes Beispiel dafür nannte Hausmann Beratungsstrategien im Auftrag des Deutschen Ministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), die auf eine Enteignung ortsansässiger Kleinbauern hinausliefen. Deutsche Stellen beraten Regierungen dabei, wie sie über Kataster Land zu einer handelbaren Ware machen können. In Kambodscha habe das allerdings dazu beigetragen, dass traditionelle Landnutzungsrechte verlorengingen und gerade die marginalisierten Gruppen keine Landrechte erhielten.
In der Folge sei die Zahl der Landkonflikte gestiegen, statt zurückzugehen. Das Programm in Kambodscha wurde nach Intervention von FIAN neu ausgerichtet.
Angesichts solcher Beispiele blieben die Anwesenden am Mittwochabend mit der ermutigenden Erkenntnis zurück, dass internationale Solidarität tatsächlich etwas bewegen kann. Beigetragen hat dazu zweifelsfrei Hausmanns lebendige und kompetente Vortragsweise.
Franz-Josef Hanke